Betreff
Resolution für eine finanziell gesicherte und gerechte Flüchtlingspolitik in den Kommunen
- Änderungsantrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / GLuP im Rat -
Vorlage
2015/165/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

 

Andreas Quasten

Antrag:

 

Der Rat der Stadt Laatzen beschließt:

Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland erhöht sich weiter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verzeichnete im Jahr 2014 über 200.000 Asylanträge und rechnet in diesem Jahr mit bis zu 450.000 Asylbewerbern.

Vom Anstieg der Flüchtlingszahlen sind die Kommunen am stärksten betroffen, denn hier sind die Schutzsuchenden menschenwürdig unterzubringen und zu betreuen, was inzwischen für viele Kommunen zu einer großen Herausforderung geworden ist. Auch in Laatzen steigt im Vergleich zu den Vorjahren die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge deutlich.

Darauf haben Politik und Verwaltung bereits mit der Einstellung zusätzlicher Kräfte für die Flüchtlingssozialarbeit und der intensiven Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge reagiert.

Die meisten Städte und Gemeinden sind am Rand ihrer finanziellen, räumlichen und personellen Kapazitäten. Auch die an die Kommunen gezahlten Erstattungsleistungen für die Betroffenen decken bei Weitem nicht die tatsächlich anfallenden Kosten. Es verbleibt ein Defizitausgleich bei den Kommunen, die aber für diese Aufgabe nicht allein zuständig sind.

 

Der Rat der Stadt Laatzen begrüßt

·      die zuletzt vom Bund zugesagte finanzielle Unterstützung und die Ankündigung, sich ab 2016 auch „dauerhaft und strukturell“ an den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu beteiligen.

·      Dies ist ein wichtiger erster, längst überfälliger, aber keineswegs ausreichender Schritt. Die bisher in Aussicht gestellten Summen werden nicht ausreichen.

·       

Der Rat der Stadt Laatzen fordert 

·      daher Bund und Land dazu auf, die Kommunen nicht mit einem beträchtlichen Teil der Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen allein zu lassen.

·      Die Länder und Kommunen müssen auf den Bundestag und den Bundesrat als Gesetzgeber einwirken, damit im gesamten Bundesgebiet eine kostendeckende und menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gewährleistet werden kann. Dabei wäre es sinnvoll und hilfreich, einheitliche Mindeststandards zu definieren. Zusätzlich ist die Vergabe von Leistungen für den Betrieb und die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.

·      Bund und Länder müssen sich über die vollständige Übernahme der Kosten sowohl für die Unterbringung und Betreuung als auch die medizinische Versorgung der Flüchtlinge einigen.

·      Es gibt eine große Bereitschaft zu Hilfe und ehrenamtlichem Engagement für Flüchtlinge in der Bevölkerung. Diese gilt es zu unterstützen und zu stärken. Ein Bewusstsein dafür, dass die Fluchtursachen und -gründe vielfältig und die Probleme und Bedürfnisse der Flüchtlinge höchst unterschiedlich sein können – bei allen Gemeinsamkeiten –, ist teils vorhanden, teils noch zu entwickeln. Die Menschen fliehen aufgrund von politischer Verfolgung, Kriegs- und Bürgerkriegserfahrung im Heimatland, Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung oder wirtschaftlicher Not und Perspektivlosigkeit. Familien werden auf der Flucht getrennt. Viele Flüchtlinge – insbesondere Kinder und Jugendliche aus Kriegsgebieten – sind traumatisiert. Deren Betreuung und Behandlung aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit ist zu gewährleisten. Mit dieser Aufgabe sind viele Kommunen allein ebenfalls überfordert.

·      Der Bund muss durch zusätzliche qualifizierte Entscheider dafür sorgen, dass zukünftig die Dauer der Asylverfahren verkürzt wird. Die Bundesregierung und das BAMF haben dieses Ziel bereits angekündigt. Aufgabe des Landes ist es, durch einen Ausbau der Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen sicherzustellen, dass die Flüchtlinge ihren Asylantrag dort stellen können, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden. Dass die Landesregierung im Moment bemüht ist, durch die Schaffung weiterer Einrichtungen für Entlastung zu sorgen, wird anerkannt.

·      Die Kommunen sind mindestens 14 Tage vorher über neu ankommende Asylbewerber und Flüchtlinge und deren Herkunftsländer sowie Familienverhältnisse bzw. mögliche Verwandte – soweit bekannt –, zu informieren, um die Koordination der Unterbringung in den Kommunen und mögliche Unterstützung vor Ort von Anfang an zu erleichtern.

·      Der Bund, das Land Niedersachsen und die Region Hannover müssen daher die Notwendigkeit der hauptamtlichen sozialen Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge anerkennen, einheitliche Standards definieren und für eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Betreuung sorgen.

·      Die Pauschale, die das Land den Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden zahlt, ist von derzeit 6.195 Euro auf mindestens 10.000 Euro, zu erhöhen, um eine Kostendeckung sicherzustellen. Auch die inzwischen angekündigte Soforthilfe des Landes Niedersachsen bedeutet zwar eine Entlastung, reicht aber dennoch nicht zur Kostendeckung in den Kommunen.

·      Die Sprachförderung von erwachsenen Asylbewerbern und die Sprachkurse in den Schulen sind aufzustocken. Die meisten Flüchtlinge sind motiviert, möglichst schnell die deutsche Sprache zu lernen. Eine angemessene Förderung muss sichergestellt werden. Die Ermöglichung von zusätzlichen Sprachlernklassen seitens der Landesregierung wird ausdrücklich begrüßt, zumal Laatzen davon unmittelbar profitiert.

·      Die Erfahrung zeigt, dass es vielen Flüchtlingen neben dem schnellen Erwerb der deutschen Sprache um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu einer Ausbildung geht.

·      Die Fürsorgepflicht für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge ist verantwortlich wahrzunehmen. Auch hierbei benötigen die Kommunen Unterstützung.