Die Kinder- und Jugendhilfe ist verantwortlich für folgende Produkte:
· Hilfen zur Erziehung
· Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
· Vormundschaften/bestellte Pflegschaften
In der Folge wird ein Überblick über die in diesem Produktbereich im Jahr 2007 erbrachten Leistungen gegeben.
Produkt 5250 Hilfen zur Erziehung
Das Produkt Hilfen zur Erziehung umfasst in seinem Leitungsspektrum sowohl die sozialpädagogischen Beratungen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern, sowie jungen Volljährigen, als auch die Vermittlungen von Hilfen zu Erziehung. Diese Hilfen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich werden in der Regel in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und mit qualifizierten Honorarkräften geleistet.
Die Zahl derer, die um sozialpädagogische und erzieherische Beratung nachgesucht haben, ist erneut stark angestiegen und hat mit 360 geführten Beratungsgesprächen einen neuen Höhepunkt seit Bestehen der Kinder- und Jugendhilfe in Laatzen erreicht. Hinzu kamen weitere 232 Gespräche mit alleinerziehenden Elternteilen, die in Fragen von Trennung und Umgangsregelungen Klärungsbedarf hatten.
Dem beigefügten Zahlenmaterial ist zu entnehmen, dass sich andererseits der rückläufige Trend der stationären Maßnahmen erfreulicherweise fortgesetzt hat. Auf den Jahresdurchschnitt gesehen haben sich 2007 etwa 30 Kinder und Jugendliche monatlich in stationären Einrichtungen befunden. Zum Vergleich hierzu; im Jahr 2003 lag diese Zahl noch um 15 höher.
Im Bereich der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien stagniert die Fallzahl, was auch dadurch zu erklären ist, dass die Verweildauer von Kindern in Pflegefamilien erheblich höher liegt als bei stationären Maßnahmen in Einrichtungen.
Weiterhin gut angenommen wird das Angebot der Tagesgruppe, dass die aktivierende Eltern- und Jugendhilfe EFES hier in Laatzen vorhält. Zwar lag die Fallzahl am Ende des Jahres aufgrund von erfolgreich beendeten Jugendhilfemaßnahmen auch hier erstaunlich niedrig, erfahrungsgemäß ist diese Fluktuation jedoch normal, so dass ein Anstieg dieser Zahlen wieder erfolgen wird.
Im ambulanten Bereich wurden erneut Sozialpädagogische Familienhilfen, insgesamt in 23 Fällen, sowie in 8 Fällen sogenannte Betreuungshilfen eingesetzt. Der Unterschied zwischen beiden Hilfeformen liegt darin, dass sich die Familiehilfe mit der gesamten familiären Problematik auseinander setzt und „Hilfe zur Selbsthilfe“ gibt, während Betreuungshilfen ihren Fokus hauptsächlich auf die Aufgabe richten, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf deren Weg in die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung zu begleiten und zu unterstützen.
In allen aufgeführten Hilfearten sind Hilfeplangespräche mit allen Beteiligten erforderlich. Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern, sowie den Leistungserbringern einer Jugendhilfemaßnahme wird der Verlauf einer Hilfe evaluiert und ggf. neue Ziele gesteckt. Hier wird auch entschieden, ob und in welcher Form eine Hilfe fortgesetzt, verändert oder beendet werden kann. Derartige Gespräche wurden im Jahr 2007 insgesamt 158 mal geführt.
Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen zu deren Schutz erfolgte 2007 in 11 Fällen, wobei in 3 Fällen Jugendliche selbst darum baten in Obhut genommen zu werden. Ein leichter Anstieg ist bei den Meldungen von Kindeswohlsgefährdungen zu verzeichnen. Ob dieser Trend sich fortsetzt und der Anstieg dauerhaft signifikant ist, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird derartigen Hinweisen nachgegangen. Zur Sicherstellung des Schutzauftrags ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Laatzen eine Verfahrensrichtlinie eingeführt worden, nach der bei Bekannt werden einer möglichen Kindeswohlgefährdung bindend zu verfahren ist. Hierüber wurde bereits berichtet.
Während der siebenwöchigen Dauer im Rahmen der Rufbereitschaft für die südliche Region Hannover hatte die Kinder- und Jugendhilfe 4 Einsätze, dreimal wurde die Rufbereitschaft des Rufbereitschaftsverbundes im vergangenen Jahr für Kinder und Jugendliche in Laatzen tätig.
Die Sachausgaben für die Leistungen beliefen sich auf insgesamt rund 2,165 Mio. Euro und sind damit gegenüber den Vorjahren erneut leicht gesunken (2006 = 2,19 Mio; 2005 = 2,45 Mio; 2004 = 2,86 Mio).
Produkt 5260 Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren erfolgt zum Einen in familiengerichtlichen Verfahren und zum Anderen in Jugendgerichtsverfahren.
Immer wenn Eltern minderjähriger Kinder sich scheiden lassen wollen, erhält das jeweilig zuständige Jugendamt hiervon durch das Familiengericht Kenntnis. Gemäß
§ 17 SGB VIII ist den betroffenen Familien Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die zukünftige Ausübung des Sorgerechtes oder einer Umgangsregelung anzubieten. Von diesem freiwilligen Beratungsangebot machten im vergangenen Jahr 42 betroffene Eltern Gebrauch. Darüber hinaus wurde in 100 Fällen zur Sorgerechtsregelungs- und Umgangsrechtsregelungsanträgen gegenüber dem Familiengericht Stellung genommen. In 7 Fällen erfolgte eine Benachrichtigung des Familiengerichtes aufgrund einer Kindeswohlgefährdung.
Begleitete, geschützte Umgangskontakte auf Grund von richterlichen Entscheidungen, gab es in 19 Fällen, wobei die durchschnittliche Kontaktdauer 90 Minuten betrug.
Die Jugendgerichtshilfe musste in insgesamt 270 Fällen tätig werden. Hierbei handelte es sich um 213 Anklagen, um 50 Diversionsverfahren und um 7 OWI - Verfahren.
Deliktschwerpunkte waren vergangenes Jahr erneut Leistungserschleichungen in 93 Fällen, gefolgt von Diebstählen und Unterschlagungen mit insgesamt 61Fällen. Einen leichten Rückgang um 12 auf 37 Fälle verzeichnete das Delikt Körperverletzung.
Geahndet wurden diese Straffälligkeiten durch die Jugendgerichte in erster Linie durch die Auferlegung von Hilfsdiensten (115 mal) und die richterliche Weisung soziale Trainingskurse zu besuchen (23 mal). Weitere Sanktionen erfolgten durch Geldbußen, Geschenkauflagen, Schadenswiedergutmachungen und Betreuungsweisungen. In 13 Fällen wurde die JGH im Rahmen des Täter‑Opfer ‑Ausgleiches tätig.
Produkt 5270 Vormundschaften/bestellte Pflegschaften
Die rechtliche Vertretung in Form einer Vormundschaft (15) oder einer Pflegschaft (4) übte die Kinder- und Jugendhilfe im vergangenen Jahr für insgesamt19 Kinder und Jugendliche aus. Die rechtliche Vertretung der Mündel, einschließlich der notwendigen Beratungen und Unterstützung von Personen, bei denen sich die Mündel aufhielten, erfolgte insgesamt 77 mal.
In Vertretung:
Schneider