Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG
Vorlage
2015/227
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Laatzen ist zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 2.000 € gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG zuständig.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Zeilinger

 

 

 

 

 

Anlage (Wird zur Sitzung vorgelegt)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die in der Anlage zur Drucksache  2015/227 aufgeführten Zuwendungen an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.