gemäß § 94 NKomVG
Aktuelle Situation
Es handelt sich um
die größte Kita Laatzens, der Fahrzeugverkehr der Eltern ist daher sehr
umfangreich. Die vorhandenen drei Parkplätze reichen für den An‑ und
Abtransport der Kinder bei weitem nicht aus. Deshalb wurde und wird zunehmend
wild geparkt.
Der für die
Fußgänger vorgesehene Gehbereich war nur durch eine Kette abgeteilt und wurde
in der Praxis nicht beachtet. Die Kinder bewegen sich daher zwischen parkenden
und fahrenden Autos und auf Flächen, die auch für die Anlieferung von
Materialien genutzt werden - und auf denen auch LKWs rückwärtsfahren! Das führt
zu unübersichtlichen Situationen und im Hinblick auf den toten Winkel zu
Gefahren.
Außerdem kommt es
immer wieder zu Beschädigungen, da durch das Rangieren die Pfosten
versehentlich umgefahren werden. Die dargestellte Gesamtsituation gefährdet
alle beteiligten Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich aber die Fußgänger und
Radfahrer.
Standort
Der Standort für
den Parkplatz wurde gewählt, weil es erstens eine kurze Anbindung an den
Eingang gibt und zweitens eine ungenutzte Brachfläche mit Wendemöglichkeit war.
Die Rasenfläche auf der Ostseite der Zuwegung wird als Bolzplatz genutzt und
soll als Grünfläche erhalten bleiben.
Planungsidee
Der
Autoverkehr soll aus dem Zuwegungsbereich der Fußgänger und Radfahrer entfernt
werden. Des Weiteren soll eine räumliche Trennung zwischen Parkfläche und Fußgängerbereich
entstehen (kleine Beetfläche). Ein möglicher Fahrradabstellplatz für die Eltern
kann im Bedarfsfall rechts vor dem Eingang zum Kindergarten gebaut werden.
Ausführung
Wie der
beigefügten Zeichnung zu entnehmen ist, soll ein etwa 2 m breiter Streifen vom
vorhandenen Pflaster aufgenommen und in eine Rasenfläche umgewandelt werden (Fläche D).
Die Rasenfläche erhält in Höhe der Parktrennstreifen Trittsteine für die aus-
und einsteigenden Personen, damit sie vom Auto in den autofreien Raum der Kindergartenzuwegung
gelangen können. Ein Behindertenparklatz ist direkt am Zaun zum Kindergarten geplant.
An den Parkplatz
grenzt eine Schotterfläche an, die als Rangierhilfe oder als Ausweichfläche zum
Parken genutzt werden kann. Eine Erweiterung der Parkplatzfläche mit weiteren
Einstellplätzen nach Westen ist möglich.
Die Zufahrtsfläche
ist auf 8,00 m aufgeweitet, damit an- und abfahrender Verkehr genug Platz hat.
An der vorhandenen Zuwegung wird ein Schild („Durchfahrt verboten“) aufgestellt.
Für Lieferverkehr und Radfahrer aber frei! Sollte die Praxis zeigen, dass das
Schild nicht beachtet wird, besteht die Möglichkeit der Abriegelung durch einen
Poller, der nur für Müllentsorgungsfahrzeuge und Lieferverkehr geöffnet werden
würde.
Kosten
Für die
Ausführung der Maßnahme stehen im Rahmen eines gebildeten Haushaltsrestes
Investitionsmittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung.
Im Auftrage
Thomas Schrader
Anlage