Betreff
Anfrage zum wilden Abstellen von Einkaufswagen
- Anfrage der Gruppe SPD, Bündnis 90/Grüne, Die Linke und Piratenpartei im Rat der Stadt Laatzen
Vorlage
2015/021
Art
Anfrage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Laatzen, 21.01.2015

 

 

 

Bürgermeister

Jürgen Köhne

Rathaus

30880 Laatzen

 

 

Anfrage zum wilden Abstellen von Einkaufswagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wiederholt werden wir als Mandatsträger auf die Probleme durch das wilde Abstellen von Einkaufwagen aus Laatzener Geschäften im Stadtbild angesprochen.

Nach unserer Kenntnis gibt es einen privaten Dienstleister, der regelmäßig herumstehende Wagen einsammelt und an die Geschäfte zurückgibt. Zu den Geschäften gehören sowohl Laatzener Firmen wie z. B. bis 2014 REAL, Lidl, ALDI – aber auch IKEA auf dem Kronsberg.

Dieser Dienstleister hat das Einsammeln fortgesetzt, obwohl seit der REAL-Schließung 80 % des Volumens entfallen sind. Seitdem ist das Einsammeln für den Dienstleister nicht mehr wirtschaftlich. Eine Übergangsvereinbarung mit Lidl und ALDI endet zum 31.01.2015, sodass Handlungsbedarf entsteht, weil dieser Service entfällt.

Wir sehen die Stadt in der Pflicht, weil durch die herrenlos herumstehenden Einkaufswagen eine Gefährdung des Verkehrs entsteht. Neben dem hässlichen Effekt, dass Stadtbild und Wohnumfeld durch die „ausgewilderten“ Einkaufswagen verschandelt werden, muss auch die Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadt gewährleistet sein.

Hinzu kommt, dass sich dieses Problem absehbar erheblich verschärft, wenn im Frühjahr BAUHAUS und im Sommer REWE im Leine Center den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Natürlich begrüßen wir die Ansiedlung vom BAUHAUS und die Erweiterung des Angebots durch REWE im Leine Center sehr, sollten aber eine der Auswirkungen nicht unterschätzen.

Wir sehen einige Ansatzpunkte für ein Gegensteuern seitens der Stadt:

           Genehmigen: Beim Erteilen einer Betriebsgenehmigung kann die Stadt Bedingungen definieren - Einkaufswagen dürfen nur auf dem Betriebsgelände einschließlich der Parkplätze genutzt werden. Gerade bei noch bei im Bau befindlichen Einrichtungen wie REWE oder BAUHAUS sollte frühzeitig auf die Betreiber eingewirkt werden, damit die Märkte eine Chance bekommen, frühzeitig, auch baulich, für sich eine optimale Lösung zu finden.

           Kontrollen: Ordnungsamt, Gewerbeamt und Polizei kontrollieren und sanktionieren. Und zwar nicht über kostenlosen Sammelservice, sondern mit Verwarnungsgeldern. Die Supermärkte haben als Eigentümer der Einkaufswagen eine Sicherungspflicht für ihr Eigentum.

           Sanktionen: Mit der Polizei sollte abgestimmt werden, dass die StVO beispielsweise auf Einkaufswagen angewandt wird. Jeder ausgewilderte Einkaufswagen wird kostenpflichtig eingesammelt und falls möglich als Falschparker mit Bußgeld bestraft. Durch diese drastischen Kosten pro wildem Einkaufswagen sollen die Eigentümer zum Mitmachen gezwungen werden.

Letztlich hat die Stadt Laatzen die Hoheit für die Lösung des Einkaufswagen-Problems und nicht die Supermärkte. Und bevor sich das Problem mit wild abgestellten Einkaufswagen – wie vorherzusehen ist – weiter verschärft, sollte seitens der Stadt nach einer Lösung gesucht werden.

Diesem Ziel dient unsere Anfrage. Wir gehen davon aus, dass sich auch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Verwaltung mit den verschiedenen Ansatzpunkten, die wir angesprochen haben, bereits beschäftigt haben.

Deshalb stellen wir diese Fragen:

1.         Ist die Stadtverwaltung über das Einstellen des privaten Services zum Einsammeln von Einkaufswagen informiert? Welche Folgen erwartet die Stadtverwaltung aus diesem Umstand?

2.         Welche Ansatzpunkte sieht die Stadtverwaltung, das stetige Problem mit wild abgestellten Einkaufswagen nachhaltig zu beseitigen oder zumindestens zu vermindern?

3.         Teilt die Stadtverwaltung unsere Einschätzung, dass sich durch BAUHOF und REWE im Leine Center das Problem verschärfen wird?

4.         Hält die Stadtverwaltung die von uns erläuterten Ansatzpunkte wie z. B. Auflagen, Kontrollen oder Sanktionen für geeignet, die derzeitige Situation zu verbessern? Prüft die Verwaltung weitere geeignete Maßnahmen?

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihre Antworten in einer geeigneten Form erhalten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Schönemann