Sachverhalt:
Das Ziel des zum
01.01.2011 modernisierten und in seinen Vorgaben flexibler gewordenen Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) ist es, für Frauen und Männer in der
öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu
fördern und zu erleichtern sowie ihnen eine gleiche Stellung in der
öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.
Die Stadtverwaltung
Laatzen strebt die Erreichung dieses Zieles an und hat beigelegten
Gleichstellungsplan mit Teilzielen und Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels
formuliert.
Die Geltungsdauer des Gleichstellungsplans beträgt drei Jahre
Der Personalrat wird gem. § 67 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz beteiligt.
Im Auftrag
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte
Gleichstellungsplan tritt nach Zustimmung aller zu beteiligenden Gremien in
Kraft.