Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 117.1 NKomVG
Sachverhalt:
Die Ursachen
für diese negative Entwicklung sind vielschichtig.
·
steigende
Fallzahlen
·
besondere
Fallkonstellationen
·
allgemeine
Kostensteigerungen bei den Trägern der Einrichtungen
Die steigenden
Fallzahlen sind in erster Linie begründet durch Fallübernahmen aus anderen
Kommunen durch Zuzug der Elternteile nach Laatzen und dem damit verbundenen
Wechsel der Zuständigkeit. Hierunter befinden sich Familien mit mehreren, in Jugendhilfeeinrichtungen
untergebrachten Kindern. In 2015 gab es bisher 10 Fallübernahmen in
stationären Maßnahmen. Daneben ist auch die hohe Zahl von 19 Übernahmen im
letzten Jahr zu berücksichtigen, von denen die meisten Fälle auch in 2015
weiterlaufen. Diesen Übernahmen stehen derzeit nur 7 Fallabgaben an andere
Jugendhilfeträger gegenüber.
Auch aufgrund der
steigenden Zahlen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen kommt es in den
Bereichen Hilfe durch Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) und Hilfe
durch Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen, Hilfe durch betreutes Wohnen
zu erheblichen Kostensteigerungen. Die Fallzahlen stiegen von 0 Fällen in
2013 auf derzeit 7 Fälle in stationärer Unterbringung. Hier ist auch in
den nächsten Monaten noch mit einem Anwachsen der Fallzahlen zu rechnen.
Für diesen
Personenkreis erfolgt aufgrund einer Bundesregelung durch die Bundesländer zwar
eine volle Kostenerstattung, allerdings nur mit sehr großer Zeitverzögerung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache im August betrugen die
Außenstände für diesen Personenkreis ca. 130.000 €. Eine Beschleunigung
der Abwicklung ist durch die Arbeitsüberlastung der Länder durch die gestiegenen
Fallzahlen nicht zu erwarten. Die Zahlungen werden voraussichtlich größtenteils
nicht mehr im Haushaltsjahr 2015 eingehen.
Zu den besonderen
Fallkonstellationen gehören derzeit u. a. 3 Fälle mit strittigen Zuständigkeiten
zwischen der Eingliederungshilfe der Region Hannover sowie der Jugendhilfe der
Stadt Laatzen. Hier laufen noch Klageverfahren, bzw. es werden noch höchstrichterliche
Entscheidungen abgewartet.
Wie bereits in 2014 berichtet, haben die Hilfen zur Erziehung insgesamt
in allen Jugendämtern zugenommen und die stationären Einrichtungen der
Jugendhilfe sind stark ausgelastet. Daher sind die bisher verfügbaren,
preiswerteren Jugendhilfeeinrichtungen, auf die lange bevorzugt zurückgegriffen
werden konnte, nicht mehr ausreichend verfügbar, so dass auch kostenintensive
Einrichtungen in Anspruch genommen werden mussten. Bei Aufstellung des
Haushaltsplanes 2015 wurden zwar bereits höhere Kosten berücksichtigt, die
tatsächliche Entwicklung war in diesem Umfang jedoch nicht zu erwarten.
Ein
Deckungsvorschlag kann weder aus dem Produkt Kinder‑, Jugend‑ und
Familienhilfen noch aus dem Teilhaushalt 50 gemacht werden. Bisher sind
keine Mehrerträge im Produkt zu verzeichnen.
Im Rahmen der Regelungen zum Jugendhilfekostenausgleich werden rund 80 % der Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung durch die Region Hannover erstattet. Dies entspricht nach Abzug der o. g. Außenstände einem Betrag von voraussichtlich 496.000 €, die Abrechnung erfolgt im Jahr 2016.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 750.000 €
unter der Position 18
Transferaufwendungen im Teilhaushalt 50,
Produkt 505100 Kinder‑,
Jugend‑ und
Familienhilfen, Budgetergebnishaushalt Finanzielle Leistungen, Kinder‑, und Jugendhilfe wird gem. § 117.1 NKomVG
zugestimmt. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in
Höhe von 600.000 € bei der
Position 01 Steuern und
ähnliche Abgaben im Teilhaushalt 90,
Produkt 902100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen und durch Minderaufwendungen in Höhe von 150.000 € bei der Position 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen im
Teilhaushalt 90, Produkt 902200 Sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft.