Betreff
Novelle der Straßenverkehrsordnung
Vorlage
2016/095
Art
Mitteilung

Das Bundesverkehrsministerium hat in Umsetzung des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz zur vereinfachten Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 innerorts einen Verordnungsentwurf erarbeitet.

 

Weitere maßgebliche Änderungen soll die Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend erfahren, dass zukünftig auf dem Gehwege Rad fahrende Kinder dort von geeigneten Aufsichtspersonen begleitet werden dürfen sowie die Anordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr und Fahrradstraßen ebenfalls erleichtert möglich sein soll.

 

Die StVO wird damit dem erhöhten Schutzbedürfnis von schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern Rechnung tragen. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht wird das Vorhaben daher grundsätzlich begrüßt.

 

Aus der Regelung zur Begleitung von Kindern auf dem Gehweg wird sich allerdings nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde Konfliktpotenzial, insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Breite vieler Gehwege, ergeben.

 

Es ist zu erwarten, dass auch zu den neu aufgenommenen Regelungen Verwaltungsvorschriften ergehen werden, die Vorgaben zur Handhabung der neuen Vorschriften enthalten werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning