- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
zu A)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 24.03.2016 bis einschließlich 25.04.2016 statt. Es wurden keine schriftlichen oder zur Niederschrift gebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit vom 24.03.2016 bis einschließlich 25.04.2016 statt. Insgesamt
wurden 48 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Es
gingen 9 Stellungnahmen ein, die inhaltliche Anmerkungen zum Bebauungsplan
aufführten, sowie 14 Anschreiben, in denen keine Anregungen und Bedenken
geäußert wurden. Die Stellungnahmen mit inhaltlichen Anregungen zum Bodenschutz und zu
Kampfmittelverdachtsflächen führten zur Ergänzung der Begründung sowie zur
Aufnahme von zwei zusätzlichen Hinweisen.
Die Ergänzungen in der Begründung zum Bebauungsplan sowie die zusätzlichen Hinweise führen zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfes, sodass keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.
Der Bebauungsplanentwurf hat damit den Stand der Planreife gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht.
zu B)
Der Bebauungsplanes Nr. 68 „Festplatz/Gewerbegebiet Wehrbusch II“, 3. Änderung dient der Schaffung von Gewerbeflächen für die beabsichtigte Verlagerung der Siemens AG von Ihrem bisherigen Standort am Werner-von-Siemens-Platz 1.
Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden im Sinne der Angebotsplanung als Gewerbegebiete festgesetzt. Durch die Lage des Plangebietes, südlich der „Erich-Panitz-Straße“, sind die Flächen besonders gut für eine gewerbliche Ansiedelungen geeignet, da sie über einen günstigen Verkehrsanschluss an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz und einen sehr guten ÖPNV-Anschluss verfügen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines hochwertigen „Gewerbegebietes“ als neuen attraktiven Stadteingang der Stadt Laatzen. Derzeit baulich ungenutzte Flächen werden im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich vorbereitet, um ausreichende Flächen für gewerbliche Ansiedlungen zur Verfügung zu stellen und somit einer möglichen Abwanderungen der Siemens AG entgegen zu wirken. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II“, 3. Änderung soll der Stärkung der heimischen Wirtschaft und Sicherung von gewerblichen Arbeitsplätzen in der Stadt Laatzen bzw. in der Region Hannover Rechnung getragen werden.
Beschlussvorschlag:
A) Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 08.05.2016 (Anlage 3) wird zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.
B) Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 68, 3. Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" (Anlage 1) wird als Satzung, die Begründung (Anlage 2) wird als Planbegründung beschlossen; es gelten jeweils die Fassungen vom 08.05.2016.
Anlagen:
1 Bebauungsplan Nr. 68, 3. Änderung "Festplatz/ Gewerbegebiet Wehrbusch II" (Stand 08.05.2016)
2 Begründung zum Bebauungsplan (Stand 08.05.2016)
3 Abwägungsergebnis der Behördenbeteiligung (Stand 08.05.2016)