Sachverhalt:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden vom 11.08.2015 bis zum 25.09.2015 eingeholt. Daraufhin erfolgte eine Überarbeitung des Entwurfes auf der Grundlage zahlreicher Fachgutachten und Fachgespräche.

Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf richtet sich nach wie vor sehr stark an dem Wettbewerbsergebnis vom 18.4.2015 aus (vgl. BV 2014 /018/3). Es wurden lediglich notwendige Überarbeitungen durchgeführt und es erfolgte eine vertiefende Ausarbeitung der fachlichen Belange und der Begründung. Im Folgenden noch einmal zusammenfassend die wesentlichen Inhalte der aktuellen Planung:

 

Die Bebauung sieht insgesamt 73 Wohneinheiten vor, davon 47 im Geschosswohnungsbau und 26 als Reihenhäuser. (vgl. Anlagen 1, 2, 3, 4 und 5)

-       Die Bebauung ist von hoher Qualität: Alle Gebäude werden in Passivbauweise errichtet. Die Geschosswohnungen sind barrierefrei. In alle Geschosse führt ein Fahrstuhl. Die Fassadengestaltung und das Wohnumfeld sind von hoher Materialqualität.

-       Die Bebauungsdichte wurde bereits in der Wettbewerbsphase als Forderung der Stadt Laatzen zugunsten einer Nachverdichtung vergleichsweise hoch angesetzt. Somit kommt es zu Überschreitungen der GFZ, die normalerweise in Allgemeinen Wohngebieten angesetzt wird. Die Überschreitung befindet sich aber in einem zulässigen Rahmen und kann aufgrund der angrenzenden privaten Grünflächen als städtebaulich vertretbar angesehen werden. (vgl. Anlagen 2 und 5)

-       Es werden die gemäß der NBauO erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage und auf den privaten Grundstücken untergebracht. (vgl. Anlage 2 und 5)

-       Pro drei Wohneinheiten stehen 3 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Die Stellplätze im Norden des Plangebietes können durch die Kindertagesstätte „ An der Masch“ sowie durch das Standesamt mitgenutzt werden. (vgl. Anlagen 2 und 5)

-       Die westlich gelegene Bebauungskante wurde modifiziert und an die maßgebliche Überschwemmungsgebietsgrenze angepasst. Die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes verläuft nun entlang der westlichen Gebäudekanten/ Terrassenkanten. (vgl. Anlagen 1, 2 und 5)

-       Die Nutzung der privaten Grünflächen wurde an den Belangen im Überschwemmungsgebiet ausgerichtet. (vgl. Anlage 1,2, und 5)

-       Für die geplanten Aufschüttungen im Überschwemmungsgebiet sowie die Überplanung eines § 30 Biotopes im Plangebiet wurde ein Ausgleichsraum in unmittelbarer Nähe „ Am Quellwasser“ gefunden. Hier soll durch geringfügige Abgrabungen und Neuansaat autochtoner Grünlandpflanzen ein neues § 30 Biotop in Form eines mesophilen Grünlandes mit feuchten Anteilen entstehen und gleichzeitig neuer Retentionsraum im Überschwemmungsgebiet geschaffen werden (vgl. Anlagen 1,2, 5, 11 und 12)

-       Im Rahmen einer Neuvermessung des Geländes und einer Konkretisierung des Bebauungsentwurfes wurde festgestellt, dass einige Baumstandorte nicht erhalten werden können. Daraufhin erfolgte eine Variantenprüfung der Bebauungsstruktur. Die Struktur im Baugebiet wurde soweit modifiziert, dass eine maximal mögliche Anzahl an Bäumen im Baugebiet erhalten werden können. Einige Bäume müssen zugunsten der Erschließungs- und Bebauungsstruktur weichen. Weiterhin wurden die zwei Bäume am Baudenkmal Flebbehof (Kastanien) gutachterlich beurteilt, diese wurden als abgängig eingestuft. Von den 16 schützenswerten Bäumen wurden somit 6 erhalten. Es besteht ein Ausgleichsbedarf für 10 Bäume. Es werden insgesamt 20 neue Baumstandorte im Plangebiet entstehen. (vgl. Anlage 10)

-       Die Versickerung des auf den privaten Flächen anfallenden Niederschlagswassers erfolgt auf den Grundstücken selbst durch Versickerungsrigolen. Dadurch kann das anfallende Wasser nachweislich vollständig versickert werden. Das auf den Verkehrsflächen anfallende Regenwasser soll durch ein möglichst durchlässiges Fugenpflaster zu einem größtmöglichen Teil versickert werden. (vgl. Anlagen 5 und 8)

-       Die sachgerechte Entsorgung der vorhandenen Altlasten erfolgt  gemäß den Empfehlungen des Gutachters und nach bereits erfolgter Absprache mit der Region Hannover. (vgl. Anlage 6 und 7)

-       Im Bereich des Artenschutzes wurden für folgende Lebewesen untersucht:

- Avifauna

- Fledermäuse (vor allem in den alten Gebäuden)

- Amphibien (im Grünland, in zweitweise vernässten Bereichen)

- Insekten (im Grünland)

Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Belange wird durch die Planung nicht bewirkt. Es wird jedoch zum Teil Ausgleichsbedarf für den Verlust von Lebensraum verschiedener Lebewesen entstehen (vgl. Anlagen 5 und 9)

-       Die Nutzung des Baudenkmales „Flebbehof“ kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt werden, da noch keine Vereinbarungen mit möglichen Interessenten geschlossen werden konnten. Die zulässige Nutzung wurde gemäß BauNVO nur insoweit eingeschränkt, dass unpassende bzw. störende Nutzungen für das Baudenkmal ausgeschlossen werden. Somit soll eine möglichst breite Nutzungspalette möglich sein. Zum Satzungsbeschluss soll ein Nutzer feststehen, ansonsten erklärt sich der Vorhabenträger bereit, ein eigenes Konzept vorzulegen. Zur Erleichterung der Nutzersuche wurde seitens des Vorhabenträgers ein Gutachten in Auftrag geben, um den derzeitigen Bauzustand und die notwendigen Sanierungskosten besser abzuschätzen. (vgl. Anlage 4)

-       In dem mehrgeschossigen Wohngebäude im Süden soll eine besondere Wohnform angeboten werden. Hier sollen Mietwohnungen mit Service entstehen. (vgl. Anlage 4)

 

Auf den hiermit vorliegenden Beschluss folgt im Herbst 2016 die Beteiligung der Bürger und Fachbehörden. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden in die Vorlage zum darauf folgenden Satzungsbeschluss (voraussichtlich Anfang 2017) eingearbeitet. Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses werden alle relevanten Planunterlagen inklusive des Durchführungsvertrages vorliegen

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

 

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

(1)  Der Entwurf zum Bebauungsplan VEP Nr. 9 „ Alter Markt“ wird beschlossen.

 

(2)  Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan VEP Nr. 9 „ Alter Markt“ werden gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt und parallel dazu die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingeholt.