Betreff
Gleichstellungsplan
Vorlage
2016/155
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ziel des zum 01.01.2011 modernisierten und in seinen Vorgaben flexibler gewordenen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) ist es, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

 

Die Stadtverwaltung Laatzen strebt die Erreichung dieses Zieles an und hat beigelegten Gleichstellungsplan mit Teilzielen und Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels formuliert.

 

Die Geltungsdauer des Gleichstellungsplans beträgt drei Jahre

 

Der Personalrat wird gem. § 67 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz beteiligt.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Gleichstellungsplan tritt nach Zustimmung aller zu beteiligenden Gremien in Kraft.