Betreff
Gestaltung der Bergstraße
- Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
2016/013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Bergstraße ist abgängig und muss saniert werden. Die Fahrbahn zeigt u. a. Netzrisse und Deckenaufbrüche. Eine Unterhaltung der Fahrbahnoberfläche kann nicht durchgeführt werden, weil der bituminöse Oberbau nicht die ausreichende Stärke aufweist. Der gebundene Oberbau ist nicht frostsicher und ist aufgrund seines Aufbaus der heutigen Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen.

 

Die Bergstraße hat in eine Gesamtbreite von durchschnittlich 9,00 m. Zurzeit ist die Fahrbahn 6,0 m und der Gehweg auf der Nord-Westseite 1,5 m breit. Der unbefestigte Mehrzweckstreifen auf der Südseite ist zwischen 1,0 und 1,3 m breit und die anschließende Muldenrinne auf der Südseite hat eine Breite von 0,5 m.

 

Aufmerksamkeitssteigernde Maßnahmen:

Die Bergstraße ist eine „Tempo-30-Zone“. Eine zweiwöchige Verkehrszählung im Jahr 2012 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der gezählten Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten hat. Die Bergstraße ist die Hauptzuwegung zur Grundschule. Hier sind Maßnahmen zur Schulwegsicherung angebracht und erforderlich. In der Anliegerversammlung am 21.01. haben sich einige Anlieger gegen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen. Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei empfehlen in „Tempo-30-Zonen“ geschwindigkeitsreduzierende Elemente zu integrieren. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in ihren Erläuterungen zum § 41 vor, dass die Kommunen auf eine besondere bauliche Gestaltung der Tempo 30-Zonen achten sollen, um für eine effektive Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit Sorge zu tragen. Aus diesen Gründen und zum Zwecke der Schulwegsicherung wird vorgeschlagen, an zwei Stellen durch flache Anrampungen und farbig abgesetzte Flächen die motorisierten Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass sie sich in einer „Tempo-30-Zone“ befinden.

 

Bergstraße:

 

Fahrbahn:

Die Fahrbahn soll eine Breite von 4,75 m erhalten und grau gepflastert werden. Zur Aufmerksamkeitssteigerung des fließenden Verkehrs soll im Bereich der Einmündungen in die „Dorfbrunnenstraße“, „Im Eichengrund“ und der westlichen Zufahrt „Lindenweg“ der Verkehr über eine 2,0 m lange Anrampung mit eine rot gepflasterten Verkehrsfläche geführt werden. Im Bereich der östlichen Zuwegung zum Lindenweg soll eine weitere Anrampung hergestellt werden. Der jetzt schon vorhandene „Mehrzweckstreifen“ soll mit anthrazitfarbenem Pflaster befestigt werden, bei Bedarf überfahrbar sein  und soll weiterhin zum Parken benutzt werden.

 

Gehweg:

Auf der nördlichen Seite soll der vorhandene Gehweg auf 2,50 m verbreitert und in roter Pflasterbauweise hergestellt werden. Taktile Elemente sollen in Absprache mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) eingebaut werden.

 

Straßenentwässerung:

Die jetzt schon vorhandene Gosse auf der nördlichen Seite der Bergstraße soll erneuert werden. Auf der südlichen Seite und in den Einmündungen des Lindenweges soll eine überfahrbare Gosse in einer Breite von 0,50 m als Abgrenzung zum Mehrzweckstreifen angelegt werden.

 

Beleuchtung:

Die Beleuchtung soll auf LED-Technik umgerüstet und abgängige Masten ausgetauscht werden. Die Leuchtenstandorte werden optimiert und durchgängig auf die Nordseite verlegt. Dadurch ist eine bessere Ausleuchtung der Gehwege möglich.

 

Grünflächen:

Grünflächen werden nicht angelegt.

 

Kanal:

Die Erneuerung des Regenwasserkanals sowie die Erneuerung der Hausanschlüsse für Schmutz- und Regenwasser sind notwendig und sollen mit der Baumaßnahme verbunden werden.

 

Lindenweg:

 

Die Zufahrten im Lindenweg sollen niveaugleich in roter Pflasterbauweise erneuert werden. Die bisher schon gemischt genutzte Verkehrsfläche soll eine Breite von 3,75 m erhalten. Die Parkflächen sollen 2,00 m breit sein und durch anthrazitfarbenes Pflaster markiert werden. Der Wohnweg soll eine rote Pflasterung erhalten.

 

Rechtliche Einordnung:

Beitragsrechtlich ist die „Bergstraße“ als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen. Der „Lindenweg“ hat aufgrund seiner Länge und Breite beitragsrechtlich nicht den Status einer selbständigen Anlage und stellt sich in der Örtlichkeit als zwei von der Bergstraße abgehende Stiche dar, die an ihrem Ende durch einen ca. 60 m langen und ca. 1 m breiten, nicht befahrbaren Weg verbunden sind.

 

Bauzeitenplan:

Mit der Sanierung der Straße soll in den Sommerferien begonnen werden. Ein Abschluss der Arbeiten ist für Ende 2016 vorgesehen.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel für die Maßnahme waren bereits im Teilfinanzhaushalt Team Tiefbau für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehen und werden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Die geplante Refinanzierung der Straßensanierungsmaßnahme erfolgt durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabenrechts in Verbindung mit der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

Plananlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Bauprogramm:

 

Die „Bergstraße“ zwischen den Einmündungen „Gleidinger Straße“ und „Lessingstraße“ und der Lindenweg werden unter Berücksichtigung der Vorschläge und Hinweise der Anlieger wie folgt neu gestaltet:

 

 

Bergstraße:

 

Fahrbahn:

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4,75 m und wird grau gepflastert. Zur Aufmerksamkeitssteigerung des fließenden Verkehrs wird im Bereich der Einmündungen in die „Dorfbrunnenstraße“, „Im Eichengrund“ und der westlichen Zufahrt „Lindenweg“ der Verkehr über eine 2,0 m lange Anrampung mit einer rot gepflasterten Verkehrsfläche geführt. Im Bereich der östlichen Zuwegung zum Lindenweg wird eine weitere Anrampung mit Aufpflasterung installiert. Der jetzt schon vorhandene „Mehrzweckstreifen“ wird mit anthrazitfarbenem Pflaster befestigt, ist bei Bedarf überfahrbar und kann weiterhin zum Parken benutzt werden.

 

Gehweg:

Auf der nördlichen Seite wird der vorhandene Gehweg auf 2,50 m verbreitert und in roter Pflasterbauweise hergestellt. Taktile Elemente sollen in Absprache mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) eingebaut werden.

 

Straßenentwässerung:

Die jetzt schon vorhandene Gosse auf der nördlichen Seite der Bergstraße wird erneuert. Auf der südlichen Seite und in den Eimündungen des Lindenweges wird eine überfahrbare Gosse in einer Breite von 0,50 m als Abgrenzung zum Mehrzweckstreifen angelegt.

 

Beleuchtung:

Die Beleuchtung soll auf LED-Technik umgerüstet und abgängige Masten ausgetauscht werden. Die Leuchtenstandorte werden optimiert und durchgängig auf die Nordseite verlegt. Dadurch ist eine bessere Ausleuchtung der Gehwege möglich.

 

Grünflächen:

Grünflächen werden nicht angelegt.

 

 

Lindenweg:

 

Die Zufahrten im Lindenweg werden niveaugleich in roter Pflasterbauweise erneuert. Die bisher schon gemischt genutzte Verkehrsfläche erhält eine Breite von 3,75 m. Die Parkflächen werden 2,00 m breit sein und durch anthrazitfarbenes Pflaster markiert. Der Wohnweg soll eine rote Pflasterung erhalten.