- Stellungnahme der Verwaltung
Zu dem Antrag der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen wird folgendes mitgeteilt:
Gemäß der § 3 der Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Gehwege den Eigentümern der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Wildkräutern am Grundstück. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg gepflastert oder wie im vorliegenden Fall mit einer wassergebundenen Decke versehen ist.
Der Betriebshof wird in den nächsten Tagen sowohl die zweite Hälfte der Parkbuchten reinigen als auch die Baumscheibe und den erweiterten Gehwegbereich an der Allensteiner Straße/Ecke Tilsiter Straße. Der Eigentümer des Eckgrundstückes wird ebenfalls zur Reinigung des Gehweges aufgefordert.
Bauliche Maßnahmen im Bereich des Baumes sind nach wie vor nicht vorgesehen. Wie dem Ortsrat bereits mitgeteilt, würde ein Eingriff in diesem Bereich den Baum nachhaltig schädigen. Zum Schutze des Baumes bleibt es bei der wassergebundenen Decke.
Im Auftrage
Axel Grüning