Betreff
Verpflichtung des Ortsratsmitgliedes Sandra von Wendorff
Vorlage
041/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Herr Christian Brunzel hat mit Schreiben vom 26.02.2008 erklärt, dass er sein Mandat im Ortsrat Ingeln-Oesselse zum 31.03.2008 niederlegt. Gemäß § 44 Abs. 6 und 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes hat der Gemeindewahlleiter festgestellt, dass der frei gewordene Sitz auf Frau Sandra von Wendorff, Molkereistr. 4, 30880 Laatzen, übergeht. Frau von Wendorff ist über den Sitzübergang unterrichtet worden und hat das Mandat angenommen.

 

Frau von Wendorff ist von dem Ortsbürgermeister gemäß § 42 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, die Gesetze zu beachten und gleichzeitig auf die ihr nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen (§ 28 NGO).

 

Feststellungsvermerk für die Niederschrift:

 

Frau von Wendorff ist neues Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Ingeln-Oesselse. Die Verpflichtung nach § 42 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Abs. 4 NGO und die Pflichtenbelehrung nach § 28 NGO in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Abs. 4 NGO sind erfolgt.

 

 

 

 

 

Thomas Prinz