Betreff
Gemeindewahlleitung
- Abberufungen -
Vorlage
2015/046
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 24.10.2013 wurden der heutige Erste und damalige Stadtrat Albrecht Dürr zum Gemeindewahlleiter und der ehemalige Erste Stadtrat Arne Schneider zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die am 25.05.2014 durchzuführenden Wahlen berufen. Dies war erforderlich geworden, da der seinerzeit amtierende Bürgermeister Herr Thomas Prinz erneut für das Amt des Bürgermeisters kandidiert hatte und damit nicht gleichzeitig als Gemeindewahlleiter fungieren konnte.

 

Diese Berufung aufrecht zu erhalten, ist nunmehr nicht mehr erforderlich. Es soll wieder der gesetzliche Regelfall des § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), wonach der Bürgermeister gemäß kraft Amtes Gemeindewahlleiter sowie sein Vertreter im Amt stellvertretender Gemeindewahlleiter ist, zum Tragen kommen. Voraussetzung sind die o.a. Abberufungen.

 

 

Jürgen Köhne

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Erste Stadtrat Albrecht Dürr wird mit Wirkung vom 13.03.2015 als Gemeindewahlleiter und der ehemalige Erste Stadtrat Arne Schneider als stellvertretender Gemeindewahlleiter abberufen.