Betreff
Verpflichtung des Ortsratsmitgliedes Sandra von Wendorff
Vorlage
041/2008
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Frau von Wendorff ist von dem Ortsbürgermeister gemäß § 42 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, die Gesetze zu beachten und gleichzeitig auf die ihr nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen (§ 28 NGO).
Feststellungsvermerk
für die Niederschrift:
Frau von Wendorff ist neues Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Ingeln-Oesselse. Die Verpflichtung nach § 42 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Abs. 4 NGO und die Pflichtenbelehrung nach § 28 NGO in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 4 und 55 b Abs. 4 NGO sind erfolgt.
Thomas Prinz