Hortbedarfsplanung für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2021
Sachverhalt:
Der Ortsrat Ingeln-Oesselse hat die Drucksache 2016/016 in seiner jüngsten Sitzung am 08.02.2016 behandelt, jedoch nicht über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Da noch weiterer Beratungsbedarf gesehen wird, hatte sich der Ortsrat darauf verständigt, im April eine zusätzliche Ortsratssitzung zu diesem Thema anzuberaumen. Zuvor besteht für die Ortsratsmitglieder die Gelegenheit, sich an dem für die Mitglieder des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten vorgesehenen Ortstermin am 25. Februar zu beteiligen.
Bedingt durch die vorgesehene Beteiligung der einzelnen Ortsräte wäre eine abschließende Beschlussfassung durch VA und Rat laut Sitzungskalender erst im Mai bzw. Juni möglich. Die dann verbleibende Zeit reicht nicht mehr aus, um die Einrichtung im Fall einer Zustimmung zum Beschlussvorschlag bis zum Beginn des neuen Betreuungsjahres herzurichten.
Es ist daher aus Sicht der Verwaltung erforderlich, über die, die Hortversorgung in Ingeln-Oesselse betreffenden Punkte des Beschlussvorschlags der Drucksache 2016/016 gesondert und vorgezogen zu beraten, damit VA und Rat in der Sitzung am 03.03.2016 abschließend beschließen können.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
1.
Zur langfristigen Sicherstellung eines
bedarfsgerechten Hortbetreuungsangebotes in Ingeln-Oesselse wird die Verwaltung
beauftragt, eine entsprechende Planungsgrundlage mit Kostenermittlung für eine
bauliche Erweiterung auf dem Gelände der Grundschule zu erstellen. In diesem
Rahmen sollen auch weitere Überlegungen zur bedarfsgerechten
Schulraumversorgung angestellt werden, soweit dies erforderlich wird. Die
Kostenermittlungen sollen zur weiteren
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das
HH-Jahr 2017 vorgelegt werden.
2.
Zur kurzfristigen Sicherstellung eines ortsnahen
Betreuungsangebotes bis zur Realisierung der baulichen Erweiterung wird
befristet ab dem 01.08.2016 eine zusätzliche Hortgruppe im städtischen Gebäude
Alte Schule Ingeln eingerichtet. Den beiden vorhandenen Nutzergruppen des
Gebäudes sollen bei Bedarf Nutzungszeiten in dem Gebäude der Grundschule
eingeräumt werden.
3. Die Trägerschaft für die Übergangsgruppe soll dem Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt als Träger des benachbarten Kindergartens St. Nicolai angeboten werden.