Betreff
Neue Beschilderungen für die Spielplätze der Stadt Laatzen
Vorlage
2014/122/3
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten vom 07.07.2015 wurden nachfolgende Änderungswünsche geäußert:

 

1.    Notrufnummer und Standort sollen deutlicher hervorgehoben werden, ggfls. als Extraschild wie im Antrag von Herrn Schönemann bebildert.

 

2.    Für die Standortangabe bei der Notruffunktion soll geprüft werden, ob es nicht vorteilhafter ist, eine ID-Nummer zu vergeben, die den Notrufdiensten zur Verfügung steht, da Menschen mit Migrationshintergrund voraussichtlich eine arabische Zahl besser wiedergeben können, als eine geschriebene Adresse.

 

3.    Es fehlen Angaben zu den Spielzeiten und zu dem Alter der Kinder, denen der Spielplatz dienen soll.

 

4.    Die Angabe der Rufnummer der Stadt wird begrüßt, sie sollte aber noch ergänzt werden um einen Text wie z.B. „Anregungen und Wünsche unter…“ o.ä.. Es sollte zudem auch eine E-Mailadresse angegeben werden.

 

 

Die Verwaltung hat die Änderungswünsche geprüft und gibt folgende Stellungnahme ab:

 

  1. Ein Extraschild würde auch Extrakosten bewirken. Pro Spielplatz ist mit Materialkosten von ca. 150,00 € für die Schilder zu rechnen. Bei insgesamt 115 Spielplätzen im Stadtgebiet beträgt das Kostenvolumen 17.250,00 € zzgl. Personalkosten für die Aufstellung. Zudem möchte die Verwaltung einen unnötigen Schilderwald vermeiden.

 

  1. Die Schilder bekommen eine/die Spielplatznummer.

 

3.    Die neuen Schilder sollen der DIN EURONORM 1176-7 Punkt 8.2.4 entsprechen, um eine gesicherte Rechtsgrundlage zu haben. Nach dieser DIN sollte mindestens ein Spielplatzschild mit folgenden Angaben vorhanden sein:

 


A) Name, Spielplatzbetreiber mit Telefonnummer
B) Notrufnummer
C) Standort – genaue Adresse –
D) Kennzeichnung durch anerkannte Piktogramme

Nach dieser DIN sind Schilder mit einer Altersbegrenzung unzulässig und Schilder mit dem Hinweis Benutzung auf eigene Gefahr rechtsunwirksam.

(Die gesetzlich definierte Bezeichnung ,,Kind‘‘ gilt bis zum Alter von 14 Jahre).

4.    Die Angabe einer Mailadresse oder die Bemerkung: ,,Anregungen oder Wünsche unter…‘‘ entspricht nicht der Hauptzielrichtung der Beschilderung, den Platz bei Unfallmeldungen oder Schadensmeldungen schnell identifizieren zu können. Mailadressen veralten bei Personal- oder Organisationsänderungen schnell.

Auf die Möglichkeit für Anregungen und Wünsche weist das Team Grünflächen in jeder Pressemitteilung hin.

 

In Vertretung

 

 

 

Dürr

 

 

 

Anlage eines überarbeiteten Spielplatzschildes:

Die Spielplatzverwaltung hat das Layout eines Schildes mit den Änderungswünschen überarbeitet und weist aber erneut darauf hin, dass es sich hierbei um einen gezeichneten Entwurf handelt. Dieser dient den Druckfirmen lediglich als Vorlage, da diese aus technischen Gründen eigene Layouts zur Umsetzung verwenden.