Betreff
Bebauungsplan Nr. 50 B - 15. Änderung - "Zentrumsbereich II", OT Laatzen-Mitte (Bereiche Rathaus/Leine-Center Anbau/ Leineplatz)
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2015/075/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

zu A:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 24.03.2016 bis einschließlich 25.04.2016 statt. Es wurden keine schriftlichen oder zur Niederschrift gebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. 

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 24.03.2016 bis einschließlich 25.04.2015 statt. Von den 48 angeschriebenen Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 22 Stellungnahmen abgegeben. 17 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gaben keine inhaltlichen Anregungen ab. Die 5 Stellungnahmen mit inhaltlichen Anregungen zum Artenschutz, zum Brandschutz, zum Bodenschutz und zu Kampfmittelverdachtsflächen führten zur Ergänzung der Begründung sowie zur Aufnahme von vier zusätzlichen Hinweisen.

 

Die Ergänzungen in der Begründung zum Bebauungsplan sowie die zusätzlichen Hinweise führen zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfes, sodass keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.

 

Der Bebauungsplanentwurf hat damit den Stand der Planreife gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht.

 

zu B:

Die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 B überplant Bereiche des Stadtzentrums von Laatzen-Mitte. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes teilt sich in den Teilbereich A, der den Standort des Rathauses umfasst, und in den Teilbereich B, der entlang der Erich-Panitz-Straße den südwestlichen Abschnitt des Leine-Centers einbezieht.

 

Das Rathaus von Laatzen stammt aus den 70er Jahren. Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs wird derzeit in den politischen Gremien und in der Verwaltung diskutiert, ob der Altbau saniert oder durch einen Neubau ersetzt werden soll. Auch ein Rückbau der oberen Etagen mit Ergänzung eines kleineren Neubaus wird als mögliche Alternative angesehen. In dem bestehenden Rathaus sind neben der kommunalen Verwaltung als kulturelle Einrichtung die Stadtbücherei Laatzen sowie die Polizei Laatzen ansässig. Das Umfeld des Rathauses, der Marktplatz, soll zudem im Anschluss an das Bauvorhaben "Rathaus" neugestaltet werden.   

 

Durch die Bebauungsplanänderung soll ein sehr weites Planungsrecht geschaffen werden, sodass es alle in Diskussion stehenden städtebaulichen Optionen rechtlich ermöglicht. Ebenfalls sollen vielfältige öffentliche Nutzungen zulässig sein, um bei Bedarf die zur Zeit im Rathaus ansässigen und ggf. weitere öffentliche Nutzungen ansiedeln zu können. 

 

Das Leine-Center ist der Hauptversorgungsstandort in Laatzen mit regionaler Bedeutung. Um es in seiner Konkurrenzfähigkeit zu anderen Einzelhandelszentren zu stärken, ist sowohl ein attraktives Kaufangebot wie auch ein qualitativ ansprechendes  städtebauliches Umfeld erforderlich. Im Rahmen der förmlich festgelegten Sanierungsmaßnahme "Laatzen-Mitte wird top" sind Maßnahmen zur Aufwertung des Leine-Centers und seinem Umfeld durchgeführt worden, weitere Maßnahmen sind in Planung bzw. Durchführung.

 

Für zwei bereits durchgeführte Maßnahmen soll durch die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 B Planungsrecht geschaffen werden. Es handelt sich dabei um die Erweiterung des Leine-Centers auf dem ehemaligen Hertie-Grundstück in Form eines Anbaus an das bestehende Leine-Center und eines separaten Neubaus sowie um den Leineplatz. Beide Maßnahmen wurden vertraglich abgesichert.

 

Die Baugenehmigung zur Erweiterung des Leine-Centers beruht neben den rechtlichen Bestimmungen des alten Bebauungsplanes auf einen städtebaulichen Vertrag. In die Gestaltung des öffentlichen Leineplatzes sind private Flächen einbezogen worden. Über einen Vertrag hat der Eigentümer die Einbeziehung der Flächen in die Neugestaltung des Leineplatzes gestattet. Die Regelungen dieser beiden Verträge sind Vorgaben für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 B. Über die Bebauungsplanänderung werden die vertraglichen Regelungen damit in Rechtsnormen übergeleitet und allgemein verbindlich.

Beschlussvorschlag:

A)        Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren

 

            Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 09.05.2016 (Anlage 3) wird zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.

 

B)        Satzungsbeschluss

 

            Der Bebauungsplanentwurf Nr. 50 B, 15. Änderung "Zentrumsbereich II", OT Laatzen-Mitte (Bereiche Rathaus/Leine-Center Anbau/ Leineplatz)
 (Anlage 1) wird als Satzung, die Begründung (Anlage 2) wird als Planbegründung beschlossen; es gelten jeweils die Fassungen vom 09.05.2016.

 

 

Anlagen:

1          Bebauungsplan Nr. 50 B, 15. Änderung "Zentrumsbereich II" (Stand 09.05.2016)

2          Begründung zum Bebauungsplan (Stand 09.05.2016)

3          Abwägungsergebnis der Behördenbeteiligung (Stand 09.05.2016)