- Beantwortung Punkt 2 des Antrages
Ziel der städtischen Aktivitäten im Bereich der Obdachlosenarbeit ist
es,
- Wohnungsverluste
durch Aktivierung der Selbsthilfe der Betroffenen oder durch prä-
ventive Maßnahmen, auch in
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der sozialen
Arbeit, wie z.B. der
Schuldnerberatung, zu
verhindern, teure Unterbringungen in Ge-
meinschaftsunterkünften zu vermeiden und hierdurch auch die Kosten der öffentli-
chen Hand zu verringern.
- Wohnungslose
durch Reaktivierung ihrer Selbsthilfekräfte durch aufsuchende
Hilfen, sozialarbeiterische und
hauswirtschaftliche Falldiagnose, Beratung und durch
unterstützende personenbezogene und
wirtschaftliche Hilfen dauerhaft mit angemes-
senem Wohnraum in normalen Mietverhältnissen zu
versorgen.
Diese Aufgabe wird bei der Stadt Laatzen durch zwei
Diplom-Sozialarbeiterinnen mit insgesamt 60 Wochenstunden wahrgenommen
(Sozialer Dienst).
Das die sozialarbeiterische Unterstützung durch die städtischen
Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes eine hohe Erfolgsquote hat, sofern sich
die Betroffenen (rechtzeitig) melden, belegen die nachfolgenden Zahlen:
Im Jahr 2015 haben 74 Haushalte aus eigenem Antrieb oder aber durch
Aufforderung Dritter Kontakt zum Sozialen Dienst der Stadt Laatzen aufgenommen.
Nur in 2% der Fälle konnte letztlich ein Räumungsverfahren nicht verhindert
werden, in 50% der Fälle wurden Lösungen außerhalb der Unterkünfte gefunden. In
den übrigen Fällen konnten Räumungsverfahren vermieden werden.
Weiterhin wurde der Soziale Dienst über 87 Räumungsverfahren informiert,
in 19 Fällen kam es zu konkreten Räumungsterminen. In den Obdachlosenunterkünften
mussten 4 Haushalte untergebracht werden.
Außerdem meldeten sich 20 Personen selbst direkt bei der Stadt
obdachlos, darunter zunehmend anerkannte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien,
die z.T. aus anderen Kommunen nach Laatzen kamen und sich hier gezielt
meldeten.
Die Zahl der Räumungsverfahren hat sich in den vergangenen vier Jahren
wie folgt entwickelt: 2012 = 117 Haushalte; 2013 = 74 Haushalte; 2014 = 89
Haushalte; 2015 = 87 Haushalte.
Ursache für die Räumungsverfahren bzw. den Wohnungsverlust sind in fast
allen Fällen Mietrückstände bzw. Mietschulden aufgrund von Arbeitsplatzverlust,
persönlichen Krisen oder (Sucht)-Erkrankungen.
Derzeit sind in den beiden städtischen Unterkünften in Rethen (Zimmer
mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftssanitäranlagen) und in Gleidingen
(sechs Wohnungen) 36 Haushalte mit 44 Personen (29 Einzelpersonen sowie 7
Mehrpersonenhaushalte) untergebracht, darunter 19 Deutsche und 17 anerkannte
Bürgerkriegsflüchtlinge. Nach Geschlechtern sind es 9 Frauen und 35 Männer. Unter
den Untergebrachten befinden sich eine Person über 65 Jahre und sechs
Minderjährige.
Auch wenn von diesen 36 Haushalten 24 als mietfähig eingestuft werden
können und sieben Haushalte sogar ein Erwerbseinkommen haben, ist es seit
mehreren Jahren immer schwieriger geworden, für diesen Personenkreis auch mit
Unterstützung des Sozialen Dienstes eine Wohnung zu finden. Einerseits fehlt es
an bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Einpersonenhaushalte und größere
Familien mit fünf und mehr Personen(die Wohnungsbaugesellschaften lehnen
vielfach eine Belegung mit größeren Familien mit dem Argument der Überbelegung
ab). Nur im Fall unattraktiver Wohnlagen ist die Bereitschaft zur Aufnahme des
o.g. Personenkreises größer. Benötigt werden für größere Haushalte ab 5
Personen Wohnungen mit mindestens 85m². Andererseits sind die sog. Schufa-Einträge aufgrund
vorangegangener Zwangsräumungen und/oder Mietschulden das Haupthemmnis. Auf der Liste der Wohnungssuchenden stehen derzeit 112 Personen, allein
39 suchen eine 1-Zimmerwohnung.
Nachhaltig gelöst werden kann diese Situation nur durch die Vermittlung in
städtische Wohnungen im Rahmen regulärer
Mietverhältnisse, die Anmietung von Wohnungen durch die Stadt mit anschließender
Untervermietung (allerdings muss der Vermieter vor Anmietung von Wohnraum durch die Stadt bei
Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich die Genehmigung nach §§ 540 und
553 BGB erteilen) oder durch Belegrechte im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.
Ein Eintrag bei der
Schufa darf kein Hinderungsgrund zur Vermietung einer Wohnung sein. Hier müssen
die Vermieter ihrer sozialen Verpflichtung, gerade auch im Bereich der
sogenannten B-Schein Wohnungen, nachkommen. Die Förderung von Wohnungen mit öffentlichen
Mittel hat auch zum Ziel, für Obdachlose oder von Obdachlosigkeit Bedrohte,
Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Der o.g. Personenkreis benötigt nicht nur Unterstützung bei der
Wohnraumvermittlung. Vielfach ist es notwendig, die Haushalte in unterschiedlicher
Intensität zumindest in der Anfangsphase zu begleiten, um sie wieder an eine
dauerhafte eigene Haushalts- bzw. Lebensführung heranzuführen bzw. zu
stabilisieren und den erneuten Wohnraumverlust
zu verhindern.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger