- Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / GLuP -
- Sachstandsbericht der Verwaltung
Dreistufenplan „Laatzen wird
fahrradfreundlicher“
Zu dem genannten
Dreistufenplan soll im Folgenden der Sachstand erläutert werden. Die Maßnahmen
zum „Verkehrsentwicklungsplan- Handlungsprogramm
Radverkehr“ liegen als Arbeitsversion vor und werden nach der Sommerpause mit
den betroffenen Verbänden abgestimmt.
Erste Stufe
1) Es ist vorgesehen, die Straße
„Kapellenbrink“ für den Radverkehr in der Gegenrichtung freizugeben. Die
Freigabe von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen ist in jedem Einzelfall
auf Sicherheitsbelange und der Konformität mit der Straßenverkehrsordnung
(StVO) zu prüfen. Für eine solche Freigabe im Kapellenbrink ist die Schaffung
von Ausweichflächen erforderlich, was durch die Anordnung von Haltverboten oder
Markierungen erreicht wird. Um den Kapellenbrink für den gegenläufigen Radverkehr
zu öffnen, müssen 10 Stellplätze (von insgesamt 18 Stellplätzen) durch 3
Haltverbotstrecken (mit jeweils einem Anfang- und einem Endeschild) und einer
Grenzmarkierung am Beginn der Straße freigehalten werden. Darüber hinaus ist
die vorgeschriebene Zusatzbeschilderung am Beginn und am Ende der Einbahnstraße
anzubringen.
2)
Für
die Situation im nördlichen Bereich der Hildesheimer Straße werden im Rahmen
der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes Verbesserungsmöglichkeiten
diskutiert. Sowohl die Strecke als auch die betroffenen Knotenpunkte müssen
dann in diese Umgestaltung einbezogen werden. Eine Abstimmung mit den jeweiligen
Baulastträgern ist erforderlich (in diesem Bereich die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr (NLStbV)).
3)
Die
Firma Siemens AG wird mit der Prüfung einer diesbezüglichen Optimierung
beauftragt. Nach Auswertung des Kostenvorschlags erfolgt ggf. die Umsetzung.
4)
Langer
Brink: dito 3)
5)
Die
Anordnung von flächendeckenden Tempo 30-Zonen rund um das Leine-Center wird
auch aus Sicht der Verwaltung befürwortet. Die Umsetzung wird derzeit geprüft.
6)
Für
die Erneuerung des besagten Abschnittes sind die Planungen bereits fertig
gestellt und abgestimmt. Die Aufteilung der Kostentragung steht noch offen, daher
verzögert sich der Maßnahmenbeginn.
7)
Für
diese Maßnahme sind Haushaltmittel in 2017 angemeldet. Evtl. kann bei geringerem
Kostenaufwand die Maßnahme noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
8)
Die
Verkehrsführung für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Erich-Panitz-Str. ist
im Rahmen der VEP-Aufstellung noch zu diskutieren. Baulastträgerin ist die Region
Hannover, mit der Umbaumaßnahmen abgestimmt werden müssten.
Zweite Stufe
9)
Im
VEP wird die Gestaltung dieses Knotenpunktes diskutiert .
10) Im VEP wird die Gestaltung dieses
Streckenverlaufes diskutiert. Achtung: Baulastträgerin Region Hannover.
11) Im VEP wird die Gestaltung dieses
Knotenpunktes diskutiert. Achtung: Baulastträgerin Region Hannover.
12) Der Gehweg befindet sich auf einem privaten
Grundstück, daher ist die Umsetzung noch nicht vollständig geklärt. Die
Maßnahme ist für den Haushalt 2017 veranschlagt.
13) Eine derartige Anordnung ist voraussichtlich
nach dem Inkrafttreten der StVO-Novelle und vorbehaltlich der dazu ergehenden
Verwaltungsvorschriften möglich.
14) Der Weg befindet sich im Privatbesitz.
15) Die Umsetzung der Maßnahme wird umgehend
geprüft.
Dritte Stufe
16) -18)
Fahrradstraßen können im Rahmen des VEP diskutiert werden. Über die Fahrradstraßen
können die genannten Ortsteile miteinander verbunden werden
Im Auftrag
Axel Grüning