Bewilligung von überplanmaßigen Aufwendungen gem. § 117 .1 NKomVG
Sachverhalt:
Die Ursachen für
diese gegenüber den beiden vorangegangenen Jahren negative Entwicklung sind
vielschichtig und nicht zwangsläufig vorhersehbar gewesen:
- steigende Fallzahlen
- besondere Fallkonstellationen
- allgemeine Kostensteigerungen bei den
Trägern der Einrichtungen
Die
Fallzahlsteigerung begründet sich in erster Linie durch die Übernahmen von 19 Jugendhilfefällen
anderer Kommunen, weil die Sorgeberechtigten nach Laatzen gezogen sind und
hierdurch ein gesetzmäßiger Zuständigkeitswechsel erfolgte. Gegenüber den
vorangegangenen Jahren ist dies eine ungewöhnlich hohe Anzahl. Außerdem war festzustellen,
dass die Kinder und Jugendlichen in diesen Fällen häufig in relativ teuren Einrichtungen
untergebracht sind.
Auf der anderen
Seite stehen noch in fünf Fällen nach Zuständigkeitswechseln (Wegzug aus
Laatzen) die Kostenübernahmeerklärungen der jeweils neu zuständigen Kommunen in
einer Gesamtsumme von rund 150.000 € aus.
Aufgrund
erheblicher Verwahrlosung, einhergehend mit einer Gefährdung des Kindeswohls,
bestand in 2014 mehrfach die Notwendigkeit der Unterbringung von mehreren
Geschwisterkindern außerhalb der elterlichen Wohnung.
Da die Hilfen zur
Erziehung insgesamt in allen Jugendämtern zugenommen haben, sind die
stationären Einrichtungen der Jugendhilfe stark ausgelastet. Daher sind die
bisher verfügbaren, preiswerteren Jugendhilfeeinrichtungen, auf die lange
bevorzugt zurückgegriffen werden konnte, nicht mehr ausreichend verfügbar, so
dass auch kostenintensive Einrichtungen in Anspruch genommen werden mussten.
Zwar wurden bereits
bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2014 höhere Kosten berücksichtigt, die
tatsächliche Entwicklung war jedoch nicht absehbar.
Ein
Deckungsvorschlag kann weder aus dem Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfen
noch aus dem Teilhaushalt 50 gemacht werden. Bisher sind keine Mehrerträge im
Produkt zu verzeichnen.
Im Rahmen der Regelungen zum Jugendhilfekostenausgleich werden rund 80 % der Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung durch die Region Hannover erstattet. Dies entspricht einem Betrag von voraussichtlich 476.000 €, die Abrechnung erfolgt im Jahr 2015.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 595.000 € unter der Position 18 Transferaufwendungen im Teilhaushalt 50, Produkt 505100 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen, Budgetergebnishaushalt Finanzielle Leistungen, Kinder- und Jugendhilfe wird gem. § 117.1 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in entsprechender Höhe bei der Position 01 Steuern und ähnliche Abgaben im Teilhaushalt 90, Produkt 902100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen.