Betreff
Bebauungsplan Nr. 120 A - 2. Änderung - gem. § 13 a BauGB "Sportgelände Rethen", OT Rethen
- Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2016/057/1
Aktenzeichen
611-01/120-A_02
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz hat in seiner Sitzung am 29.02.2016 aufgrund des geänderten Geltungsbereiches und der geänderten Lage der Räumlichkeiten für den Schulsport- und Vereinssportbetrieb den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 120 A – 2. Änderung gefasst. Es ist eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt und die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erneut beteiligt worden.

 

Zur Fortführung des Verfahrens ist über die in diesem erneuten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und über die Stellungnahmen der vorangegangenen Beteiligungsverfahren zu entscheiden. Das Abwägungsergebnis ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Wesentliche Änderungen, die eine nochmalige Überarbeitung des Planentwurfes erfordern würden, sind nicht eingegangen. Es sind nur redaktionelle Ergänzungen erforderlich. Ein Hinweis auf mögliche Bombenblindgänger und eine Klarstellung in der textlichen Festsetzung Nr. 4 für welche Baumaßnahmen die externen Ausgleichmaßnahmen erforderlich sind, sind die einzigen Ergänzungen im Bebauungsplan. Die Ergänzungen in der Begründung sind durch Randstrich markiert.

 

Sie betreffen:

- das Kapitel 4 „Inhalt und Umfang der Planänderung“ mit Ergänzungen bezüglich des Hinweises auf Bombenblindgänger

- das Kapitel 5.2 „Ver- und Entsorgung“ mit der Klarstellung welcher Löschwasserbedarf besteht sowie

- das Kapitel 6.1 „ Arten- und Naturschutz“ mit der Erläuterung, dass die 500 Biotopwertpunkte der Baumaßnahme „Schulsport und Vereinssportbetrieb“ zugeordnet sind.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann in der vorliegenden Fassung, Stand 23.05.2016 als Satzung beschlossen werden. Mit der Bereitstellung der Biotopwertpunkte im Ausgleichkataster der Stadt Laatzen hat der Bebauungsplanentwurf den Stand der Planreife gem. § 33 BauGB erreicht.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

 

 

 

Anlagen:

1          Bebauungsplan Nr. 120 A – 2. Änderung – gem. §13 a BauGB „Sportanlage Rethen“,(Stand 23.05.2016)

2          Begründung zum Bebauungsplan (Stand 23.05.2016)

3          Abwägungsergebnis der Beteiligungsverfahren (Stand 23.05.2016)          

 

Beschlussvorschlag:

A)        Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren

 

            Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit in der Fassung vom 23.05.2016 (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

B)        Satzungsbeschluss

 

            Der Bebauungsplanentwurf Nr. 120 A – 2. Änderung – gem. § 13 a BauGB „Sportanlage Rethen“, OT Rethen (Anlage 1) wird als Satzung, die Begründung (Anlage 2) wird als Planbegründung beschlossen; es gelten jeweils die Fassungen vom 23.05.2016.