- Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / GLuP -
Sachverhalt:
Pestizide
bezeichnen chemische Substanzen, die lästige oder schädliche Lebewesen töten,
vertreiben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung hemmen. Es ist ein
Sammelbegriff für sämtliche Pflanzenschutzmittel und Mittel zur Schädlingsbekämpfung.
In den Gesetzestexten (EU – Bestimmungen) wird der Begriff „Pestizid“ nur
selten verwendet. Die Genehmigung und Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln und
Bioziden sind in separaten Vorschriften geregelt. Biozide werden auch als
„nicht landwirtschaftliche Pestizide“ bezeichnet, worunter z.B. auch
Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel oder Rattengifte fallen. Die EU- Richtlinie
2009/128/EG enthält eine Begriffsbestimmung für „Pestizid“, nach der sowohl
Pflanzenschutzmittel als auch Biozid-Produkte darunter fallen.
Ein auf die Stadt
Laatzen beschränkter Verzicht auf jeglichen Einsatz von Pestiziden nach o.g.
Definition ist nicht möglich. Darüber hinaus sind die Einflussmöglichkeiten von
Kommunen für den Einsatz bestimmter Pestizide außerhalb städtischer Flächen
z.B. im Bereich der Landwirtschaft rechtlich nicht gegeben.
Im Bereich der
städtischen Flächen wird derzeit wie folgt verfahren:
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Im
Bereich der Grünpflege der Stadt Laatzen werden Herbizide (gegen Pflanzen)
seit über 20 Jahren nur noch in absoluten Ausnahmefällen wie der Bekämpfung von
Neophyten (z.B. der Herkulesstaude) verwendet. So wird seit Jahren grundsätzlich
die mechanische Wildkrautentfernung betrieben. Neben dem Einsatz von speziellen
Wildkrautbürsten als Anbaugeräte von Geräteträgern werden auch handgeführte
Geräte (Freischneider), Abflammgeräte und seit 2 Jahren auch die Heißwassertechnik eingesetzt.
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Insektizide (gegen Insekten) und Fungizide (gegen Pilze) werden ebenfalls seit vielen Jahren nicht
mehr eingesetzt.
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Rodentizide (gegen Nagetiere) werden zur Rattenbekämpfung
und auf Sportplätzen gegen Wühlmäuse und
Maulwürfe eingesetzt. Hierfür liegt eine
Ausnahmegenehmigung der oberen Naturschutzbehörde vor. Bei der in der
Niedersächsischen Rattenverordnung gesetzlich vorgeschriebenen Rattenbekämpfung
werden von der beauftragten Fachfirma die vom Umweltbundesamt aufgestellten
„Allgemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraßködern
bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ und die
„Risikominimierungsmaßnahmen (RMM) für Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden
Wirkstoffen (Antikoagulanzien)“ beachtet, um die Belastung der Umwelt möglichst
gering zu halten. Ein vollständiger Verzicht auf Rodentizide ist bei der
Rattenbekämpfung leider nicht möglich.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadt Laatzen setzt sich dafür ein, soweit möglich auf allen kommunalen Flächen
auf den Einsatz von Pestiziden zum Pflanzenschutz bzw. zur Bekämpfung von
Pflanzen zu verzichten. In begründeten Ausnahmefällen werden invasive Arten, die
sich nicht auf mechanischem Wege beseitigen lassen, chemisch bekämpft. Im
Bereich von Kinderspielplätzen, Schulen und Kindertagesstätten wird grundsätzlich
auf den Einsatz von o.g. Pestiziden verzichtet.
2.
Private
Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen
erhalten oder diese besitzen, sowie Pächter kommunaler Liegenschaften werden
ebenfalls zu einem grundsätzlichen Pestizidverzicht verpflichtet.
3.
Der
Bevölkerung werden die neuen Maßnahmen durch Öffentlichkeitsarbeit
nähergebracht, um Beschwerden wegen angeblich „schlecht gepflegter“ Flächen
zuvor zu kommen.