- Antrag der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21/RRP -
Begründung:
Der Rat kann gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG Ausschüsse neu bilden. Nach § 3
Abs. 1 AG KJHG legt die Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode
fest, ob dem
Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören.
Eine
solche Festlegung ist dem Protokoll der 1. Ratssitzung nicht zu
entnehmen und
ist aus Sicht der Gruppe CDU/FDP/ Bündnis21- RRP auch nicht geschehen.
Eine Anhebung der Anzahl der Sitze des Ausschuss für Kinder- und
Jugendhilfeangelegenheiten würde die Bedeutung des Ausschusses angemessen
unterstreichen sowie den vielfältigen Aufgaben besser entsprechen und zugleich
der Arbeitsfähigkeit dienen.
Bei einer Erhöhung der Anzahl der Sitze des Ausschuss auf 15
stimmberechtigte Mitglieder würden 9 Sitze auf Ratsmitglieder entfallen. Die
Zahl der stimmberechtigten zugewählten Mitglieder würde sich von 4 auf 6
Mitglieder erhöhen.
gez. Winfried Meis gez. Gerd Klaus gez. Uwe Faull
Vorsitzender der
CDU-Fraktion Vorsitzender der FDP-Fraktion Vorsitzender der Bündnis 21/
RRP-Fraktion
Antrag:
Die Zahl der Mitglieder im Ausschuss für Kinder- und
Jugendhilfeangelegenheiten
wird von 10 auf 15 erhöht.