Betreff
VEP Nr. 9 "Alter Markt", OT Alt-Laatzen
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Vorlage
2014/018/4
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Am 18.4.2015 wählte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz den Entwurf der Meravis Wohnungsbau & Immobilien GmbH als Grundlage dafür aus, die Fläche des ehemaligen Baubetriebshofes zu entwickeln.

 

Dem Bebauungsplan-Vorentwurf (Anlage 1) liegt ein städtebaulicher Entwurf (Anlage 2) zugrunde. Dieser städtebauliche Entwurf entspricht weitestgehend dem Entwurf des Auswahlverfahrens. Weitere Ausführungen sind dem Begründungsentwurf zu entnehmen (Anlage 3).

 

Es soll ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt werden, der die geplante Bebauung am Alter Markt 2 ermöglicht und sicherstellt, dass die Merkmale des vorgelegten Entwurfes weitestgehend umgesetzt werden. Die geplante Bebauung besteht aus ca. 26 Reihenhäusern und ca. 50 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Der weitaus größte Teil der Bäume gemäß Baumschutzsatzung bleiben erhalten (vgl. Anlage 4). Der Erhalt des Flebbehofes ist ebenfalls vorgesehen. Ein erster Vorschlag sieht Wohnungen und eine kulturelle Nutzung in der Scheune vor. Dem Bebauungsplan wird im weiteren Verfahrensverlauf ein Durchführungsvertrag hinzugefügt, in dem detailliertere Vereinbarungen zur Erschließung und zur Bebauung getroffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a  BauGB aufgestellt.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Albrecht Dürr

 

 

Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Aufstellung des VEP Nr. 9 "Alter Markt" wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zugestimmt.

 

b)         Der VEP Nr. 9 "Alter Markt" hat das Ziel, den am 18.4.2015 ausgewählten Bebauungsvorschlag und damit die Wiedernutzungsbarmachung der Flächen des ehemaligen Baubetriebshofes planungsrechtlich zu ermöglichen. Damit soll die Schaffung von Wohnbauflächen im Innenbereich gefördert und der prognostizierte Wohnbauflächenbedarf gedeckt werden.

 

c)         Der Geltungsbereich des VEP Nr. 9 "Alter Markt" wird anhand der Grundstücksfläche des Grundstückskaufvertrages wie folgt begrenzt:

·         Im Westen durch die West-Grenze des Flurstückes 189/1 und der West-Grenze des Flurstückes 312/5

·         Im Süden begrenzt durch die Südgrenze des Flurstückes 314/11 zum Alten Markt

·         Im Osten begrenzt durch die Nutzungsgrenze zwischen dem ehemaligen Baubetriebshof im Westen und dem Park im Osten. Dann verläuft die Grenze in einem Abstand von 6 m südlich bzw. westlich des Alten Rathauses, auf Höhe der nördlichen Gebäudekante des Alten Rathauses 4m lotrecht Richtung Westen und dann lotrecht Richtung Norden bis sie auf die Nutzungsgrenze zum Grundstück des Kindergarten an der Masch trifft.

·         Im Norden verläuft von dort eine Diagonale Richtung Südwesten zur südöstlichen Grundstückskante des Flurstückes 314/9 und entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 314/9 und 314/6 Richtung Westen, bis sie wieder auf die Verlängerung der der Ost-Begrenzung der Flurstücke 189/1 und 312/5 trifft.

Alle Flurstückeliegen in der Gemarkung Laatzen Flur 2.

 

d)         Für den VEP Nr. 9 "Alter Markt" wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 angewandt.