Betreff
Pflichtenbelehrung anderer Personen nach § 71 Absatz 7 NKomVG
Vorlage
2015/239
Art
Mitteilung

Der Rat kann nach § 71 Absatz 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließen, dass neben den Ratsmitgliedern andere Personen Mitglieder der Ausschüsse nach § 71 Absatz 1 NKomVG werden.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz gehört gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG mit Herrn Uwe Ciop u. a. auch ein Vertreter des NABU an. Der Stellvertreter von Herrn Ciop ist verstorben. Der NABU hat nun mitgeteilt, dass Herr Karl Steinbrink, Pestalozzistraße 15, 30880 Laatzen, künftig das Amt des Stellvertreters übernehmen möchte.

 

Die anderen Personen sind gemäß §§ 54 Abs. 3 und 43 vom Bürgermeister auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Der Wortlaut der §§ 40 bis 42 NKomVG liegen Herrn Steinbrink bereits vor.

 

 

Feststellungsvermerk für das Protokoll:

 

Die Pflichtenbelehrung von Herrn Karl Steinbrink nach § 43 NKomVG ist erfolgt.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne