Betreff
Flächennutzungsplan - 72. Änderung - für den Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 B "Zentrumsbereich II" (Pettenkoferstraße / Erich-Panitz-Straße), OT Laatzen-Mitte
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.04.2005
Vorlage
051/2008
Aktenzeichen
611-00/072
Art
Beschlussvorlage

II) Sachverhalt

 

Die Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 B  "Zentrumsbereich II" für den Bereich Pettenkofer-/Erich-Panitz-Straße wurden  - u.a. wegen der erforderlichen Umzonung von Wohn- in Kerngebiet -   im April 2005 gleichzeitig als Parallelverfahren im Sinne § 8 BauGB eingeleitet (vgl. DS.-Nr. 030/2005 u. 031/2005) und bis einschließlich der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB auch parallel durchgeführt.

 

Mit erneutem Aufstellungsbeschluss im Juni 2007  (vgl. DS.-Nr. 116/2007) wurde das Bebauungsplanverfahren auf das "beschleunigte Verfahren" nach § 13 a BauGB (2007) umgestellt und mit dem Satzungsbeschluss vom 20.12.2007 bzw. dem Inkrafttreten durch die Schlussbekanntmachung am 17.01.2008 abgeschlossen.

 

Das Verfahren zur 72. Änderung des  Flächennutzungsplanes wurde dagegen  - entsprechend der neuen Rechtslage (BauGB 2007) - nicht  mehr fortgesetzt:

Gemäß  § 13 a (2) Nr. 2 BauGB  ist der Flächennutzungsplan, da und soweit dessen Darstellungen von den Festsetzungen des inzwischen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 50 B – 11. Änderung – abweichen,  lediglich  im Wege der nachträglichen Berichtigung  anzupassen.

 

Bei der Berichtigung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um einen rein  redaktionellen Vorgang, auf den die einschlägigen Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden (keine Bürgerbeteiligung, keine Genehmigung, keine ortsübliche Bekanntmachung  etc.).

 

Zuständig für die Berichtigung nach § 13 a (2) Nr. 2 BauGB ist der Rat, der die Verwaltung damit lediglich deklaratorisch zu beauftragen hat; aus verfahrensrechtlichen Gründen sollte außerdem der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss  zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes förmlich aufgehoben werden  - siehe Beschlussvorschlag.

 

Die bisherigen und die berichtigten zeichnerischen Darstellungen des Flächennutzungsplanes im fraglichen Änderungsbereich sind in Anlage 1  zur Information abgedruckt. Im Einzelnen handelt es sich um

·        die Erweiterung des MK-Gebietes  beiderseits der Pettenkoferstraße zu Lasten sowohl des nordöstlich angrenzenden WA-Gebietes als auch des südöstlich angrenzenden WR-Gebietes,

·        die Änderung der GFZ des WR-Gebietes von 1,0 auf 1,1

·        die Löschung des Planzeichens "Post" aus dem WR-Gebiet,

·        die Einfügung des Planzeichens "Gasversorgungsanlage" für die dortige Gasdruck-Regelstation und

·        die Löschung der Stadtbahntrasse zwischen der Kreuzung Wülferoder-/Erich-Panitz-Straße und der Marktstraße.

 

Im Auftrage:

 

 

 

Dürr,

Stadtrat

 

Anlage

 

I) Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Feuerschutz empfiehlt ...

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt ...

Der Rat beschließt:

 

1) Die in Anpassung an den seit 17.01.2008  rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 50 B - 11. Änderung - "Zentrumsbereich II"  vorzunehmenden Änderungen der zeichnerischen Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gemäß  § 13 a (2) Nr. 2 BauGB nach Umfang und Inhalt entsprechend den nunmehr maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 B  - 11. Änderung -  zu berichtigen.  

 

2) Der  am 12.04.2005 vom Verwaltungsausschuss gefasste  Aufstellungsbeschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit aufgehoben.