Betreff
Mehrausgaben beim Produkt 505100 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 117.1 NKomVG
Vorlage
2015/236
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verfügbaren Mittel im Bereich finanzielle Hilfen (wirtschaftliche Jugendhilfe) des Produktes Kinder‑, Jugend‑ und Familienhilfen werden Ende Oktober 2015 ausgeschöpft sein. Für die Zahlung der noch ausstehenden Abrechnungen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im Kostenträger 505111 ‑ Heimerziehung, sonstiges betreute Wohnform, Hilfe durch betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII) ‑ unter der Position 18 ‑ Transferaufwendungen ‑ ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 236.000 € erforderlich. ‑

 

Im Kostenträger 505114 ‑ Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)  ‑ unter der Position 18 ‑ Transferaufwendungen ‑ ist ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 477.000 € erforderlich.

 

Im Kostenträger 505115 - Hilfe durch Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) ‑ unter der Position 18 ‑ Transferaufwendungen ‑ ist ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 37.000 € erforderlich.

 

Die Ursachen für diese negative Entwicklung sind vielschichtig.

 

·                steigende Fallzahlen

·                besondere Fallkonstellationen

·                allgemeine Kostensteigerungen bei den Trägern der Einrichtungen

 

Die steigenden Fallzahlen sind in erster Linie begründet durch Fallübernahmen aus anderen Kommunen durch Zuzug der Elternteile nach Laatzen und dem damit verbundenen Wechsel der Zuständigkeit. Hierunter befinden sich Familien mit mehreren, in Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachten Kindern. In 2015 gab es bisher 10 Fallübernah­men in stationären Maßnahmen. Daneben ist auch die hohe Zahl von 19 Übernahmen im letzten Jahr zu berücksichtigen, von denen die meisten Fälle auch in 2015 weiterlaufen. Diesen Übernahmen stehen derzeit nur 7 Fallabgaben an andere Jugendhilfeträger gegenüber.

 

Auch aufgrund der steigenden Zahlen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen kommt es in den Bereichen Hilfe durch Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) und Hilfe durch Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen, Hilfe durch betreutes Wohnen zu erheblichen Kostensteigerungen. Die Fallzahlen stiegen von 0 Fällen in 2013 auf derzeit 7 Fälle in stationärer Unterbringung. Hier ist auch in den nächsten Monaten noch mit einem Anwachsen der Fallzahlen zu rechnen.

 

Für diesen Personenkreis erfolgt aufgrund einer Bundesregelung durch die Bundesländer zwar eine volle Kostenerstattung, allerdings nur mit sehr großer Zeitverzögerung. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache im August betrugen die Außenstände für diesen Personenkreis ca. 130.000 €. Eine Beschleunigung der Abwicklung ist durch die Arbeitsüberlastung der Länder durch die gestiegenen Fallzahlen nicht zu erwarten. Die Zahlungen werden voraussichtlich größtenteils nicht mehr im Haushaltsjahr 2015 eingehen.

 

Zu den besonderen Fallkonstellationen gehören derzeit u. a. 3 Fälle mit strittigen Zuständigkeiten zwischen der Eingliederungshilfe der Region Hannover sowie der Jugendhilfe der Stadt Laatzen. Hier laufen noch Klageverfahren, bzw. es werden noch höchstrichterliche Entscheidungen abgewartet.

 

Wie bereits in 2014 berichtet, haben die Hilfen zur Erziehung insgesamt in allen Jugendämtern zugenommen und die stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sind stark ausgelastet. Daher sind die bisher verfügbaren, preiswerteren Jugendhilfeeinrichtungen, auf die lange bevorzugt zurückgegriffen werden konnte, nicht mehr ausreichend verfügbar, so dass auch kostenintensive Einrichtungen in Anspruch genommen werden mussten. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 wurden zwar bereits höhere Kosten berücksichtigt, die tatsächliche Entwicklung war in diesem Umfang jedoch nicht zu erwarten.

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ist die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 € notwendig.

 

Ein Deckungsvorschlag kann weder aus dem Produkt Kinder‑, Jugend‑ und Familienhilfen noch aus dem Teilhaushalt 50 gemacht werden. Bisher sind keine Mehrerträge im Produkt zu verzeichnen.

 

Im Rahmen der Regelungen zum Jugendhilfekostenausgleich werden rund 80 % der Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung durch die Region Hannover erstattet. Dies entspricht nach Abzug der o. g. Außenstände einem Betrag von voraussichtlich 496.000 €, die Abrechnung erfolgt im Jahr 2016.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

Beschlussvorschlag:

 

Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 750.000 € unter der Position 18 Transferaufwendungen im Teilhaushalt 50, Produkt 505100 Kinder, Jugend und Familienhilfen, Budgetergebnishaushalt Finanzielle Leistungen, Kinder‑, und Jugendhilfe wird gem. § 117.1 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 600.000 € bei der Position 01 Steuern und ähnliche Abgaben im Teilhaushalt 90, Produkt 902100 Steuern, allgemeine Zuwei­sungen, allgemeine Umlagen und durch Minderaufwendungen in Höhe von 150.000 € bei der Position 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen im Teilhaushalt 90, Produkt 902200 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.