Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Sachverhalt:
Die in 2015 erwartete Einnahme einer Zustiftung von 50.000 € durch die Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG verzögert sich in das Haushaltsjahr 2016. Planmäßig wird das Grundkapital der Laatzener Bildungsstiftung zum Geschäftsjahresende 2016 = 100.000 € betragen.
Der Haushaltsplan wurde von
den Mitgliedern des Stiftungsbeirats beraten.
Ab 2017 wird der
Haushaltsplan der Stiftung zusammen mit dem städtischen Haushaltsplan
vorgelegt. Der Jahresabschluss 2015 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt.
Der Stiftungszweck ist sehr weit gefasst und gibt die Grundrichtung der
Stiftung vor. Gleichzeitig ist er durch die abstrakte Formulierung schwer zu
kommunizieren und für die Zielgruppen der Stiftung wenig greifbar. Durch
Festlegen eines thematischen Schwerpunktes wird der Stiftungszweck konkretisiert
und so das zukünftige Handeln der Stiftung für potentielle Förderer sowie
Geförderte deutlicher gemacht.
Der Schwerpunkt orientiert sich an aktuellen Förderbedarfen, wird regelmäßig
auf Aktualität geprüft und jährlich mit dem Haushaltsplan festgelegt.
Als Schwerpunkt für 2016 wurde unter Beteiligung des Stiftungsbeirats die
Sprachförderung gewählt. Das Beherrschen von Sprache greift in alle Lebensbereiche
von Kindern und Jugendlichen und ist essentiell für die Teilhabe in der
Gesellschaft.
Anlage
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage) wird beschlossen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im
Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen entsprechend der
Förderrichtlinie selbstständig zu veranlassen. Darüber hinaus erhält die
Verwaltung die Ermächtigung, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nach
deren Annahme durch das zuständige Organ entsprechend der Förderrichtlinie
auszuschütten.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird die
Sprachförderung als Förderschwerpunkt festgelegt.