- Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / GLuP
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
im
Zusammenhang mit dem aktuellen Streik der Erzieherinnen und Erzieher der
städtischen Betreuungseinrichtungen – die tarifpolitischen Forderungen der
Gewerkschaft ver.di teilen wir vollumfänglich - und unter Bezug auf die
Diskussion im Kindertagesstättenbeirat ergeben sich bei uns einige Fragen.
1.
Sind
die haushaltstechnischen Einsparungen der Stadt aufgrund der nicht anfallenden
Kosten (Personal, Betrieb) bemerkenswert?
2.
Werden
diese Einsparungen kompensiert durch zusätzliche Abrechnungskosten aufgrund der
Erstattung von Entgelten in den Fällen, in denen die Eltern tatsächlich
Kindergartengebühren zahlen?
3.
Werden
buchhalterischen Einsparungen in den – defizitären - Betreuungsprodukten zur
Finanzierung anderer jugendpolitischer Vorhaben genutzt?
Viel
Bedeutung haben für uns auch diese Fragestellungen: Nach
dem Erzieherstreik im Jahr 2011 bildete sich eine Arbeitsgruppe aus Eltern und
Verwaltung, um den Betreuungsvertrag zu überarbeiten. In dem Betreuungsvertrag
wird u.a. die Rückerstattung von Entgelten im Falle von höherer Gewalt (z. B.
Streik) geregelt. Nach unseren Informationen gab es damals Rückerstattungen
erst nach einem Monat Ausfall. Dieser Zeitraum sollte auf zehn Betreuungstage
reduziert werden.
4.
Welche
Änderungen am Betreuungsvertrag gab es aufgrund der Arbeitsgruppe 2011?
5.
Ist
der geltende Betreuungsvertrag juristisch überprüft worden und rechtssicher
gestaltet?
6.
Oder
könnte ein Klageverfahren zu einer Erstattung bei kürzeren Ausfallzeiten
kommen?
Wir
würden uns sehr freuen, wenn diese Anfrage in der nächsten Sitzung des Kinder-
und Jugendhilfeausschusses am 19. Mai beantwortet werden könnte.
Mit
freundlichen Grüßen
Marion
Bode-Pletsch