Betreff
Streik in den Betreuungseinrichtungen
- Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / GLuP
Vorlage
2015/121
Art
Anfrage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Zusammenhang mit dem aktuellen Streik der Erzieherinnen und Erzieher der städtischen Betreuungseinrichtungen – die tarifpolitischen Forderungen der Gewerkschaft ver.di teilen wir vollumfänglich - und unter Bezug auf die Diskussion im Kindertagesstättenbeirat ergeben sich bei uns einige Fragen.

1.    Sind die haushaltstechnischen Einsparungen der Stadt aufgrund der nicht anfallenden Kosten (Personal, Betrieb) bemerkenswert?

2.    Werden diese Einsparungen kompensiert durch zusätzliche Abrechnungskosten aufgrund der Erstattung von Entgelten in den Fällen, in denen die Eltern tatsächlich Kindergartengebühren zahlen?

3.    Werden buchhalterischen Einsparungen in den – defizitären - Betreuungsprodukten zur Finanzierung anderer jugendpolitischer Vorhaben genutzt?

Viel Bedeutung haben für uns auch diese Fragestellungen: Nach dem Erzieherstreik im Jahr 2011 bildete sich eine Arbeitsgruppe aus Eltern und Verwaltung, um den Betreuungsvertrag zu überarbeiten. In dem Betreuungsvertrag wird u.a. die Rückerstattung von Entgelten im Falle von höherer Gewalt (z. B. Streik) geregelt. Nach unseren Informationen gab es damals Rückerstattungen erst nach einem Monat Ausfall. Dieser Zeitraum sollte auf zehn Betreuungstage reduziert werden.

4.    Welche Änderungen am Betreuungsvertrag gab es aufgrund der Arbeitsgruppe 2011?

5.    Ist der geltende Betreuungsvertrag juristisch überprüft worden und rechtssicher gestaltet?

6.    Oder könnte ein Klageverfahren zu einer Erstattung bei kürzeren Ausfallzeiten kommen?

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Anfrage in der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 19. Mai beantwortet werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Bode-Pletsch