Betreff
Abnahme von Bauarbeiten
- Antrag der CDU-Ortsratsfraktion
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2015/091/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zurzeit wird mit den Aufbrucharbeiten durch die Versorger wie folgt umgegangen:

 

  1. Jede bauausführende Firma hat der Stadt Laatzen einen schriftlichen Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung vorzulegen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn zu stellen. Bei akuten Störungen sind diese 14 Tage nicht einhaltbar. Die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Baustellenbe­reichs obliegt dem An­tragsteller bzw. der vom Antragsteller beauftragten Firma. Es sind alle erforderli­chen Vorkehrungen zu treffen, welche die Ver­kehrsteilnehmer aller Art vor Belästi­gungen und Schäden schützen.

 

  1. Aufgrabungen während der Winterzeit müssen, zur Gewährleistung der Verkehrs­sicherheit und des Winterdienstes, mit einem Asphaltprovisorium ge­schlossen wer­den. Nach der Winterzeit sind diese wieder fachgerecht zurück­zubauen und mit der ursprünglichen Straßenoberfläche zu versehen. Die end­gültige Wiederherstellung der Trag- und Deckschichten für jede Aufgrabung im Bereich öffentlicher Straßen und Wege dürfen nur von geeigneten Fachfirmen durchgeführt werden. Ein entsprechen­der Nachweis ist auf Verlangen der Stadt Laatzen vorzulegen.

 

  1. Es ist darauf zu achten, dass die Zeit vom Beginn der Aufgrabung bis zur endgülti­gen Fertigstellung so kurz wie möglich zu halten ist. Eine Unterbre­chung oder Ver­schiebung der Arbeiten muss mitgeteilt wer­den.

 

  1. Soweit Anlieger/Anwohner von der Aufgrabung betroffen sind (z.B. durch Ein­schränkung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück), sind diese rechtzeitig, möglichst 3 Tage vor Beginn der Arbeiten, über die Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen zu unterrichten. Die Zugäng­lichkeit zu den Grundstücken ist aufrechtzuerhalten.

 

  1. Straßenbaumaterialien dürfen nicht im Verkehrsraum gelagert werden. Dies gilt auch r die Zwischenlagerung ausgebauter Baustoffe. Die erforderlichen La­gerflächen sind im Einvernehmen mit der Stadt festzulegen

 

  1. Die bauausführende Firma haftet für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt Laatzen oder Dritten durch die Bauausführung sowie durch den Einbau, Betrieb und Nutzung von Anlagen oder aus sonstigen Gründen, die im Zusammenhang mit der Aufgrabung auftreten, entstehen.

 

Das Procedere nach Abschluss der Arbeiten sieht folgendermaßen aus:

 

  1. Die bauausführende Firma hat die Fertigstellung der Baumaßnahme unverzüg­lich bei der Stadt Laatzen anzuzeigen und die Abnahme zu beantragen. Die Abnahme wird in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll fest­gehalten. Bei der Abnahme sind festgestellte Mängel unverzüglich zu beseiti­gen. Sofern dies nicht geschieht behält sich die Stadt Laatzen vor, die Mängelbeseiti­gung auf Kosten der Firma vornehmen zu las­sen.

 

  1. Die bauausführende Firma übernimmt gegenüber der Stadt Laatzen eine Gewähr­leis­tung r die von ihm im Zuge der Aufgrabung durchgeführten Leistungen. Die Gewähr­leistungsfrist beträgt 5 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der mängel­freien Abnahme. Die Abnahme zum Ende der Gewährleistungszeit erfolgt durch die Stadt Laatzen.

 

  1. Bei größeren Baumaßnahmen, wie die Baumaßnahmen der Stadtwerke in Gleidin­gen, kann es durchaus passieren, dass der Umleitungsverkehr auch mal durch reine Wohnstraßen geführt werden muss. Dieser Schwerlastverkehr für kurze Zeit bildet kein Problem für die Straßen im Stadtgebiet Laatzen. Müssen doch auch regelmäßig Müllfahrzeuge diese Straßen befahren.

 

Die bauausführenden Firmen haben vor Beginn der Bauarbeiten (Baustelleneinwei­sung) und zur Abnahme nach Wiederherstellung der Oberflächen Ortstermine mit der Stadt durchzuführen. Die Überwachung der Unterhaltungsarbeiten der Straßen, Wege, Plätze und Brücken im Stadtgebiet wird von 2 Mitarbeitern durch­geführt. Während eine Kraft für die Vergabe und Abrechnung von größeren Maß­nahmen zuständig ist, gehört die Kontrolle und Abnahme der Straßenaufbrüche zum Aufga­bengebiet der zweiten Kraft. Die Baumaßnahmen und Baustellen werden punktuell kontrolliert. Eine tägliche Kontrolle aller Baumaßnahmen in Laatzen ist nicht leistbar.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dürr