Betreff
Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm
"Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit"
Vorlage
2014/311
Art
Mitteilung

 

Als einer von bundesweit 170 Standorten wurden der Stadt Laatzen aus dem Programm „TOLERANZ FÖRDERN -KOMPETENZ STÄRKEN“ für die Jahre 2011 bis 2014 Fördermittel in Höhe von 375.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Hiermit konnten 47 Einzelprojekte mit insgesamt ca. 5.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen durchgeführt werden. Dieses Programm läuft zum 31.12.2014 aus.

 

Mit dem Programm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ hat der Bund nunmehr ein Nachfolgeprogramm aufgelegt, das an die Inhalte und Ziele des Vorgängerprogramms anknüpft. Insbesondere die bislang bereits beteiligten Kommunen wurden zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren aufgerufen. Von 2015 bis 2019 sollen insgesamt 220 Standorte gefördert werden. Wie bereits in der letzten Ausschusssitzung mündlich mitgeteilt, hat sich die Stadt Laatzen aufgrund der sehr positiven Ergebnisse des Vorgängerprogramms im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für den Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ beworben.

 

Ziel des Programmbereichs ist, die bereits im Vorgängerprogramm formulierten Zielstellungen wie zum Beispiel Stärkung der Zivilgesellschaft, Weiterentwicklung von innovativen Beteiligungsansätzen, Stärkung des öffentlichen Engagements und der gesellschaftlichen Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten, Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens sowie Verbesserung der soziokulturellen Integration weiter und nachhaltig auszubauen. Hierfür stehen von 2015 - 2019 jährlich Fördermittel in Höhe von 55.000,00 Euro zur Verfügung. Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche bis 27 Jahre, Eltern, pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte und weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie lokal einflussreiche zivilgesellschaftliche Akteure.

 

Die zentralen Fördervoraussetzungen sind:

 

·               Ein Aktions- und Initiativfonds zur Umsetzung von Einzelprojekten, für den pro Kalenderjahr 20.000,00 Euro zur Verfügung stehen.

·               Ein Jugendfonds zur Gründung eines Jugendforums, ausgestattet mit bis zu 5.000,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn die partizipative Beteiligung von Jugendlichen sichergestellt ist.

·               Öffentlichkeits-, Partizipations- und Vernetzungsarbeit in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro.

·               Einrichtung einer Koordinierungs- und Fachstelle (vorgesehen: 0,5 Personalstelle) entweder bei einem freien Träger in Höhe von bis zu 25.000,00 Euro pro Kalenderjahr oder in der kommunalen Verwaltung. In diesem Fall kann der Aktions- und Initiativfonds in Höhe von 20.000,00 Euro um 25.00,00 Euro auf bis zu 45.000,00 Euro erhöht werden, so dass diese Mittel analog dem Verfahren im Programm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ zur Durchführung entsprechender Projekte zur Verfügung gestellt werden können. Im Fall der Stadt Laatzen könnte die Koordinierungs- und Fachstelle mit der bereits für die Koordinierung und Begleitung sozialer Projekte eingesetzte städtische Mitarbeiterin im Umfang von 30 Wochenstunden besetzt werden. Die im Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehenden Personalkosten betragen rund 42.400 € pro Jahr.

·               Bildung eines Begleitausschusses, dem neben den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Institutionen mehrheitlich lokale Handlungsträger aus der Mitte der Zivilgesellschaft angehören müssen. Der Begleitausschuss unterstützt und begleitet den Umsetzungsprozess und entscheidet über die Einzelmaßnahmen.

·               Ab 2016 ist die Erbringung eines Eigenanteils für die Durchführung der Projekte durch die Kommune und durch die Projektträger erforderlich (2016 und 2017 jeweils mit 20 % auf den Aktionsfonds von 25.000,00 Euro, 2018 und 2019 jeweils mit 40 % auf den Aktionsfonds von 25.000,00 Euro)

 

Das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens soll noch im Laufe des Monats Dezember bekannt gegeben werden. Sofern die Stadt Laatzen als möglicher Standort ausgewählt werden sollte, ist vorgesehen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. 

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader