Betreff
Lärmbelastung in Gleidingen
- Antrag der SPD-Fraktion im Ortsrat Gleidingen
Vorlage
2015/110/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen, an Eisenbahnschienen und an Straßenbahnschienen ist die Stadt Laatzen weder örtlich noch sachlich zuständig. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Baulastträgern. Im Fall von Bundesstraßen ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,  im Fall von Eisenbahnschienen die Deutsche Bahn AG und im Fall der Straßenbahnschienen die Region Hannover.

 

Im Rahmen der weiteren Lärmaktionsplanung ist vorgesehen, Lärmschutzanforderungen an die Baulastträger (Bundesfernstraßen, Schienenwege) zu stellen. Daraus lässt sich aber zur Zeit kein rechtliches Erfordernis zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen wie Lärmschutzwände ableiten.

 

In ihrer Stellungnahme zum Nahverkehrsplan hat die Stadt Laatzen gefordert, hochliegende Rasengleise nicht nur als alternative sondern als Standardbauweise vorzugeben. In allen Planungen von Hochbahnsteigen hat bzw. wird die Stadt Laatzen auf die Prüfung von lärmschützenden Maßnahmen hinweisen.