Betreff
Unterstützung für Kinder aus finanzschwachen Familien
Vorlage
012/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I. Schulspeisung

 

Der Rat der Stadt Laatzen hat am 18.10.07 zur D.-Nr. 097/07/2 die Bezuschussung des Essenpreises in den Laatzener Schulmensen für die im Betreff genannten Kinder beschlossen. Zur Finanzierung der nach den letzten Herbstferien eingeführten Förderung wurde einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000 € zugestimmt. Nach Abschluss des (Kalender-)Jahres 2007 kann hierzu berichtet werden, dass von dem o. g. Betrag tatsächlich lediglich rd. 1.300 € benötigt wurden. Dies wird u. a. darauf zurückgeführt, dass die Fördermöglichkeit in dieser Zeit noch nicht in ausreichendem Maße von den Begünstigten wahrgenommen und auch genutzt wurde. Die Schulen wurden gebeten, dieses Angebot weiter zu kommunizieren.

 

Über das Vorhaben des Landes, Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen in besonderen Notlagen ebenfalls bei der Mittagsverpflegung zu unterstützen, wurde im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesellschaft am 27.11.07 mündlich und schriftlich berichtet. In einem an die Ganztagsschulen (nicht an die Schulträger!) gerichteten Schreiben vom 18.12.07 hat das Land seine Absichtserklärung zwischenzeitlich konkretisiert. Weil dort eine Höchstgrenze in Höhe von 2,50 € je Mahlzeit festgelegt wurde, ergeben sich maximale Landeszuschüsse von 0,74 € bzw. 0,56 €.

 

Ergänzend ist zu berichten, dass das Land auch hier die „reinen“ Wohngeldempfänger nicht fördert und alle betreffenden Schüler/innen im Erich Kästner-Schulzentrum erst mit Beginn des genehmigten Ganztagsbetriebs zum 01.08.08 von der Zuschussgewährung profitieren können. Das Land hat im Übrigen in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung als Soforthilfe im Vorgriff auf eine Bundesregelung für erforderlich gehalten wird und sie deshalb nur vorübergehend und in der Höhe begrenzt gewährt werden soll. Die grundsätzliche Zuständigkeitsfrage soll hiermit nicht berührt werden. In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP finden sich keine Aussagen darüber, ob das Land sich auch dauerhaft an der Finanzierung der Schulspeisung beteiligt.

 

Um die Wohngeldempfänger mit den übrigen Betroffenen gleichzustellen, bietet es sich an, allen Berechtigten auch weiterhin eine Förderung von 1,50 € je Mahlzeit zu gewähren. Das bedeutet, dass die Stadt für Wohngeldempfänger die vollen 1,50 € allein finanziert, während für die anderen Begünstigten nur die Differenz zwischen 1,50 € und dem Landeszuschuss von der Stadt „aufgestockt“ wird. Dies führt zu einem einheitlichen Essenpreis innerhalb der einzelnen Menüs. In der Anlage dargestellt sind die einzelnen Zuschussbeträge unter Berücksichtigung der Landesanteile.

 

In der Sitzung der AG „Schulspeisung“ am 27.02.08 wurde hierzu vereinzelt eine weitere Absenkung des Essenpreises angeregt. Außerdem hat sich die AG erneut dafür ausgesprochen, eine Geschwisterermäßigung einzuführen. Die Verwaltung hat hierzu angekündigt, vor den Sommerferien 2008 über den tatsächlichen Abfluss der im Haushalt bisher vorgesehenen Mittel (172.200 €) zu berichten.

 

Vorsorglich ist hier klarzustellen, dass mit der Einbeziehung der Landesmittel keine Einsparungen im Haushalt bezweckt sind. Vielmehr ist zu erwarten, dass hiermit die Ausweitung der städtischen Leistungen für das Mittagessen in den Kindertagestätten und der Förderschule Am Kiefernweg sowie die dort vorgeschlagene Einrichtung einer Sozialpädagogen/-pädagogin-Stelle (D.-Nr. 018/2008) finanziert werden kann.

 

Hinsichtlich der praktischen Abwicklung wurde aus dem Kreis der Laatzener Schulen bereits vorgeschlagen, dass die Stadt bei der Abrechnung mit den Caterern in Vorleistung tritt, damit auch die Landeszuschüsse zugunsten der Begünstigten gleich vom Essenpreis abgezogen werden können. Eine Erstattung der Landesmittel, die zunächst auf die Girokonten der Schulen überwiesen werden, könnte dann zwischen diesen Schulen und der Stadt erfolgen.

 

Auch die Förderschule Am Kiefernweg plant eine Ausweitung ihres schulischen Angebots. Dazu gehört – ohne die formalen Voraussetzungen eines Ganztagsschulbetriebs – auch ein Mittagessen. Nach derzeitiger Einschätzung geht die Schule von einer Teilnehmerzahl von 10 – 20 Kindern aus, die aus verschiedenen Gründen aber in der Schule selbst essen sollten. Die Verpflegung könnte von der Dorff-Küche, die u. a. die AES beliefert, übernommen werden. Um die Teilnahme am Mittagessen zu erleichtern, schlägt die Verwaltung vor, die Zuschussregelung für die Ganztagsschulen auch auf die Schule Am Kiefernweg auszudehnen.

 

II. Kindergärten

 

Um im Kindergartenbereich gemäß Ratsbeschluss von 20.12.2007 zur D.Nr. 230/2007 eine Gleichstellung mit der vorgenannten Regelung herbeizuführen sollte für den Personenkreis, der Leistungsberechtigten nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Wirtschaftliche Jugendhilfe) sowie von Empfängern von Wohngeld der zu zahlende Essensgeldbeitrag um 1,50 € pro Mahlzeit ermäßigt werden. Weil das Land hier überhaupt keine Zuschüsse vorsieht, sind die entstehenden Kosten allein von der Stadt Laatzen zu tragen.

 

III. Lernmittel

 

Mit D.-Nr. 097/2007/3 hat die Verwaltung bereits auf die Erwägung hingewiesen, die Hilfe über die Schulspeisung hinaus auszudehnen. Es sollte im Bedarfsfalle ermöglicht werden, auch die Anschaffung von z. B. Unterrichtsmaterial, Füller u. a. zu finanzieren. Die hierzu angekündigte Prüfung geeigneter Organisationsformen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die zunächst angedachte Form der Stiftung wird derzeit aufgrund der tatsächlichen Schwierigkeit des Beschaffens eines ausreichenden Stiftungsvermögens als wenig erfolgversprechend angesehen.

 

In Vertretung:

 

 

 

Schneider

 

 

Anlage

  

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der vom Land für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen gewährte Zuschuss wird von der Stadt Laatzen so weit aufgestockt, dass die Begünstigten insgesamt einen Zuschuss von 1,50 € je Mahlzeit erhalten. Für die Wohngeldempfänger, die nicht vom Land bezuschusst werden, zahlt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 1,50 €.

 

  1. Für die Kindertagesstätten in Laatzen wird die vorgenannte Regelung in der Form angewendet, dass sich der Essensgeldbeitrag entsprechend um 1,50 € pro Mahlzeit für den genannten Personenkreis ermäßigt.

 

  1. Für die Kinder der Förderschule Am Kiefernweg, die dort am Mittagessen teilnehmen und die Voraussetzungen für die städtische Förderung erfüllen, wird ein Zuschuss in Höhe von 1,50 € je Mahlzeit gewährt. 

 

  1. Alle o. g. Regelungen sollen ab dem 01.01.08 gelten.