Betreff
Masterplan zur Integration von Flüchtlingen in Laatzen
- Antrag der FDP-Ratsfraktion
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/154/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Im April haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf ein gemeinsames Konzept für die Integration von Flüchtlingen verständigt. Darin wird u. a. festgestellt:

 

"Die Kommunen leisten Überragendes bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort. Dies erfordert Infrastrukturen, Personal und finanzielle Ressourcen. Deshalb sind die Unterstützung der Kommunen und eine verlässliche Perspektive hinsichtlich des mittelfristigen Verbleibs von anerkannt Schutzberechtigten in den jeweiligen Kommunen wichtig."(Quelle: Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen vom 22.04.2016)

 

Gesetzlich sind die Kommunen zur Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber sowie zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung verpflichtet. Darüber hinaus erbringt die Stadt Laatzen bereits in nicht unerheblichem Umfang freiwillige Leistungen. Hierzu gehört beispielsweise die finanzielle Förderung des Trägervereins Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen, die Beschäftigung von hauptamtlichen Sozialarbeitern in der Flüchtlingshilfe, die Finanzierung zusätzlicher Sprachkurse und der Einsatz von Unterstützungskräften für Sprachlernklassen an der Albert-Einstein-Schule.

 

Bei den nunmehr anstehenden Herausforderungen einer gelingenden dauerhaften Integration handelt es sich um eine Aufgabe, die sich nur gesamtstaatlich lösen lässt. Erforderlich sind insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung durch Bund und Länder, da die Kommunen, insbesondere was die finanziellen Belastungen angeht, diese Aufgabe nicht alleine lösen können.

 

Diese Rahmenbedingungen sind bislang nur ansatzweise vorhanden bzw. gerade im Entstehen. So hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell die Entwürfe für ein Integrationsgesetz und eine entsprechende Umsetzungsverordnung vorgelegt.

 

Das eingangs erwähnte, 28 Punkte umfassende Konzept für die Integration von Flüchtlingen umfasst die Bereiche

·         Gesellschaftliche Integration

·         Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt

·         Frühkindliche Bildung, Schule, Hochschule

·         Wohnungsbau und Quartierfragen

 

Der aus kommunaler Sicht entscheidende Punkt, die Kostenfrage, ist jedoch noch ungeklärt. Eine Einigung hierzu ist für Ende Mai angekündigt worden.

 

Allerdings fehlen neben konkreten Aussagen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen nach wie vor Datengrundlagen, die eine realistische Einschätzung des vor Ort erforderlichen infrastrukturellen Bedarfs ermöglichen. So lange einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht feststehen und andererseits die weitere Entwicklung der politischen Lage in den Kriegsgebieten nicht absehbar ist und die Frage einer gesamteuropäischen Flüchtlingspolitik nicht geklärt wird, sind seriöse Planungen beispielsweise hinsichtlich der Auswirkungen eines möglichen Familiennachzugs nicht möglich.

 

Masterpläne haben bislang nur wenige große Kommunen, wie beispielsweise Berlin und Dortmund entwickelt. In Braunschweig befindet sich ein solches Konzept in der politischen Beratung.

 

Ungeachtet der o. g. Unwägbarkeiten ist es sinnvoll, die Zeit zu nutzen, um die Grundlagen auf der örtlichen Ebene schaffen zu können, sobald die o. g. Fragen geklärt sind. Da es sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe handelt, hat der Bürgermeister bereits eine teamübergreifende Arbeitsgruppe in der Verwaltung eingerichtet. Nunmehr ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte mit Vertretern der örtlich relevanten Institutionen (Wohnungsbauunternehmen, Kirchen, Trägerverein Netzwerk, Schulen, Unternehmervertreter, Job-Center, Agentur für Arbeit) Gespräche zu führen, u. a. um Handlungsmöglichkeiten auf örtlicher Ebene auszuloten.

 

Entscheidend dürfte dabei insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Wohnsitzauflage im Rahmen des o. g. Integrationsgesetzes sein und ob es gelingt, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader