Betreff
Laatzener Bildungsstiftung,
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
2016/058
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die in 2015 erwartete Einnahme einer Zustiftung von 50.000 € durch die Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG verzögert sich in das Haushaltsjahr 2016. Planmäßig wird das Grundkapital der Laatzener Bildungsstiftung zum Geschäftsjahresende 2016 = 100.000 € betragen.

 

Der Haushaltsplan wurde von den Mitgliedern des Stiftungsbeirats beraten.

 

Ab 2017 wird der Haushaltsplan der Stiftung zusammen mit dem städtischen Haushaltsplan vorgelegt. Der Jahresabschluss 2015 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt.

 

Der Stiftungszweck ist sehr weit gefasst und gibt die Grundrichtung der Stiftung vor. Gleichzeitig ist er durch die abstrakte Formulierung schwer zu kommunizieren und für die Zielgruppen der Stiftung wenig greifbar. Durch Festlegen eines thematischen Schwerpunktes wird der Stiftungszweck konkretisiert und so das zukünftige Handeln der Stiftung für potentielle Förderer sowie Geförderte deutlicher gemacht.

 

Der Schwerpunkt orientiert sich an aktuellen Förderbedarfen, wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und jährlich mit dem Haushaltsplan festgelegt.

 

Als Schwerpunkt für 2016 wurde unter Beteiligung des Stiftungsbeirats die Sprachförderung gewählt. Das Beherrschen von Sprache greift in alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen und ist essentiell für die Teilhabe in der Gesellschaft.

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

Anlage

 

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage) wird beschlossen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen entsprechend der Förderrichtlinie selbstständig zu veranlassen. Darüber hinaus erhält die Verwaltung die Ermächtigung, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nach deren Annahme durch das zuständige Organ entsprechend der Förderrichtlinie auszuschütten.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wird die Sprachförderung als Förderschwerpunkt festgelegt.