- Bildung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Benutzungsordnung -
- Verwendung der durch den Kita-Streik eingesparten Personalkosten -
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.06.2015 den Bürgermeister beauftragt, zur Behandlung des o.g.
Beratungsgegenstands in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder- und
Jugendhilfeangelegenheiten auch die Mitglieder des
Stadtkinder-tagesstättenbeirats einzuladen. Es bestand dahingehend Einigkeit, dass zur Überarbeitung der Benutzungsordnung
und zur Entwicklung von Vorschlägen zur Verwendung der durch den Kita-Streik
eingesparten Personalkosten eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll.
Die Summe der eingesparten
Personalkosten beläuft sich auf einen Betrag von 350.700 Euro. Abzüglich der zu erstattenden Elternentgelte
in Höhe von 124.300 Euro verbleibt ein zur Verwendung stehender Betrag in Höhe
von 226.400 Euro. Im Interesse einer gleichmäßigen Verteilung der Gelder wird vorgeschlagen, eine
Gruppenpauschale zu bilden. Ausgehend
von 51,5 städtischen Krippen-, Kindergarten- und Hortgruppen ergibt sich eine
Pauschale in Höhe von 4.396 Euro/Gruppe. Somit ergäbe sich die folgende
Verteilung auf die insgesamt zehn städtischen Kindertagesstätten (jeweils
kaufmännisch auf volle hundert Euro gerundet):
Einrichtung |
Anzahl Gruppen |
Gesamtpauschale in Euro |
An der Masch |
7 |
30.800 € |
Sudewiesenstraße |
5,5 |
24.200 € |
Im Langen Feld |
3 |
13.200 € |
Wülferoder Straße |
6 |
26.400 € |
Marktplatz |
3 |
13.200 € |
Brucknerweg |
6 |
26.400 € |
Insel |
4 |
17.600 € |
Familienzentrum |
4 |
17.600 € |
Sehlwiese |
6 |
26.200 € |
Gleidingen |
7 |
30.500 € |
Die Vorschläge zur
Verwendung der Mittel sollten in den Kindertagesstätten von den
Einrichtungsbeiräten entwickelt werden. Diesen gehören die von den Eltern gewählten
Gruppenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertreter des Fachpersonals (in der
Regel die Leitung) an.
Um den
Kindertagesstätten die o.g. Beträge im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung zu
stellen, wäre haushaltsrechtlich der Beschluss für eine überplanmäßige Ausgabe
notwendig, da die Personalkosten in einem anderen Deckungskreis veranschlagt
sind als die Betriebsausgaben der Betreuungseinrichtungen. Eine überplanmäßige
Ausgabe ist jedoch nur dann zulässig, wenn die für das Haushaltsjahr
bereitstehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen. Dies ist jedoch bei den
Betriebskosten der Kindertagesstätten nicht zu erwarten. Daher wird vorgeschlagen,
die o.g. Beträge im Haushaltsplan 2016 zusätzlich zu veranschlagen. Die
Elternvertreter hätten dadurch bis zur angestrebten Verabschiedung des
Haushalts ausreichend Zeit, entsprechende
Verwendungsvorschläge zu entwickeln. Sofern Teilbeträge ggf. für bauliche
Zwecke, wie z.B. zusätzlichen Lärmschutz, Verwendung finden sollten, wäre
aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten (Kalkulation, Ausschreibung,
Auftragsvergabe) angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit eine Umsetzung in
2015 ohnehin nicht mehr möglich.
Die o.g.
Arbeitsgruppe sollte aus max. sechs Elternvertretern, zwei Vertretern der
Verwaltung und einer Kita-Leitung bestehen. Die Elternvertreter sollten nach
der Konstituierung der neuen Beiräte zu Beginn des Betreuungsjahres 2015/2016 benannt
werden. Die Arbeitsergebnisse müssten bis Ende Oktober vorliegen, so dass eine
Beratung und Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien bis zur Ratssitzung
am 10.12.2015 erfolgen kann.
Köhne