Betreff
Kosten und Möglichkeiten Anbau Kita Barmklagesweg
Vorlage
2016/249/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Der Ortsrat Ingeln‑Oesselse hat im Rahmen seiner Beratungen in der Sitzung am 05.09.2016 den Beschlussvorschlag der Drucksache 2016/249 wie folgt geändert:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der in der Drucksache 2016/249 dargestellten Varianten C oder D einzuleiten. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2017 bereitzustellen.

 

Als Gründe für die gewünschte Weiterverfolgung eines separaten Neubaus wurden insbesondere die aus Sicht des Ortsrates vergleichsweise geringen Kostenunterschiede der Varianten C und D, eine nachteilige Betreuungssituation durch die in der Variante C vorgesehene Unterbringung der Kindergartengruppen im 1. Obergeschoss und die Gesamtgröße der Betreuungseinrichtung diskutiert.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist hierzu auf Folgendes hinzuweisen:

 

Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass im Sinne der Erfordernisse eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches nur die aus den Mindestanforderungen bezüglich der Hochbaumaßnahmen resultierenden Kosten darzustellen waren. Ein Neubau würde aufgrund der Tatsache, dass er nur zwei Gruppen umfassen würde, standardmäßig keinen Bewegungsraum erhalten. In der Kita Barmklagesweg ist dieser bereits vorhanden. Sofern ein Bewegungsraum zusätzlich gewünscht wird, wären weitere Baukosten in Höhe von rund 117.000 Euro zu veranschlagen. Auch Kosten für einen Kleingruppenraum und die Gestaltung des Außengeländes sind nicht enthalten.

 

Bezüglich der Landesförderung für die Krippenplätze ist in der Drucksache 2016/249 in der Variante C die ungünstigste Konstellation dargestellt worden. Sofern jedoch Landesmittel fließen oder die Region Hannover mit Fördermitteln eintreten würde, vergrößert sich die Kostendifferenz um bis zu 84.500 €.

 

Die in der Drucksache dargestellten Baukosten für einen Neubau wurden bislang nur nach dem sog. Baukostenindex und Erfahrungswerten aus bisherigen Bauvorhaben ermittelt. Um eine haushaltsrechtliche Veranschlagungsreife zu erreichen, müsste zunächst auf der Grundlage einer konkreten Gebäudeplanung eine Kostenschätzung gemäß DIN 276 erstellt werden (wie sie für die Variante C bereits vorliegt), wodurch weitere zeitliche Verzögerungen entstehen.

 

Mögliche geeignete Grundstücke sind in Randlage der bestehenden Wohnbebauung sowohl in Oesselse als auch in Ingeln vorhanden, müssten jedoch von der Stadt Laatzen erworben werden. In mindestens einem Fall wäre zudem die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, wofür ein Zeitfenster von ca. neun Monaten erforderlich wäre.

 

Einrichtungen mit bis zu sechs Betreuungsgruppen sind gemäß KiTaG zulässig, sofern die räumlichen Vorgaben eingehalten werden und nicht mehr als fünf Ganztagsgruppen gleichzeitig anwesend sind. Im Stadtgebiet bestehen bereits mehrere Einrichtungen vergleichbarer Größe. Die Leitung der Kindertagesstätte Barmklagesweg sieht hierin ebenso wenig ein Problem wie in der Einrichtung von Betreuungsgruppen im 1. OG. Im Stadtgebiet bestehen bereits vier weitere Kindertagesstätten mit Gruppenräumen für Kindergartenkinder im 1. OG.

 

Aus vorgenannten Gründen wird empfohlen, am Beschlussvorschlag der Ursprungsdrucksache 2016/249 festzuhalten und die Variante C auszuführen.

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Schrader