Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG
gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG
Vorlage
2015/227
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Laatzen ist zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 2.000 € gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG zuständig.
Im Auftrag
Zeilinger
Anlage (Wird zur Sitzung vorgelegt)