Betreff
Umgestaltung der Wülferoder Straße zwischen der Erich-Panitz-Straße und Marktstraße
- Anmerkungen der ADFC-Ortsgruppe Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/124/2
Aktenzeichen
66 Wen
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Der adfc hat in seinem Schreiben vom 24.04.2016 verschiedene Punkte angeführt, die untereinander einen starken inhaltlichen Bezug aufweisen. Seitens der Verwal­tung wird daher nicht zu jedem Punkt Stellung genommen.

 

Reduzierung der Geschwindigkeit

 

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht wird die grundsätzliche Reduzierung der Ge­schwindigkeit in der Wülferoder Straße befürwortet. Da es sich jedoch um eine klassifi­zierte Straße (hier Regionsstraße) handelt, auf der nach aktueller Rechtslage eine Re­duzierung der ortsüblichen Geschwindigkeit von 50 km/h grundsätzlich nicht angeordnet werden darf, ist die derzeitige Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung abzuwarten, in der die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erleichtert werden sollen. Mit der Verab­schiedung der Novellierung ist zu rechnen.

 

Der Umbau der Straße soll dazu beitragen, dass sich die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer auch an die künftige Geschwindigkeit von 30 km/h halten werden. Nur durch entsprechend gestaltete Straßenbereiche wird die Akzeptanz bei allen Verkehrs­teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern erreicht.

 

Fußgängerüberweg

 

Für die Einrichtung von Fußgängerübergängen (FGÜ) sind gesetzliche Voraussetzun­gen zu erfüllen. So ist ein FGÜ gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) möglich ab einer Fahrzeugstärke von 200- 300 Fahrzeugen bei einer gleichzeitigen Querungsstärke von 50-100 zu Fußgehenden in der Spitzenstunde. Empfohlen wird er sogar erst bei einer Fahrzeugstärke von 450-600 Fahrzeugen und gleichzeitig 50-100 zu Fußgehenden. Beide Zahlen werden in der Wülferoder Straße nicht erreicht.

 

Da davon auszugehen ist, dass der veränderte Straßenverlauf (Verlängerung der gesi­cherten Fußgängerquerung, Verengung auf eine Fahrbahn) dazu beiträgt, dass der flie­ßende Verkehr diesen Bereich deutlich langsamer passieren wird und darüber hinaus die geforderten Fahrzeug- und Fußgängerzahlen nicht erreicht werden, ist die Einrich­tung eines FGÜ nicht vorgesehen.

 

Verzicht auf Radfahrstreifen/Schutzstreifen

 

Vor der Anlage von Radfahrstreifen und Schutzstreifen wird eine differenzierte Betrach­tung von Vor- und Nachteilen der jeweils möglichen Lösungen erfolgen. Hierbei werden u.a. auch die notwendigen Breiten der Radfahr- und Schutzstreifen sowie die Ein- und Ausfahrbereiche zu den vorhandenen Radwegen betrachtet. Dazu gehören natürlich auch die Einfahrbereiche in den Kreisverkehr sowie die Schaffung von Aufstellflächen an der Einmündung Erich-Panitz-Straße.

 

Das Platzangebot in der Wülferoder Straße ist großzügig genug, um einen fast durch­gängigen Radfahrstreifen einrichten zu können. Lediglich im Bereich der Fußgängerque­rung wird der Radfahrbereich vorübergehend vom Radfahrstreifen in einen Schutzstrei­fen umgestaltet, um den Rad fahrenden Personen die Möglichkeit zu bieten, dem Fahr­bahnverlauf direkt zu folgen und nicht die Querungsstelle außen herum umfahren zu müssen.

 

Die Einrichtung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen führt dazu, dass Rad fahrende Personen als gleichberechtigte Teilnehmer/innen des fließenden Verkehrs zügig ihre Fahrt fortsetzen können. Sie sind dadurch besser für Fahrzeugführer/innen zu sehen. Darüber hinaus wird das verbreitete Radeln in der falschen Richtung reduziert. Alles zusammen trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

 

Nachteile von Radfahrstreifen und Schutzstreifen im vorgesehenen Abschnitt

 

Die im bereits vorgestellten Planentwurf vorgestellten Verschwenkungen des Radfahr­streifens in einer Zick-Zack-Optik ähnlich wie in der Hildesheimer Straße in Alt-Laatzen sind in der Überarbeitung nicht mehr vorhanden. Die Radfahrer werden gerade auf die vorhandenen Radwege zugeführt.

 

Der Radfahrstreifen in die Wülferoder Straße von der Erich-Panitz-Straße wird in der Breite der dort vorhandenen Bushaltestelle angelegt.

 

Auf den Radfahrstreifen bzw. den Schutzstreifen werden auf kompletter Länge Fahrrad­piktogramme aufgebracht.

 

Im Zuge des Baues der Hochbahnsteige Laatzen wird auch die komplette Kreuzung Wülferoder Straße/Erich-Panitz-Straße unter Berücksichtigung der Radfahrer und der Signalisierung mit umgeplant.

 

Vor dem Kreisel Wülferoder Straße/Marktstraße wird der Radfahrstreifen weitergeführt und die vorhandene Absenkung erweitert.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

 

Axel Grüning