Betreff
Baumfällung nebst Ersatzpflanzung im Zuge der Baumaßnahmen zum Hochbahnsteig Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2015/230/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Drucksachen-Nr. 2015/230 beantragt die CDU-Ortsratsfraktion Rethen die Fällung der Kastanie in der Straße "Am Bahnhof" nebst anschließender, zeitnaher Ersatzpflanzung an passender Stelle.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand befindet sich der in Rede stehende Baum nicht in städtischem, sondern in privatem Eigentum.

 

Eine Fällgenehmigung für die Kastanie könnte nur erteilt werden, wenn einer der Ausnahme- oder Befreiungstatbestände der Baumschutzsatzung der Stadt Laatzen erfüllt wäre. Ein entsprechender Antrag wäre entweder von dem/der Baumeigentümer/in oder mit dessen/deren Zustimmung auch von dem/der Eingriffsverursacher/in oder ansonsten Betroffenen zu stellen. Der/die Antragsteller/in hätte in Absprache mit dem/der Eigentümer/in auch die Kosten der Fällung sowie der ggf. angeordneten Ersatzpflanzung zu tragen. Die Entscheidung über den Fällantrag ergeht als Angelegenheit der laufenden Verwaltung in Form eines Verwaltungsaktes. Ein politischer Beschluss ist nicht erforderlich und bezüglich der vorgenannten Verantwortlichkeit auch nicht sinnvoll.

 

Nach Überprüfung vor Ort ist der in Rede stehende Baum gesund, vital und verkehrssicher.

 

Geprüft wurde auch der Tatbestand nach § 6 Abs. 2 a) der Baumschutzsatzung der Stadt Laatzen, wonach von den Verboten des § 3 im Einzelfall eine Befreiung erteilt werden kann, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist.

 

Eine nicht beabsichtigte Härte läge dann vor, wenn im Einzelfall die Beeinträchtigung wesentlich und unzumutbar ist, wobei sich die Zumutbarkeit am ökologischen Wert des Baumes bemisst.

 

Im vorliegenden Fall wird die Straße "Am Bahnhof" sowie der die Kastanie umgebende Gehweg infolge der Baumaßnahmen in dem Gebiet zukünftig stärker als zuvor beansprucht. Hieraus könnte sich eine unzumutbare Härte ergeben, wenn die stärkere Beanspruchung von Fahrbahn und Gehweg deren Ausbau erforderlich machen würde und dieser unter Erhalt der Kastanie an ihrem Standort nicht möglich wäre.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt steht ein Erfordernis zum Ausbau von Straße und Gehweg allerdings noch nicht fest. Zudem wird nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass selbst im Fall, dass der Ausbau erforderlich würde, dieser unter Errichtung einer überfahrbaren Baumscheibe möglich wäre und somit die Kastanie erhalten bleiben kann. Eine solche bauliche Maßnahme wäre angesichts des ökologischen Wertes des Baumes auch zumutbar. Die Erteilung einer Fällgenehmigung käme somit nicht in Betracht.

 

 

In Vertretung

 

 

Dürr

Beschlussvorschlag:

 

Die unter dem Schutz der Baumschutzsatzung stehende Kastanie wird nicht gefällt.

 

Zu gegebener Zeit prüft die Verwaltung, ob der Ausbau der Straße "Am Bahnhof" sowie des betroffenen Gehweges erforderlich ist und ob dieser unter Erhalt der Kastanie möglich ist.