Betreff
Erteilung einer allgemeinen Dienstreisegenehmigung
Vorlage
2015/146
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Alle Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (Dienstreisen), die zu einem Ort außerhalb der Region Hannover führen, müssen genehmigt werden. Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus § 84 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Beamtengesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Bundesreisekostengesetz analog.

 

Zuständig für die Genehmigung der Dienstreisen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist der Rat (als Dienstvorgesetzter). Eine Delegationsmöglichkeit dieser Aufgabe an den Verwaltungsausschuss besteht nicht.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist es sinnvoll, für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister eine allgemeine Dienstreisegenehmigung für Dienstreisen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland auszusprechen. Vor dem Hintergrund der repräsentativen Aufgaben bzgl. der Städtepartnerschaften ist eine Ausweitung auf Auslandsreisen zu diesen Städten ebenfalls sinnvoll.

 

In Vertretung

 

 

 

Albrecht Dürr

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Stadt Laatzen wird eine allgemeine Dienstreisegenehmigung erteilt. Diese umfasst Dienstreisen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zu den ausländischen Partnerstädten der Stadt Laatzen.

 

Über die durchgeführten Dienstreisen ist im Rat zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres zu berichten.