Betreff
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
2015/196
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Team Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 geprüft und hierüber den Schlussbericht erstellt. In dem abschließenden Prüfungs-vermerk des Schlussberichtes (Seite 39, Ziffer 8) führt das Team Rechnungsprüfung aus, das die im Bericht enthaltenden Feststellungen und Hinweise zu keinen relevanten Einwendungen gegen den Jahresabschluss führen und gegen eine Entlastung des Bürgermeisters keine Bedenken bestehen.

 

Eine Stellungnahme des Bürgermeisters zum Jahresabschluss 2013 ist nicht erforderlich.

 

Die Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss ist von der Entlas-tung des Bürgermeisters zu trennen. Es müssen zwei Beschlüsse herbeigeführt werden, über die separat abzustimmen ist.

 

 

Nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch das Team Rechnungsprüfung hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahres-abschluss für das Haushaltsjahr 2013 zu beschließen.

 

Nach Vorlage des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat zu entscheiden.

 

Nach dem Schlussbericht des Teams Rechnungsprüfung bestehen gegen die Erteilung der Entlastung für den Jahresabschluss 2013 keine Bedenken. Es wird auf die Schlussbemerkungen im Schlussbericht auf der Seite 35, Ziffer 8 verwiesen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

 

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

I.

Beschluss über den Jahresabschluss

 

 

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Niedersächs-isches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013, wie er sich aus der Anlage zum Schlussbericht „Jahres-abschluss 2013, Band I - Allgemeiner Teil“ ergibt.

 

 

II.

Entlastung des Bürgermeisters

 

 

Der Rat erteilt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG dem Bürgermeister Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013.