Betreff
Abnahme von Bauarbeiten
- Antrag der CDU-Ortsratsfraktion
Vorlage
2015/091
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Herrn Bürgermeister Jürgen K ö h n e

Herrn Ortsbürgermeister Peter Jessberger

Stadt Laatzen Marktplatz 13

 

Tel.: 05102/739990

 

30880 L a a t z e n   Gleidingen, 01. April 2015

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

Antrag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, nach Anzeige des Abschlusses von Bauarbeiten durch die ausführende(n) Firma/Firmen eine Abnahme/Kontrolle durch eine qualifizierte Person oder Personengruppe (Qualitätsmanagement) durchzuführen. Ziel ist die Feststellung, dass Baustelle und Umfeld von dem/den Bauausführenden in ordnungsgemäßem wiederhergestelltem Zustand verlassen wurde.

 

Weiterhin sind künftig provisorische Instandsetzungsarbeiten von bauausführenden Unternehmen einfordern, sofern bei großen Baumaßnahmen Fahrt- und Gehwegbeschädigungen festgestellt werden; während der Bauausführung muss eine turnusmäßige Überprüfung durch die Verwaltung erfolgen.

 

 

 

Begründung:

 

In der letzten Zeit wurden in Gleidingen vermehrt Baumaßnahmen durchgeführt.

 

Seit langer Zeit ist festzustellen, dass die Baustellen und ihr Umfeld nach Fertigstellung oft nicht in den vorherigen Stand zurückversetzt worden sind. Beispielsweise wurden Steine auf Fahrbahnen oder Gehwegen nicht ordentlich wieder eingesetzt, Löcher unzureichend verfüllt. Auch entstanden Stolperfallen, die Unfälle nach sich ziehen könnten.

 

Die ausführenden Baufirmen müssen in diesen Fällen in Regress genommen und verpflichtet werden, die schadhaft hinterlassenen Stellen nachzubessern. Deshalb ist eine Kontrolle nach Fertigstellung von Bauarbeiten zwingend nötig. Eine solche Kontrolle scheint jedoch bislang nicht oder nur in unzureichendem Maße durchgeführt worden zu sein.

 

Auch muss ebenfalls geprüft werden, dass genutzte Abstellflächen für Baumaschinen sowie Ablageflächen für Baumaterialien wieder in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen werden. Dies ist beispielsweise in Gleidingen (im Jahnweg und im Dammackerweg) nicht in ausreichendem Maße geschehen. Auch hierzu ist eine Inaugenscheinnahme erforderlich.

 

Weiterhin bitte ich die Verwaltung darzulegen, weshalb diese (verkehrssichernde) Pflicht der Prüfung nicht bislang schon erfolgt ist. Bei den entstandenen Schäden kann es nicht den Bürgerinnen und Bürgern auferlegt werden, für die nun vermutlich nicht mehr im Wege des Regresses zu Lasten des Verursachers zu behebenden Schäden in Anspruch genommen zu werden.

 

Bei größeren Baumassnahmen (wie z.B. beim Neubaugebiet Am Leinkamp - Osterbrink - Steinkamp) sind zukünftig die Anfahrtswege (auch während der Ausführung der Baumaßnahmen) zu prüfen. Durch den dauernden Baustellenverkehr (Durchfahrt von schweren LKWs und Baumaschinen, für deren Befahrung die Straßen nicht immer im Vorfeld ausgelegt sind) können Straßenschäden entstehen, die Instandsetzungsarbeiten notwendig machen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss hier bereits während der Durchführung der Baumaßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Anlieger nicht unnötig über längere Zeit Beeinträchtigungen hinnehmen müssen.

 

gez. Sabine Lichy