- Stellungnahme der Verwaltung -
Die Fragen aus der Drucksache 2016/130 werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Ist die Teilungsgrenze durch die
angemeldeten Grundschulkinder in Ingeln-Oesselse erreicht, so dass hier
von einer 3. ersten Klasse ausgegangen werden muss? Hintergrund: die Besichtigung
der GS Ingeln-Oesselse hat im Sommer vergangenen Jahres ergeben, dass
Raumreserven nicht vorhanden sind.
Im Sommer 2016 muss
voraussichtlich keine 3. erste Klasse gebildet werden.
Zu 2.: Welche Konsequenz ergibt sich aufgrund der
stark rückläufigen Schülerprognose hinsichtlich des Mensaanbaus in der GS
Rethen? (305 Schüler 2016, 227 Schüler 2021)
Die derzeitige
provisorische Mensa verfügt über 48 Sitzplätze, die sich auf rd. 57 qm
verteilen. Aktuell nehmen rd. 80 Kinder (= ca. 26 %) am Mittagstisch teil, die
in zwei Schichten essen, so dass die Anzahl der Sitzplätze ausreicht.
Allerdings ist die Verkehrsfläche recht begrenzt. Unabhängig hiervon haben es
die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ermöglicht, die Ausgabeküche mit einem
Spülbereich auszustatten. Das benutzte Geschirr und Besteck wird jeweils vom
Caterer mitgenommen und gereinigt wieder angeliefert. Es fehlen daher auch
Flächen im Küchenbereich, deren konkrete Größen noch mit dem Caterer abgestimmt
werden müssten.
In den zehn Jahren
ab dem Sommer 2018 werden voraussichtlich jährlich durchschnittlich rd.
240 Kinder in der GS Rethen beschult. Bei einer gleichbleibenden Quote der
Essenteilnehmer/innen von 26 % wären das rd. 62 Kinder. Bei einem
Zweischicht-Betrieb und 1,3 qm je Kind ergibt sich ein Flächenbedarf von rd. 40
qm (zuzüglich Küchenbereich).
Legt man für die
Bemessung der Mensagröße das Berechnungsmodell der Landeshauptstadt Hannover
zugrunde, ergibt sich allerdings Folgendes: Angenommene Schülerzahl (hier:
240), davon 80 % = 192 x 1,3 qm, max. 3 Essendurchgänge = 83 qm (zuzüglich
Küchenbereich).
Aus Sicht der
Verwaltung sollte die Mensa trotz insgesamt sinkender Schülerzahlen eher auf
eine Zunahme der Zahl der Essenteilnehmer/innen ausgelegt werden, um mehr
Kindern als bisher die Essenteilnahme grundsätzlich zu ermöglichen. Eine
größere Mensa wäre darüber hinaus auch geeigneter, um multifunktional - wie
andere Laatzener Mensen auch – für Differenzierungsmaßnahmen, Sitzungen u. ä.
genutzt zu werden.
Zu 3. und zu 4.: An der EKS-Oberschule wurden bereits
Raummodule eingerichtet. Der Trend steigt von 2015 (380 Schüler) auf 524
Schüler (2022) an. Wie ist hier die Planung hinsichtlich der Unterbringung der
Schüler? Wie soll der Anstieg am EKG von ca. 200 Schülern in den
kommenden 5 Jahren aufgefangen werden?
Hierzu wird auf die
Drucksache 2016/158 verwiesen. Der Fehlbedarf an Klassenräumen wird nur durch
eine bauliche Erweiterung gedeckt werden können, wobei die vorhandenen
(gekauften) Raummodule die Spitzenjahre abdecken könnten. Wenn die
Schülerzahlen wieder sinken, würden sich die Raummodule auch dem Ende ihrer
Nutzungsdauer nähern und könnten zu gegebener Zeit entfernt werden. Damit
könnte langfristig auch ein Leerstand von Räumen vermieden werden.
Zu 5.: AES-Hauptschulzweig: die Prognosen
verzeichnen einen Anstieg von ca. 100 Schülern in den kommenden 6 Jahren. Wie
ist hier Abhilfe zu schaffen?
Wie in der
Drucksache 2015/311 (Schulentwicklungsplanung – Schülerzahlprognosen)
berichtet, beruhen die Prognosen für die Schulzweige der AES genau wie für die
Schulen im Erich Kästner-Schulzentrum auf der Fortschreibung der Trends seit
2011. Möglicherweise werden sich im Zusammenhang mit der Abschaffung der
Schullaufbahnempfehlungen aufgrund des Elternwillens Verschiebungen zumindest
in Richtung des Realschulzweigs ergeben.
Zu 6.: Welche Auswirkung wird der zunehmende
Inklusionsbedarf (unterstellt) auf die Raumproblematik haben?
In den Hinweisen des Niedersächsischen Kultusministeriums für die kommunalen Schulträger heißt es u. a.: „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Barrierefreiheit ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Schulen, zum Austausch mit allen in Schule Beteiligten sowie zu den Inhalten, den Methoden und den Medien des Unterrichts, um eine umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung im Dialog mit allen Schulen individuell, wie die bis 2018 geforderte Barrierefreiheit erreicht werden kann, soweit diese noch nicht gegeben ist. Neben technischen Lösungen (Personenaufzug, Treppenlift, visuelle und taktile Hilfen, …) kommen dabei auch organisatorische Maßnahmen (z. B. Verlegung von Fachräumen ins Erdgeschoss) in Betracht.
Hinsichtlich der Raumsituation wird auf die Drucksache 2016/158 verwiesen. Dort wird der zusätzliche Bedarf dargestellt. Neben den Differenzierungsräumen werden Funktionsräume, wie z. B. ausreichend bemessene Behinderten-WC’s, Hygieneräume, Besprechungsräume für Schulbegleitungen und/oder im Einzelfall größere Lehrerzimmer benötigt. Bei künftigen Neubauten von Klassenräumen muss in Bezug auf die Fläche auch berücksichtigt werden, dass Schulbegleitungen während des Unterrichts anwesend sein können.
In der Vorbemerkung zu den Schülerzahlprognosen (DS 2015/311) wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei der Klassenbildung Kinder mit festgestelltem Förderbedarf im Rahmen der inklusiven Beschulung doppelt gezählt werden und daher Klassenverbände schon vor dem Erreichen der eigentlichen Teilungsgrenze geteilt werden können. Dies kann sich durchaus relativ kurzfristig herausstellen und zu Raumproblemen führen, wenn es keine Raumreserven gibt.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger