Das
Bundesverkehrsministerium hat in Umsetzung des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz
zur vereinfachten Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 innerorts
einen Verordnungsentwurf erarbeitet.
Weitere
maßgebliche Änderungen soll die Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend
erfahren, dass zukünftig auf dem Gehwege Rad fahrende Kinder dort von
geeigneten Aufsichtspersonen begleitet werden dürfen sowie die Anordnung von
Schutzstreifen für den Radverkehr und Fahrradstraßen ebenfalls erleichtert
möglich sein soll.
Die
StVO wird damit dem erhöhten Schutzbedürfnis von schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen
und -teilnehmern Rechnung tragen. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht wird
das Vorhaben daher grundsätzlich begrüßt.
Aus
der Regelung zur Begleitung von Kindern auf dem Gehweg wird sich allerdings
nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde Konfliktpotenzial, insbesondere
vor dem Hintergrund der geringen Breite vieler Gehwege, ergeben.
Es
ist zu erwarten, dass auch zu den neu aufgenommenen Regelungen Verwaltungsvorschriften
ergehen werden, die Vorgaben zur Handhabung der neuen Vorschriften enthalten
werden.
Im
Auftrag
Axel
Grüning