- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.04.2005
II)
Sachverhalt
Die Verfahren
zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 50 B
"Zentrumsbereich II" für den Bereich
Pettenkofer-/Erich-Panitz-Straße wurden
- u.a. wegen der erforderlichen Umzonung von Wohn- in Kerngebiet - im April 2005 gleichzeitig als Parallelverfahren
im Sinne § 8 BauGB eingeleitet (vgl. DS.-Nr. 030/2005 u. 031/2005) und bis
einschließlich der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB auch
parallel durchgeführt.
Mit erneutem
Aufstellungsbeschluss im Juni 2007
(vgl. DS.-Nr. 116/2007) wurde das Bebauungsplanverfahren auf das
"beschleunigte Verfahren" nach § 13 a BauGB (2007) umgestellt
und mit dem Satzungsbeschluss vom 20.12.2007 bzw. dem Inkrafttreten durch die
Schlussbekanntmachung am 17.01.2008 abgeschlossen.
Das Verfahren
zur 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes wurde dagegen
- entsprechend der neuen Rechtslage (BauGB 2007) - nicht mehr fortgesetzt:
Gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan, da und soweit
dessen Darstellungen von den Festsetzungen des inzwischen rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes 50 B – 11. Änderung – abweichen, lediglich im Wege der
nachträglichen Berichtigung anzupassen.
Bei der
Berichtigung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um einen rein redaktionellen Vorgang, auf den die einschlägigen
Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden
(keine Bürgerbeteiligung, keine Genehmigung, keine ortsübliche
Bekanntmachung etc.).
Zuständig für
die Berichtigung nach § 13 a (2) Nr. 2 BauGB ist der Rat, der die Verwaltung
damit lediglich deklaratorisch zu beauftragen hat; aus verfahrensrechtlichen
Gründen sollte außerdem der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
förmlich aufgehoben werden - siehe
Beschlussvorschlag.
Die bisherigen und die berichtigten zeichnerischen
Darstellungen des Flächennutzungsplanes im fraglichen Änderungsbereich sind in Anlage
1 zur Information abgedruckt. Im
Einzelnen handelt es sich um
·
die Erweiterung des
MK-Gebietes beiderseits der Pettenkoferstraße
zu Lasten sowohl des nordöstlich angrenzenden WA-Gebietes als auch des
südöstlich angrenzenden WR-Gebietes,
·
die Änderung der GFZ des
WR-Gebietes von 1,0 auf 1,1
·
die Löschung des
Planzeichens "Post" aus dem WR-Gebiet,
·
die Einfügung des Planzeichens
"Gasversorgungsanlage" für die dortige Gasdruck-Regelstation und
·
die Löschung der
Stadtbahntrasse zwischen der Kreuzung Wülferoder-/Erich-Panitz-Straße und der
Marktstraße.
Im Auftrage:
Dürr,
Stadtrat
Anlage
I) Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Feuerschutz empfiehlt ...
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt ...
Der Rat beschließt:
1) Die in Anpassung an den seit 17.01.2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 50 B - 11. Änderung - "Zentrumsbereich II" vorzunehmenden Änderungen der zeichnerischen Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Flächennutzungsplan gemäß § 13 a (2)
Nr. 2 BauGB nach Umfang und Inhalt entsprechend den nunmehr maßgeblichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 B
- 11. Änderung - zu berichtigen.
2) Der am
12.04.2005 vom Verwaltungsausschuss gefasste
Aufstellungsbeschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
hiermit aufgehoben.