Betreff
Bebauungsplan Nr. 68, 4. 'Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
2016/118
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplanes Nr. 68, 4. Änderung  "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" umfasst den Geltungsbereich der 3. Änderung sowie den westlichen anschließenden Bereich bis zur Bahntrasse. Hierbei handelt es sich um Lagerflächen des städtischen Betriebshofes sowie eines südlich angrenzenden privaten Grundstücks.

 

In dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68, 4. Änderung  "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" sollen Gewerbegebiete sowie die Straßenanbindung an die Erich-Panitz-Straße festgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68, 4. Änderung  "Festplatz/ Gewerbegebiet     Wehrbusch II" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

b)         Der Bebauungsplan Nr. 68, 4. Änderung  "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" soll             Planungsrecht für Gewerbegebiete, Grünflächen und eine Verkehrsfläche zur Erich-        Panitz-Straße             schaffen.        

 

c)         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68, 4. Änderung  "Festplatz/           Gewerbegebiet Wehrbusch II" wird wie aus dem Übersichtsplan (siehe Anlage)       ersichtlich wie folgt begrenzt:

 

            -           im Norden durch die südliche Grenze der „Erich-Panitz-Straße“,

 

            -           im Südosten durch die südöstliche Grenze des Expo-Wegs“

 

            -           im Südwesten durch die südöstlichen Flächen der Bahnanlagen

 

            -           im Nordwesten durch die südöstlichen Flächen der Tankstelle

 

            Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Festplatz/ Gewerbegebiet   Wehrbusch II“, 4. Änderung bezieht sich auf die Flurstücke 19/3, 19/47, 19/48, 19/71,   21/1, 21/10, 23/12, 23/14, 24/19, 45/19, 46/27, 91/4 sowie auf Teile der Flurstücke 44/47        und 44/55 der Flur 1, Gemarkung Grasdorf.

 

d)         Für den Bebauungsplan Nr. 68, 4. Änderung  "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II"     wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB    angewandt.    

 

 

Anlagen:

 

Übersichtsplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68, 4. Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II"