Betreff
Kanal- und Straßenbauarbeiten im Steinweg / Rethen
- Verkehrsberuhigungsmaßnahme vor der Grundschule
- Befragungungen der Schule und Elternschaft
Vorlage
2014/136/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

In der Ortsratssitzung am 18.11.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vertreter der Grundschule Rethen und der dortigen Elternschaft zur geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahme vor der Grundschule im Steinweg zu befragen.

 

Inzwischen wurden Gespräche geführt und die geplante Maßnahme vorgestellt.

 

Weder die Vertreter der Grundschule Rethen noch der Elternschaft haben ein Drängelgitter gefordert.

 

Es gab jedoch Bedenken, dass nach Verzicht auf die Aufpflasterung dort zu schnell gefahren werden könnte. Es wurde daher der Wunsch geäußert, auf die Schule aufmerksam zu machen, z. B. durch ein Hinweisschild oder ein Piktogramm auf der Straße. Außerdem wird befürchtet, dass auf den breiteren Gehwegen im Bereich der Einengung geparkt werden könnte.

 

Die geplante Einengung der Straße vor der Schule soll das zu schnelle Fahren verhindern: Es kann immer nur ein Auto den Bereich passieren, die anderen müssen entsprechend warten. Zudem erfordert die Einengung ein vorsichtiges Heranfahren an den Bereich. Darüber hinaus befindet sich der Querungsbereich inmitten einer Tempo 30-Zone, in der stets damit gerechnet werden muss, dass Kinder oder auch ältere Menschen die Straße überqueren. Ein zusätzliches Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“ darf gemäß der StVO in einer Tempo 30-Zone nicht angeordnet bzw. aufgestellt werden.

Gegen ein selbstgestaltetes Schild, das außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche im Seitenraum z.B. auf dem Schulgelände oder auf anderem Privatgrund in Eigeninitiative aufgestellt wird, spricht jedoch nichts.

 

Das Parken auf den – eigentlich der Sicherheit der Schulkinder dienenden – breiteren Gehwegen an der Einengung soll durch das Aufstellen von Absperrpfosten oder dergleichen verhindert werden. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die Pfosten dann nicht im markierten Laufweg für sehbehinderte Personen stehen.

 

Die Verkehrsberuhigungsmaßnahme wird daher so wie in der Dr.-Nr. 2014/136/1 vorgestellt, mit den o. a. Ergänzungen gebaut.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dürr