Betreff
Quoten für den sozialen Wohnungsbau
- Beantwortung Punkt 2 des Antrages
Vorlage
2016/206/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Ziel der städtischen Aktivitäten im Bereich der Obdachlosenarbeit ist es,

 

- Wohnungsverluste durch Aktivierung der Selbsthilfe der Betroffenen oder durch prä-

  ventive Maßnahmen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der sozialen

  Arbeit, wie z.B. der Schuldnerberatung, zu verhindern, teure Unterbringungen in Ge-

  meinschaftsunterkünften zu vermeiden  und hierdurch auch die Kosten der öffentli-

  chen Hand zu verringern.

 

- Wohnungslose durch Reaktivierung ihrer Selbsthilfekräfte durch aufsuchende 

  Hilfen, sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Falldiagnose, Beratung und durch

  unterstützende personenbezogene und wirtschaftliche Hilfen dauerhaft mit angemes-

  senem Wohnraum in normalen Mietverhältnissen zu versorgen.

 

Diese Aufgabe wird bei der Stadt Laatzen durch zwei Diplom-Sozialarbeiterinnen mit insgesamt 60 Wochenstunden wahrgenommen (Sozialer Dienst).

 

Das die sozialarbeiterische Unterstützung durch die städtischen Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes eine hohe Erfolgsquote hat, sofern sich die Betroffenen (rechtzeitig) melden, belegen die nachfolgenden Zahlen:

 

Im Jahr 2015 haben 74 Haushalte aus eigenem Antrieb oder aber durch Aufforderung Dritter Kontakt zum Sozialen Dienst der Stadt Laatzen aufgenommen. Nur in 2% der Fälle konnte letztlich ein Räumungsverfahren nicht verhindert werden, in 50% der Fälle wurden Lösungen außerhalb der Unterkünfte gefunden. In den übrigen Fällen konnten Räumungsverfahren vermieden werden.

 

Weiterhin wurde der Soziale Dienst über 87 Räumungsverfahren informiert, in 19 Fällen kam es zu konkreten Räumungsterminen. In den Obdachlosenunterkünften mussten 4 Haushalte untergebracht werden.

 

Außerdem meldeten sich 20 Personen selbst direkt bei der Stadt obdachlos, darunter zunehmend anerkannte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, die z.T. aus anderen Kommunen nach Laatzen kamen und sich hier gezielt meldeten.

 

Die Zahl der Räumungsverfahren hat sich in den vergangenen vier Jahren wie folgt entwickelt: 2012 = 117 Haushalte; 2013 = 74 Haushalte; 2014 = 89 Haushalte; 2015 = 87 Haushalte.

 

Ursache für die Räumungsverfahren bzw. den Wohnungsverlust sind in fast allen Fällen Mietrückstände bzw. Mietschulden aufgrund von Arbeitsplatzverlust, persönlichen Krisen oder (Sucht)-Erkrankungen.

 

Derzeit sind in den beiden städtischen Unterkünften in Rethen (Zimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftssanitäranlagen) und in Gleidingen (sechs Wohnungen) 36 Haushalte mit 44 Personen (29 Einzelpersonen sowie 7 Mehrpersonenhaushalte) untergebracht, darunter 19 Deutsche und 17 anerkannte Bürgerkriegsflüchtlinge. Nach Geschlechtern sind es 9 Frauen und 35 Männer. Unter den Untergebrachten befinden sich eine Person über 65 Jahre und sechs Minderjährige.

 

Auch wenn von diesen 36 Haushalten 24 als mietfähig eingestuft werden können und sieben Haushalte sogar ein Erwerbseinkommen haben, ist es seit mehreren Jahren immer schwieriger geworden, für diesen Personenkreis auch mit Unterstützung des Sozialen Dienstes eine Wohnung zu finden. Einerseits fehlt es an bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Einpersonenhaushalte und größere Familien mit fünf und mehr Personen(die Wohnungsbaugesellschaften lehnen vielfach eine Belegung mit größeren Familien mit dem Argument der Überbelegung ab). Nur im Fall unattraktiver Wohnlagen ist die Bereitschaft zur Aufnahme des o.g. Personenkreises größer. Benötigt werden für größere Haushalte ab 5 Personen Wohnungen mit mindestens 85m². Andererseits sind  die sog. Schufa-Einträge aufgrund vorangegangener Zwangsräumungen und/oder Mietschulden das Haupthemmnis. Auf der Liste der Wohnungssuchenden stehen derzeit 112 Personen, allein 39 suchen eine 1-Zimmerwohnung.

 

Nachhaltig gelöst werden kann diese Situation nur durch die Vermittlung in städtische Wohnungen im Rahmen regulärer  Mietverhältnisse, die Anmietung von Wohnungen durch die Stadt mit anschließender Untervermietung (allerdings muss der Vermieter vor Anmietung von Wohnraum durch die Stadt bei Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich die Genehmigung nach §§ 540 und 553 BGB erteilen) oder durch Belegrechte im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.

 

Ein Eintrag bei der Schufa darf kein Hinderungsgrund zur Vermietung einer Wohnung sein. Hier müssen die Vermieter ihrer sozialen Verpflichtung, gerade auch im Bereich der sogenannten B-Schein Wohnungen, nachkommen. Die Förderung von Wohnungen mit öffentlichen Mittel hat auch zum Ziel, für Obdachlose oder von Obdachlosigkeit Bedrohte, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Der o.g. Personenkreis benötigt nicht nur Unterstützung bei der Wohnraumvermittlung. Vielfach ist es notwendig, die Haushalte in unterschiedlicher Intensität zumindest in der Anfangsphase zu begleiten, um sie wieder an eine dauerhafte eigene Haushalts- bzw. Lebensführung heranzuführen bzw. zu stabilisieren  und den erneuten Wohnraumverlust zu verhindern.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger