Sachverhalt:
Der Bebauungsplanes Nr. 68,
4. Änderung "Festplatz/
Gewerbegebiet Wehrbusch II" umfasst den Geltungsbereich der 3. Änderung
sowie den westlichen anschließenden Bereich bis zur Bahntrasse. Hierbei handelt
es sich um Lagerflächen des städtischen Betriebshofes sowie eines südlich
angrenzenden privaten Grundstücks.
In dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 68, 4. Änderung
"Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" sollen Gewerbegebiete
sowie die Straßenanbindung an die Erich-Panitz-Straße festgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68, 4. Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" wird gem. § 2 Abs. 1
BauGB zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 68, 4. Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch
II" soll Planungsrecht
für Gewerbegebiete, Grünflächen und eine Verkehrsfläche zur Erich- Panitz-Straße schaffen.
c) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68, 4.
Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" wird
wie aus dem Übersichtsplan (siehe Anlage) ersichtlich
wie folgt begrenzt:
- im
Norden durch die südliche Grenze der „Erich-Panitz-Straße“,
- im
Südosten durch die südöstliche Grenze des Expo-Wegs“
- im
Südwesten durch die südöstlichen Flächen der Bahnanlagen
- im
Nordwesten durch die südöstlichen Flächen der Tankstelle
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68
„Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II“,
4. Änderung bezieht sich auf die Flurstücke 19/3, 19/47, 19/48, 19/71, 21/1, 21/10, 23/12, 23/14, 24/19, 45/19,
46/27, 91/4 sowie auf Teile der Flurstücke 44/47 und 44/55 der Flur 1, Gemarkung Grasdorf.
d) Für den Bebauungsplan Nr. 68, 4. Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB angewandt.