Betreff
Kinder- und Jugendhilfeplanung
Krippen- und Tagespflegeausbauplanung für den Zeitraum 2015 bis 2017
Vorlage
2015/255
Art
Mitteilung

 

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Platzangebotes und der Gewährleistung des seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruches für alle Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 24 a SGB VIII verpflichtet, jährliche Ausbaustufen zur  Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und über eventuell notwendige Anpassungen zu entscheiden.

 

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hatte im Auftrag des Bundes im Rahmen einer Untersuchung einen bundesdurchschnittlichen Bedarf von rund 39 % ermittelt (Quelle: DStGB Aktuell 3412 vom 24. August 2012, S. 12 ff.). Verteilt auf die drei Jahrgänge ergaben sich folgende Quoten: 0 - 1jährige = 5 %; 1 - 2jährige = 56 %; 2 ‑ 3jährige = 56 %.

 

Je nach örtlich bedingtem Bedarf können die Versorgungsquoten auch niedriger oder höher angesetzt werden. So rechnet der Deutsche Städtetag in Großstädten mit einer Nachfrage zwischen 40 und 50 %. Diese Zahl dürfte wegen der unmittelbaren Großstadtrandlage auch auf Laatzen übertragbar sein.

 

Laut Statistischem Bundesamt betrug die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in Krippenbetreuung und Tagespflege am 01.03.2014 bundesweit 32,3 %, in Niedersachsen betrug sie zum gleichen Zeitpunkt 27,9 %.

 

Situation im Stadtgebiet Laatzen

 

Mit der Drucksache 2012/275 hat der Rat der Stadt Laatzen eine anzustrebende Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von 35,0 % bzw. für die beiden Jahrgänge der ein‑ und zweijährigen Kinder von 56,0 % beschlossen.

 

Mit der Inbetriebnahme der beiden neuen Krippengruppen in der Sudewiesenstraße stehen ab dem 1.Oktober 188 Krippenplätze zur Verfügung. Eine Übersicht über das Krippenangebot kann der Tabelle 1 entnommen werden.

                                                                                                                 

Tabelle 1:  Krippenplätze

Stand: 01.10.2015

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Platzangebot

belegt

Auslastung

in %

Warteliste: Aufnahme erwünscht mit…

 

 

 

 

1 Jahr

2 Jahren

An der Masch

15

13

86,7%

17

5

St. Mathilde

15

15

100,0%

St. Marien, Ohestraße

4

4

100,0%

 

 

Sudewiesenstraße

45*

26*

57,8%

8

3

Hermes Kids (Messe)

5

5

100,0%

29

19

Thomaskindergarten

15

15

100,0%

Marktplatz

15

10

66,7%

Wülferoder Straße

15

13

86,7%

Brucknerweg

15

11

73,3%

Familienzentrum**

29

26

89,7%

20

20

Sehlwiese

15

14

93,3%

Gleidingen

0

 

 

7

10

Ingeln-Oesselse

0

 

 

5

3

Insgesamt

188

152

80,6%

86

60

*  dritte Krippengruppe in der Kita Sudewiesenstraße nimmt den Betrieb am 

     01.10.2015 auf. Belegung erfolgt schrittweise nach dem Berliner Eingewöhnungs-

     modell.

**  z. Zt. Platzreduzierung wegen einer Einzelintegrationsmaßnahme

 

In der Tagespflege sind aktuell 48 aktive Tagespflegepersonen (TPP) registriert (Vorjahr 46), von denen 4 ausschließlich als Vertretungskräfte tätig sind. Zwei TPP bieten nur Teilzeitbetreuungsplätze an, alle anderen betreuen ganztags. Alle registrierten Tagespflegepersonen verfügen über eine qualifizierte Pflegeerlaubnis. Von den insgesamt 171 aktuell zur Verfügung stehenden Plätzen (Vorjahr 179 Plätze) sind derzeit 114 belegt, darunter 100 mit Kindern unter drei Jahren. Weitere rund 30 Plätze sind mit Kindern aus anderen Kommunen oder Selbstzahlern belegt. Diese Plätze werden nicht durch die Kommune gefördert. Die Abdeckung der Zeiten zwischen 7.00 und 18.00 Uhr ist in der Regel unproblematisch. Obwohl einige TPP auch Randbetreuungszeiten anbieten, ist eine Vermittlung schwierig, da lediglich vier Tagespflegepersonen Kinder bei Bedarf auch am Wochenende und über Nacht betreuen. Im Urlaubs‑ und Krankheitsfall vertreten sich die Tagespflegepersonen in der Regel gegenseitig, darüber hinaus gibt es die o. g. Vertretungskräfte. Neben den Einzel‑TPP, die je nach Pflegeerlaubnis bis zu fünf Tagespflegekinder gleichzeitig betreuen können, gibt es mittlerweile sechs Großtagespflegestellen (GTP). In den GTP können bis zu drei Tagespflegepersonen zusammenarbeiten, so dass gleichzeitig, je nach Qualifikation, bis zu acht bzw. zehn Kinder betreut werden dürfen.

 

Die Quote der in Laatzen in Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren liegt bei 14,2 % (Vorjahr 9,4 %).

 

           Tabelle 2: Tagespflegeplätze                                              Stand: 01.10.2015

Stadtteil

Derzeit max. belegbare Plätze

belegt

davon U3

Auslastung in %

 

 

 

 

 

Alt -Laatzen

15

7

7

46,7%

Grasdorf

0

-

-

-

Laatzen-Mitte

51

32

25

62,7%

Rethen

42

29

26

69,0%

Gleidingen

24

16

16

66,7%

Ingeln-Oesselse

39

30

26

76,9%

 

 

 

 

 

Insgesamt

171

114

100

58,5%

 


Die Altersgruppe der unter Einjährigen spielt bei der Berechnung der erforderlichen Versorgung in Laatzen keine Rolle. Diese Tendenz entspricht der gesamtdeutschen Situation. Die Betreuungsquote für diesen Altersjahrgang liegt bundesweit bei 2,8 %, in Niedersachsen bei 2,1 % (Quelle: Statistisches Bundesamt). Z. Zt. wird in Laatzen nur ein Kind (Vorjahr 5) dieses Jahrgangs durch eine Tagespflegeperson betreut (= 0,27 %). In der Regel nehmen die Eltern das Elterngeld in Anspruch.

 

Unter Einbeziehung der z. Zt. 171 für die Tagespflege zur Verfügung stehenden Plätze und der 188 Krippenplätze stehen für die 1‑ und 2jährigen im Stadtgebiet insgesamt 359 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote beträgt 50,9 % (Vorjahr 51,8 %). Bezogen auf die 0‑ bis unter 3‑jährigen beträgt sie 33,3 % (Vorjahr 35,2 %).

 

Anders als noch im vergangenen Jahr aufgrund der seinerzeit zur Verfügung stehenden Daten berechnet, wurde die angestrebte Deckungsquote von 56,0 % nicht erreicht. Ursache hierfür ist die binnen Jahresfrist um 9,4 % gestiegene Kinderzahl. Das entspricht einem zuzugsbedingtem Zuwachs von 66 Kindern der Altersgruppe der 1‑ und 2jährigen, der sich auch im Betreuungsjahr 2016/2017 fortsetzen wird.

 

Nachdem im letzten Jahr zu beobachten war, dass Familien die Wartezeit auf einen Krippenplatz (sofern ein Tagespflegeplatz nicht gewollt ist) durch die Inanspruchnahme des im August 2013 eingeführten Betreuungsgeldes überbrückt wurde, bleibt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der damit verbundenen Aussetzung des Betreuungsgeldes abzuwarten, ob dies zu einer verstärkten Nachfrage nach Betreuungsplätzen führt. Zum Zeitpunkt des BVG‑Urteils standen insgesamt 213 Laatzener Familien im Betreuungsgeldbezug. Für bundesweite Beachtung sorgte jüngst ein Urteil des OVG Dresden, wonach Eltern wegen eines fehlenden Krippenplatzes keinen Anspruch auf Schadensersatz (z. B. entgangene Einkünfte) haben, da sich der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf das Kind bezieht. Hier bleibt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.

 

Durch die geplante Einrichtung einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte Gleidingen werden ab Ende 2016 im Stadtgebiet 203 Krippenplätze zur Verfügung stehen. Unter Einbeziehung der z. Zt. verfügbaren 171 Tagespflegeplätze werden dann insgesamt 374 Be­treuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Die Versorgungsquote für die Ein‑ und Zweijährigen erhöht sich hierdurch aufgrund der steigenden Kinderzahlen nur leicht auf 52,0 %, sodass die vom Rat beschlossene Versorgungsquote nicht erreicht wird.

 

Der Anteil an Krippenplätzen entspricht 2015 mit 52,4 % am Gesamtbetreuungsangebot U3 nach wie vor nicht der angenommenen Mischquote von 70 %. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein Ausbau der Krippenbetreuung nachteilig auf die Auslastung der Tagespflegeplätze auswirkt. Da allerdings institutionalisierte Plätze dem Träger der Jugendhilfe langfristig eine höhere Planungssicherheit bieten, sollte weiterhin grundsätzlich an einem Ausbau des Angebotes von Krippenplätzen festgehalten und dieses nachfrageabhängig sukzessive umgesetzt werden.

 

Wie der nachfolgenden Übersicht entnommen werden kann, besteht weiterhin ein Fehlbedarf in Alt‑Laatzen, Laatzen‑Mitte und ‑ trotz der geplanten Schaffung einer Krippe im Jahr 2016 ‑ in Gleidingen. Eine räumliche Erweiterung der in den genannten Stadtteilen bestehenden Einrichtungen ist nicht möglich. Da aktuell auch die Zahlen der 3‑ bis 6jährigen steigen, besteht derzeit nicht die Möglichkeit der Einrichtung altersgemischter Gruppen, um so weitere Krippenkinder aufnehmen zu können. Eine Ausweitung des Angebotes ist daher nur durch die Schaffung neuer Standorte möglich. In Laatzen‑Mitte bietet sich hierfür in erster Linie die in absehbarer Zeit frei werdende Schule Kiefernweg an.

 

In Ingeln‑Oesselse wird das Angebot bislang ausschließlich über Tagespflegeplätze, darunter 3 Großtagespflegestellen, abgedeckt. Die Einrichtung einer Krippe wäre durch einen Anbau an der Kita Barmklagesweg möglich.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger