Betreff
Fahrradwegekonzept Laatzen
- Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / GLuP -
- Sachstandsbericht der Verwaltung
Vorlage
2016/027/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Dreistufenplan „Laatzen wird fahrradfreundlicher“

 

Zu dem genannten Dreistufenplan soll im Folgenden der Sachstand erläutert werden. Die Maßnahmen zum  „Verkehrsentwicklungsplan- Handlungsprogramm Radverkehr“ liegen als Arbeitsversion vor und werden nach der Sommerpause mit den betroffenen Verbänden abgestimmt.

 

Erste Stufe

1)    Es ist vorgesehen, die Straße „Kapellenbrink“ für den Radverkehr in der Gegenrichtung freizugeben. Die Freigabe von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen ist in jedem Einzelfall auf Sicherheitsbelange und der Konformität mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu prüfen. Für eine solche Freigabe im Kapellenbrink ist die Schaffung von Ausweichflächen erforderlich, was durch die Anordnung von Haltverboten oder Markierungen erreicht wird. Um den Kapellenbrink für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen, müssen 10 Stellplätze (von insgesamt 18 Stellplätzen) durch 3 Haltverbotstrecken (mit jeweils einem Anfang- und einem Endeschild) und einer Grenzmarkierung am Beginn der Straße freigehalten werden. Darüber hinaus ist die vorgeschriebene Zusatzbeschilderung am Beginn und am Ende der Einbahnstraße anzubringen.

2)    Für die Situation im nördlichen Bereich der Hildesheimer Straße werden im Rahmen der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert. Sowohl die Strecke als auch die betroffenen Knotenpunkte müssen dann in diese Umgestaltung einbezogen werden. Eine Abstimmung mit den jeweiligen Baulastträgern ist erforderlich (in diesem Bereich die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV)).

3)    Die Firma Siemens AG wird mit der Prüfung einer diesbezüglichen Optimierung beauftragt. Nach Auswertung des Kostenvorschlags erfolgt ggf. die Umsetzung.

4)    Langer Brink: dito 3)

5)    Die Anordnung von flächendeckenden Tempo 30-Zonen rund um das Leine-Center wird auch aus Sicht der Verwaltung befürwortet. Die Umsetzung wird derzeit geprüft.

6)    Für die Erneuerung des besagten Abschnittes sind die Planungen bereits fertig gestellt und abgestimmt. Die Aufteilung der Kostentragung steht noch offen, daher verzögert sich der Maßnahmenbeginn.

7)    Für diese Maßnahme sind Haushaltmittel in 2017 angemeldet. Evtl. kann bei geringerem Kostenaufwand die Maßnahme noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

8)    Die Verkehrsführung für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Erich-Panitz-Str. ist im Rahmen der VEP-Aufstellung noch zu diskutieren. Baulastträgerin ist die Region Hannover, mit der Umbaumaßnahmen abgestimmt werden müssten.

 

Zweite Stufe

9)    Im VEP wird die Gestaltung dieses Knotenpunktes diskutiert .

10) Im VEP wird die Gestaltung dieses Streckenverlaufes diskutiert. Achtung: Baulastträgerin Region Hannover.

11) Im VEP wird die Gestaltung dieses Knotenpunktes diskutiert. Achtung: Baulastträgerin Region Hannover.

12) Der Gehweg befindet sich auf einem privaten Grundstück, daher ist die Umsetzung noch nicht vollständig geklärt. Die Maßnahme ist für den Haushalt 2017 veranschlagt.

13) Eine derartige Anordnung ist voraussichtlich nach dem Inkrafttreten der StVO-Novelle und vorbehaltlich der dazu ergehenden Verwaltungsvorschriften möglich.

14) Der Weg befindet sich im Privatbesitz.

15) Die Umsetzung der Maßnahme wird umgehend geprüft.

 

Dritte Stufe

16) -18) Fahrradstraßen können im Rahmen des VEP diskutiert werden. Über die Fahrradstraßen können die genannten Ortsteile miteinander verbunden werden

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning