Betreff
Eingabe an den Rat
Vorlage
2016/103
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 34 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat jede Person das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten

der Kommune an die Vertretung zu wenden. Auch Minderjährige und sonstige Geschäftsunfähige können das Petitionsrecht selbstständig ausüben, denn dieses soll jenseits formaler Verfahren und Anforderungen ein „Herzausschütten“ ermöglichen.

Es besteht für den Petenten kein Anspruch auf Erfüllung des Anliegens.

 

Der Petent ist über die Art der Erledigung der Eingabe zu unterrichten. Diese Mittei-lung an den Petenten obliegt dem Bürgermeister. Dem Petenten muss eine Antwort gegeben werden, aus der sich die Tatsache der inhaltlichen Behandlung des vorge-tragenen Anliegens und die Art der Erledigung ergibt. Eine weitergehende Begrün-dungspflicht wird von der Rechtsprechung verneint. Insbesondere ist die Vertretung demnach nicht verpflichtet, zur Begründung einer abschlägigen Entscheidung auf das Vorbringen des Petenten im Einzelnen einzugehen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Eingabe des Stadtverbandes Mitten im Calenberger Land der Alternative für Deutschland (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

Er ist darüber zu unterrichten.