Betreff
Mittel- und langfristige Entwicklung der Schülerzahlen und den damit verbundenen Raumproblemen in den Schulen
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2016/130/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Fragen aus der Drucksache 2016/130 werden wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.: Ist die Teilungsgrenze durch die angemeldeten Grundschulkinder in Ingeln-Oesselse erreicht, so dass hier von einer 3. ersten Klasse ausgegangen werden muss? Hintergrund: die Besichtigung der GS Ingeln-Oesselse hat im Sommer vergangenen Jahres ergeben, dass Raumreserven nicht vorhanden sind.

 

Im Sommer 2016 muss voraussichtlich keine 3. erste Klasse gebildet werden.

 

Zu 2.: Welche Konsequenz ergibt sich aufgrund der stark rückläufigen Schülerprognose hinsichtlich des Mensaanbaus in der GS Rethen? (305 Schüler 2016, 227 Schüler 2021)

 

Die derzeitige provisorische Mensa verfügt über 48 Sitzplätze, die sich auf rd. 57 qm verteilen. Aktuell nehmen rd. 80 Kinder (= ca. 26 %) am Mittagstisch teil, die in zwei Schichten essen, so dass die Anzahl der Sitzplätze ausreicht. Allerdings ist die Verkehrsfläche recht begrenzt. Unabhängig hiervon haben es die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ermöglicht, die Ausgabeküche mit einem Spülbereich auszustatten. Das benutzte Geschirr und Besteck wird jeweils vom Caterer mitgenommen und gereinigt wieder angeliefert. Es fehlen daher auch Flächen im Küchenbereich, deren konkrete Größen noch mit dem Caterer abgestimmt werden müssten.

 

In den zehn Jahren ab dem Sommer 2018 werden voraussichtlich jährlich durchschnittlich rd. 240 Kinder in der GS Rethen beschult. Bei einer gleichbleibenden Quote der Essenteilnehmer/innen von 26 % wären das rd. 62 Kinder. Bei einem Zweischicht-Betrieb und 1,3 qm je Kind ergibt sich ein Flächenbedarf von rd. 40 qm (zuzüglich Küchenbereich).

 

Legt man für die Bemessung der Mensagröße das Berechnungsmodell der Landeshauptstadt Hannover zugrunde, ergibt sich allerdings Folgendes: Angenommene Schülerzahl (hier: 240), davon 80 % = 192 x 1,3 qm, max. 3 Essendurchgänge = 83 qm (zuzüglich Küchenbereich).

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Mensa trotz insgesamt sinkender Schülerzahlen eher auf eine Zunahme der Zahl der Essenteilnehmer/innen ausgelegt werden, um mehr Kindern als bisher die Essenteilnahme grundsätzlich zu ermöglichen. Eine größere Mensa wäre darüber hinaus auch geeigneter, um multifunktional - wie andere Laatzener Mensen auch – für Differenzierungsmaßnahmen, Sitzungen u. ä. genutzt zu werden.

 

Zu 3. und zu 4.: An der EKS-Oberschule wurden bereits Raummodule eingerichtet. Der Trend steigt von 2015 (380 Schüler) auf 524 Schüler (2022) an. Wie ist hier die Planung hinsichtlich der Unterbringung der Schüler? Wie soll der Anstieg am EKG von ca. 200 Schülern in den kommenden 5 Jahren aufgefangen werden?

 

Hierzu wird auf die Drucksache 2016/158 verwiesen. Der Fehlbedarf an Klassenräumen wird nur durch eine bauliche Erweiterung gedeckt werden können, wobei die vorhandenen (gekauften) Raummodule die Spitzenjahre abdecken könnten. Wenn die Schülerzahlen wieder sinken, würden sich die Raummodule auch dem Ende ihrer Nutzungsdauer nähern und könnten zu gegebener Zeit entfernt werden. Damit könnte langfristig auch ein Leerstand von Räumen vermieden werden.

 

Zu 5.: AES-Hauptschulzweig: die Prognosen verzeichnen einen Anstieg von ca. 100 Schülern in den kommenden 6 Jahren. Wie ist hier Abhilfe zu schaffen?

 

Wie in der Drucksache 2015/311 (Schulentwicklungsplanung – Schülerzahlprognosen) berichtet, beruhen die Prognosen für die Schulzweige der AES genau wie für die Schulen im Erich Kästner-Schulzentrum auf der Fortschreibung der Trends seit 2011. Möglicherweise werden sich im Zusammenhang mit der Abschaffung der Schullaufbahnempfehlungen aufgrund des Elternwillens Verschiebungen zumindest in Richtung des Realschulzweigs ergeben.

 

Zu 6.: Welche Auswirkung wird der zunehmende Inklusionsbedarf (unterstellt) auf die Raumproblematik haben?

 

In den Hinweisen des Niedersächsischen Kultusministeriums für die kommunalen Schulträger heißt es u. a.: „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Barrierefreiheit ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Schulen, zum Austausch mit allen in Schule Beteiligten sowie zu den Inhalten, den Methoden und den Medien des Unterrichts, um eine umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung im Dialog mit allen Schulen individuell, wie die bis 2018 geforderte Barrierefreiheit erreicht werden kann, soweit diese noch nicht gegeben ist. Neben technischen Lösungen (Personenaufzug, Treppenlift, visuelle und taktile Hilfen, …) kommen dabei auch organisatorische Maßnahmen (z. B. Verlegung von Fachräumen ins Erdgeschoss) in Betracht.

 

Hinsichtlich der Raumsituation wird auf die Drucksache 2016/158 verwiesen. Dort wird der zusätzliche Bedarf dargestellt. Neben den Differenzierungsräumen werden Funktionsräume, wie z. B. ausreichend bemessene Behinderten-WC’s, Hygieneräume, Besprechungsräume für Schulbegleitungen und/oder im Einzelfall größere Lehrerzimmer benötigt. Bei künftigen Neubauten von Klassenräumen muss in Bezug auf die Fläche auch berücksichtigt werden, dass Schulbegleitungen während des Unterrichts anwesend sein können.

 

In der Vorbemerkung zu den Schülerzahlprognosen (DS 2015/311) wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei der Klassenbildung Kinder mit festgestelltem Förderbedarf im Rahmen der inklusiven Beschulung doppelt gezählt werden und daher Klassenverbände schon vor dem Erreichen der eigentlichen Teilungsgrenze geteilt werden können. Dies kann sich durchaus relativ kurzfristig herausstellen und zu Raumproblemen führen, wenn es keine Raumreserven gibt.  

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger