Betreff
Antrag auf Erhöhung der Zahl der Sitze im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten von 10 auf 15 Mitglieder
- Antrag der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21/RRP -
Vorlage
2014/333/1
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Der Rat kann gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG Ausschüsse neu bilden. Nach § 3 Abs. 1 AG KJHG legt die Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode fest, ob dem

Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören. Eine

solche Festlegung ist dem Protokoll der 1. Ratssitzung nicht zu entnehmen und

ist aus Sicht der Gruppe CDU/FDP/ Bündnis21- RRP auch nicht geschehen.

 

Eine Anhebung der Anzahl der Sitze des Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten würde die Bedeutung des Ausschusses angemessen unterstreichen sowie den vielfältigen Aufgaben besser entsprechen und zugleich der Arbeitsfähigkeit dienen.

 

Bei einer Erhöhung der Anzahl der Sitze des Ausschuss auf 15 stimmberechtigte Mitglieder würden 9 Sitze auf Ratsmitglieder entfallen. Die Zahl der stimmberechtigten zugewählten Mitglieder würde sich von 4 auf 6 Mitglieder erhöhen.

 

gez. Winfried Meis                                 gez. Gerd Klaus                        gez. Uwe Faull

Vorsitzender der CDU-Fraktion              Vorsitzender der FDP-Fraktion    Vorsitzender der Bündnis 21/

                                                                                                             RRP-Fraktion

 

Antrag:

 

Die Zahl der Mitglieder im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten

wird von 10 auf 15 erhöht.