- Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Parallel zum Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" soll ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Bisher stellte der Flächennutzungsplan für den Bereich der 77. Änderung eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingärten" dar. Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Bestand. Auf den Flächen befinden sich eine soziale Unterkunft, eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft wird demnächst errichtet. Zudem hat der Baubetriebshof Flächen, die für Ablagerungen genutzt werden.
Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes soll künftig Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen "Soziale Unterkünfte" und "Baubetriebshofflächen" darstellen. Damit wird dem Bestand und den geplanten und optionalen Entwicklungen in der vorbereitenden Bauleitplanung entsprochen.
Im Juni und Juli 2016 sollen die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Laatzen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Hildesheimer Straße / Bundesstraße B443/ Bahntrasse der Stadtbahnlinie (siehe anliegenden Lageplan) zu ändern.