- Antrag der SPD-Fraktion im Ortsrat Gleidingen
Für
Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen, an Eisenbahnschienen und an Straßenbahnschienen
ist die Stadt Laatzen weder örtlich noch sachlich zuständig. Die Zuständigkeit
liegt bei den jeweiligen Baulastträgern. Im Fall von Bundesstraßen ist dies die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, im Fall von Eisenbahnschienen die Deutsche
Bahn AG und im Fall der Straßenbahnschienen die Region Hannover.
Im Rahmen der
weiteren Lärmaktionsplanung ist vorgesehen, Lärmschutzanforderungen an die
Baulastträger (Bundesfernstraßen, Schienenwege) zu stellen. Daraus lässt sich
aber zur Zeit kein rechtliches Erfordernis zur Umsetzung von baulichen
Maßnahmen wie Lärmschutzwände ableiten.
In ihrer Stellungnahme zum Nahverkehrsplan hat die Stadt Laatzen gefordert, hochliegende Rasengleise nicht nur als alternative sondern als Standardbauweise vorzugeben. In allen Planungen von Hochbahnsteigen hat bzw. wird die Stadt Laatzen auf die Prüfung von lärmschützenden Maßnahmen hinweisen.