Betreff
Fußweg Tilsiter Straße
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/242/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zu dem Antrag der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen wird folgendes mitgeteilt:

 

Gemäß der § 3 der Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Gehwege den Ei­gentümern der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Wildkräutern am Grundstück. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg gepflastert oder wie im vorliegenden Fall mit einer wassergebundenen De­cke versehen ist.

 

Der Betriebshof wird in den nächsten Tagen sowohl die zweite Hälfte der Parkbuchten reinigen als auch die Baumscheibe und den erweiterten Gehwegbereich an der Allensteiner Straße/Ecke Tilsiter Straße. Der Eigentümer des Eckgrundstückes wird ebenfalls zur Reinigung des Gehweges aufgefordert.

 

Bauliche Maßnahmen im Bereich des Baumes sind nach wie vor nicht vorgesehen. Wie dem Ortsrat bereits mitgeteilt, würde ein Eingriff in diesem Bereich den Baum nachhaltig schädigen. Zum Schutze des Baumes bleibt es bei der wassergebundenen Decke.

 

Im Auftrage

 

 

 

 

Axel Grüning