- Überwachung des ruhenden Verkehrs (Produkt 322100)
- Stellungnahme der Verwaltung -
Die Stadt Laatzen
ist eine Kommune mit einer besonders dichten Siedlungsstruktur. Dementsprechend
hoch ist auch das Kfz-Aufkommen. Die anhaltende bauliche Entwicklung trägt zu
einem weiteren Anstieg bei.
Hierdurch aber z.
B. auch durch zunehmenden Lieferverkehr, Tätigkeiten von Pflegediensten sowie
das Bringen von Personen zu Institutionen nimmt der Parkdruck zu.
Daneben ist weiter
die Tendenz zu beobachten, dass das Verständnis für die bestehenden verkehrsrechtlichen
Regelungen und die Notwendigkeit, diese auch einzuhalten, abnimmt. Die
Bereitschaft, Wege vom oder zum parkenden Kfz in Kauf zu nehmen, sinkt
ebenfalls.
Zur Gewährleistung
der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aber auch
z. B. für das Freihalten von Feuerwehrzufahrten sind regelmäßige Kontrollen
erforderlich.
Ein Bedarf der
Überwachung besteht nicht nur zu „normalen“ Dienstzeiten, sondern auch darüber
hinaus. Eine Überwachung zu ungewöhnlichen Zeiten, insbesondere abends und am
Wochenende konnte zuletzt aufgrund der sukzessiv gestiegenen Arbeitsbelastung
des Teams Sicherheit und Ordnung nicht mehr sichergestellt werden.
Wenngleich eine
umfassende 24-stündige „Bestreifung“ des Stadtgebietes auch mit einem/einer zusätzlichen
Mitarbeiter/in nicht möglich sein wird, wird eine erhebliche Ausweitung der
Kontrollen erfolgen können.
Daneben werden die
technischen Möglichkeiten zur Erfassung von Verkehrsverstößen derzeit
verbessert, so dass mit einer zusätzlichen Außendienstkraft ab dem Jahr 2015
nicht nur die Überwachung deutlich ausgeweitet werden kann, sondern auch der
Arbeitsaufwand für die Tätigkeiten des Innendienstes abnehmen wird.
Die Aufnahme einer
zusätzlichen Vollzeit-Stelle der Entgeltgruppe 6 TVöD, im Teilhaushalt 32 in
den Haushaltsplan 2015 ff, mit der Aufgabe „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ wird
seitens der Verwaltung befürwortet.
Beschlussvorschlag:
Für den
Teilhaushalt 32 wird in den Haushaltsplan 2015 ff eine zusätzliche Stelle der
Entgeltgruppe 6 TVöD, Vollzeitbeschäftigung, mit der Aufgabe „Überwachung des
ruhenden Verkehrs“ aufgenommen.