- Antrag der FDP-Ratsfraktion
- Stellungnahme der Verwaltung
Im April haben sich die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf ein
gemeinsames Konzept für die Integration von Flüchtlingen verständigt. Darin
wird u. a. festgestellt:
"Die Kommunen
leisten Überragendes bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort.
Dies erfordert Infrastrukturen, Personal und finanzielle Ressourcen. Deshalb
sind die Unterstützung der Kommunen und eine verlässliche Perspektive hinsichtlich
des mittelfristigen Verbleibs von anerkannt Schutzberechtigten in den
jeweiligen Kommunen wichtig."(Quelle: Gemeinsames Konzept von Bund und
Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen vom 22.04.2016)
Gesetzlich sind die
Kommunen zur Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber
sowie zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung verpflichtet. Darüber
hinaus erbringt die Stadt Laatzen bereits in nicht unerheblichem Umfang freiwillige
Leistungen. Hierzu gehört beispielsweise die finanzielle Förderung des Trägervereins
Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen, die Beschäftigung von hauptamtlichen
Sozialarbeitern in der Flüchtlingshilfe, die Finanzierung zusätzlicher
Sprachkurse und der Einsatz von Unterstützungskräften für Sprachlernklassen an
der Albert-Einstein-Schule.
Bei den nunmehr
anstehenden Herausforderungen einer gelingenden dauerhaften Integration handelt
es sich um eine Aufgabe, die sich nur gesamtstaatlich lösen lässt. Erforderlich
sind insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche
Finanzierung durch Bund und Länder, da die Kommunen, insbesondere was die
finanziellen Belastungen angeht, diese Aufgabe nicht alleine lösen können.
Diese Rahmenbedingungen
sind bislang nur ansatzweise vorhanden bzw. gerade im Entstehen. So hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell die Entwürfe für ein
Integrationsgesetz und eine entsprechende Umsetzungsverordnung vorgelegt.
Das eingangs erwähnte,
28 Punkte umfassende Konzept für die Integration von Flüchtlingen umfasst die
Bereiche
·
Gesellschaftliche
Integration
·
Berufliche Bildung und
Arbeitsmarkt
·
Frühkindliche Bildung,
Schule, Hochschule
·
Wohnungsbau und
Quartierfragen
Der aus kommunaler Sicht
entscheidende Punkt, die Kostenfrage, ist jedoch noch ungeklärt. Eine Einigung
hierzu ist für Ende Mai angekündigt worden.
Allerdings fehlen neben
konkreten Aussagen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen nach wie vor
Datengrundlagen, die eine realistische Einschätzung des vor Ort erforderlichen
infrastrukturellen Bedarfs ermöglichen. So lange einerseits die rechtlichen
Rahmenbedingungen nicht feststehen und andererseits die weitere Entwicklung der
politischen Lage in den Kriegsgebieten nicht absehbar ist und die Frage einer gesamteuropäischen
Flüchtlingspolitik nicht geklärt wird, sind seriöse Planungen beispielsweise
hinsichtlich der Auswirkungen eines möglichen Familiennachzugs nicht möglich.
Masterpläne haben
bislang nur wenige große Kommunen, wie beispielsweise Berlin und Dortmund
entwickelt. In Braunschweig befindet sich ein solches Konzept in der politischen
Beratung.
Ungeachtet der o. g.
Unwägbarkeiten ist es sinnvoll, die Zeit zu nutzen, um die Grundlagen auf der
örtlichen Ebene schaffen zu können, sobald die o. g. Fragen geklärt sind. Da es
sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe handelt, hat der Bürgermeister bereits
eine teamübergreifende Arbeitsgruppe in der Verwaltung eingerichtet. Nunmehr ist
geplant, in der zweiten Jahreshälfte mit Vertretern der örtlich relevanten Institutionen
(Wohnungsbauunternehmen, Kirchen, Trägerverein Netzwerk, Schulen, Unternehmervertreter,
Job-Center, Agentur für Arbeit) Gespräche zu führen, u. a. um Handlungsmöglichkeiten
auf örtlicher Ebene auszuloten.
Entscheidend dürfte
dabei insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Wohnsitzauflage im Rahmen des
o. g. Integrationsgesetzes sein und ob es gelingt, ausreichend bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen.
Im Auftrag
Thomas Schrader