Betreff
Änderung bzw. Neufassung des § 8 Abs. 7 der Benutzungsordnung für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
- Bildung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Benutzungsordnung -
- Verwendung der durch den Kita-Streik eingesparten Personalkosten -
Vorlage
2015/162/3
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.06.2015 den Bürgermeister beauftragt, zur Behandlung des o.g. Beratungsgegenstands in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten auch die Mitglieder des Stadtkinder-tagesstättenbeirats einzuladen. Es bestand dahingehend Einigkeit, dass zur Überarbeitung der Benutzungsordnung und zur Entwicklung von Vorschlägen zur Verwendung der durch den Kita-Streik eingesparten Personalkosten eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll.

 

Die Summe der eingesparten Personalkosten beläuft sich auf einen Betrag von 350.700 Euro. Abzüglich der zu erstattenden Elternentgelte in Höhe von 124.300 Euro verbleibt ein zur Verwendung stehender Betrag in Höhe von 226.400 Euro. Im Interesse einer gleichmäßigen Verteilung der Gelder wird vorgeschlagen, eine Gruppenpauschale zu bilden. Ausgehend von 51,5 städtischen Krippen-, Kindergarten- und Hortgruppen ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 4.396 Euro/Gruppe. Somit ergäbe sich die folgende Verteilung auf die insgesamt zehn städtischen Kindertagesstätten (jeweils kaufmännisch auf volle hundert Euro gerundet):

 

Einrichtung

Anzahl Gruppen

Gesamtpauschale in Euro

An der Masch

7

30.800 €

Sudewiesenstraße

5,5

24.200 €

Im Langen Feld

3

13.200 €

Wülferoder Straße

6

26.400 €

Marktplatz

3

13.200 €

Brucknerweg

6

26.400 €

Insel

4

17.600 €

Familienzentrum

4

17.600 €

Sehlwiese

6

26.200 €

Gleidingen

7

30.500 €

 

Die Vorschläge zur Verwendung der Mittel sollten in den Kindertagesstätten von den Einrichtungsbeiräten entwickelt werden. Diesen gehören die von den Eltern gewählten Gruppenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertreter des Fachpersonals (in der Regel die Leitung) an.

 

Um den Kindertagesstätten die o.g. Beträge im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen, wäre haushaltsrechtlich der Beschluss für eine überplanmäßige Ausgabe notwendig, da die Personalkosten in einem anderen Deckungskreis veranschlagt sind als die Betriebsausgaben der Betreuungseinrichtungen. Eine überplanmäßige Ausgabe ist jedoch nur dann zulässig, wenn die für das Haushaltsjahr bereitstehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen. Dies ist jedoch bei den Betriebskosten der Kindertagesstätten nicht zu erwarten. Daher wird vorgeschlagen, die o.g. Beträge im Haushaltsplan 2016 zusätzlich zu veranschlagen. Die Elternvertreter hätten dadurch bis zur angestrebten Verabschiedung des Haushalts ausreichend Zeit,  entsprechende Verwendungsvorschläge zu entwickeln. Sofern Teilbeträge ggf. für bauliche Zwecke, wie z.B. zusätzlichen Lärmschutz, Verwendung finden sollten, wäre aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten (Kalkulation, Ausschreibung, Auftragsvergabe) angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit eine Umsetzung in 2015 ohnehin nicht mehr möglich.

 

Die o.g. Arbeitsgruppe sollte aus max. sechs Elternvertretern, zwei Vertretern der Verwaltung und einer Kita-Leitung bestehen. Die Elternvertreter sollten nach der Konstituierung der neuen Beiräte zu Beginn des Betreuungsjahres 2015/2016 benannt werden. Die Arbeitsergebnisse müssten bis Ende Oktober vorliegen, so dass eine Beratung und Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien bis zur Ratssitzung am 10.12.2015 erfolgen kann.

 

 

 

 

 

Köhne