- Änderungsantrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / GLuP im Rat -
Andreas Quasten
Antrag:
Der Rat der Stadt Laatzen beschließt:
Der Zustrom von Flüchtlingen
nach Deutschland erhöht sich weiter. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) verzeichnete im Jahr 2014 über 200.000 Asylanträge und
rechnet in diesem Jahr mit bis zu 450.000 Asylbewerbern.
Vom Anstieg der
Flüchtlingszahlen sind die Kommunen am stärksten betroffen, denn hier sind die
Schutzsuchenden menschenwürdig unterzubringen und zu betreuen, was inzwischen
für viele Kommunen zu einer großen Herausforderung geworden ist. Auch in
Laatzen steigt im Vergleich zu den Vorjahren die Zahl der zugewiesenen
Flüchtlinge deutlich.
Darauf haben
Politik und Verwaltung bereits mit der Einstellung zusätzlicher Kräfte für die
Flüchtlingssozialarbeit und der intensiven Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge
reagiert.
Die meisten Städte
und Gemeinden sind am Rand ihrer finanziellen, räumlichen und personellen
Kapazitäten. Auch die an die Kommunen gezahlten Erstattungsleistungen für die
Betroffenen decken bei Weitem nicht die tatsächlich anfallenden Kosten. Es
verbleibt ein Defizitausgleich bei den Kommunen, die aber für diese Aufgabe
nicht allein zuständig sind.
Der Rat der Stadt Laatzen begrüßt
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die
zuletzt vom Bund zugesagte finanzielle Unterstützung und die Ankündigung, sich
ab 2016 auch „dauerhaft und strukturell“ an den Kosten für die Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen zu beteiligen.
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Dies
ist ein wichtiger erster, längst überfälliger, aber keineswegs ausreichender
Schritt. Die bisher in Aussicht gestellten Summen werden nicht ausreichen.
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Der Rat der Stadt Laatzen fordert
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daher
Bund und Land dazu auf, die Kommunen nicht mit einem beträchtlichen Teil der
Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen allein zu lassen.
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Die
Länder und Kommunen müssen auf den Bundestag und den Bundesrat als Gesetzgeber
einwirken, damit im gesamten Bundesgebiet eine kostendeckende und
menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gewährleistet
werden kann. Dabei wäre es sinnvoll und hilfreich, einheitliche
Mindeststandards zu definieren. Zusätzlich ist die Vergabe von Leistungen für
den Betrieb und die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.
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Bund
und Länder müssen sich über die vollständige Übernahme der Kosten sowohl für
die Unterbringung und Betreuung als auch die medizinische Versorgung der
Flüchtlinge einigen.
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Es
gibt eine große Bereitschaft zu Hilfe und ehrenamtlichem Engagement für
Flüchtlinge in der Bevölkerung. Diese gilt es zu unterstützen und zu stärken.
Ein Bewusstsein dafür, dass die Fluchtursachen und -gründe vielfältig und die
Probleme und Bedürfnisse der Flüchtlinge höchst unterschiedlich sein können –
bei allen Gemeinsamkeiten –, ist teils vorhanden, teils noch zu entwickeln. Die
Menschen fliehen aufgrund von politischer Verfolgung, Kriegs- und
Bürgerkriegserfahrung im Heimatland, Menschenrechtsverletzungen,
Diskriminierung oder wirtschaftlicher Not und Perspektivlosigkeit. Familien
werden auf der Flucht getrennt. Viele Flüchtlinge – insbesondere Kinder und
Jugendliche aus Kriegsgebieten – sind traumatisiert. Deren Betreuung und
Behandlung aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit ist zu gewährleisten.
Mit dieser Aufgabe sind viele Kommunen allein ebenfalls überfordert.
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Der
Bund muss durch zusätzliche qualifizierte Entscheider dafür sorgen, dass
zukünftig die Dauer der Asylverfahren verkürzt wird. Die Bundesregierung und
das BAMF haben dieses Ziel bereits angekündigt. Aufgabe des Landes ist es,
durch einen Ausbau der Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen
sicherzustellen, dass die Flüchtlinge ihren Asylantrag dort stellen können, bevor
sie auf die Kommunen verteilt werden. Dass die Landesregierung im Moment bemüht
ist, durch die Schaffung weiterer Einrichtungen für Entlastung zu sorgen, wird
anerkannt.
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Die
Kommunen sind mindestens 14 Tage vorher über neu ankommende Asylbewerber und
Flüchtlinge und deren Herkunftsländer sowie Familienverhältnisse bzw. mögliche
Verwandte – soweit bekannt –, zu informieren, um die Koordination der
Unterbringung in den Kommunen und mögliche Unterstützung vor Ort von Anfang an
zu erleichtern.
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Der
Bund, das Land Niedersachsen und die Region Hannover müssen daher die
Notwendigkeit der hauptamtlichen sozialen Betreuung der Asylbewerber und
Flüchtlinge anerkennen, einheitliche Standards definieren und für eine
auskömmliche Finanzierung der sozialen Betreuung sorgen.
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Die
Pauschale, die das Land den Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von
Asylsuchenden zahlt, ist von derzeit 6.195 Euro auf mindestens 10.000 Euro, zu
erhöhen, um eine Kostendeckung sicherzustellen. Auch die inzwischen
angekündigte Soforthilfe des Landes Niedersachsen bedeutet zwar eine
Entlastung, reicht aber dennoch nicht zur Kostendeckung in den Kommunen.
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Die
Sprachförderung von erwachsenen Asylbewerbern und die Sprachkurse in den
Schulen sind aufzustocken. Die meisten Flüchtlinge sind motiviert, möglichst
schnell die deutsche Sprache zu lernen. Eine angemessene Förderung muss
sichergestellt werden. Die Ermöglichung von zusätzlichen Sprachlernklassen
seitens der Landesregierung wird ausdrücklich begrüßt, zumal Laatzen davon
unmittelbar profitiert.
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Die
Erfahrung zeigt, dass es vielen Flüchtlingen neben dem schnellen Erwerb der
deutschen Sprache um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu einer
Ausbildung geht.
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Die
Fürsorgepflicht für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge ist verantwortlich
wahrzunehmen. Auch hierbei benötigen die Kommunen Unterstützung.