- Stellungnahme der Verwaltung
Zu den Fragen
1. Was
ist konkret geplant? Ist die Planung mit Schulleitung und Schulelternrat
abgestimmt?
2. Wurde
die längst fällige Umsetzung der Inklusion bei den Planungen berücksichtigt?
3. Wie
ist die genaue Entwicklung der Schülerzahlen im Einzugsbereich der Grundschule
Rethen unter Berücksichtigung der Pendler und der Entwicklung von neuen
Baugebieten?
4. Welche
Kosten fallen an für
a) einen
– wie von der Verwaltung vorgeschlagenen teilweisen Umbau der Alten Schule?
b) Einen
Umbau der Alten Schule mit Einbeziehung der vermieteten Wohnungen?
c) Eine
Erweiterung des vorhandenen Gebäudes durch einen An- oder Umbau in Richtung
Erweiterungsfläche?
wird zunächst auf die Stellungnahme der Verwaltung in der Drucksache 2016/208/1 verwiesen.
Ergänzend ist mitzuteilen, dass
· Die Schulleitung bisher immer beteiligt wurde
· die Umsetzung der Vorschriften zur Inklusion nicht „längst überfällig“ ist. Die Schulträger haben bis 2018 Zeit, die Barrierefreiheit in den Schulen herzustellen. In Bedarfsfällen wurden bisher bereits z. B. Klassenräume für hörgeschädigte Kinder durch geeignete Maßnahmen hergerichtet (Verlegen von Teppichboden, Einbau von Akustik-Dämmplatten und Fenstervorhängen)
· die Entwicklung der Schülerzahlen in der Drucksache 2015/311 dargestellt und kommentiert ist. Neuere Prognosen gibt es momentan noch nicht
· zur Zeit weder für einen Umbau noch für einen Neubau Kostenschätzungen vorliegen
Im Auftrag
Stefan Zeilinger