Betreff
Mehrausgaben beim Produkt 505100 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen
Bewilligung von überplanmaßigen Aufwendungen gem. § 117 .1 NKomVG
Vorlage
2014/295
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verfügbaren Mittel im Bereich finanzielle Hilfen (wirtschaftliche Jugendhilfe) des Produktes Kinder-, Jugend- und Familienhilfen werden Mitte November 2014 ausgeschöpft sein. Für die Zahlung der noch ausstehenden Abrechnungen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im Kostenträger 505111 - Heimerziehung, sonstiges betreute Wohnform, Hilfe durch betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII) - unter der Position 18 - Transferaufwendungen - ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 595.000 € erforderlich.

 

Die Ursachen für diese gegenüber den beiden vorangegangenen Jahren negative Entwicklung sind vielschichtig und nicht zwangsläufig vorhersehbar gewesen:

 

  • steigende Fallzahlen
  • besondere Fallkonstellationen
  • allgemeine Kostensteigerungen bei den Trägern der Einrichtungen

 

Die Fallzahlsteigerung begründet sich in erster Linie durch die Übernahmen von 19 Jugendhilfefällen anderer Kommunen, weil die Sorgeberechtigten nach Laatzen gezogen sind und hierdurch ein gesetzmäßiger Zuständigkeitswechsel erfolgte. Gegenüber den vorangegangenen Jahren ist dies eine ungewöhnlich hohe Anzahl. Außerdem war festzustellen, dass die Kinder und Jugendlichen in diesen Fällen häufig in relativ teuren Einrichtungen untergebracht sind.

 

Auf der anderen Seite stehen noch in fünf Fällen nach Zuständigkeitswechseln (Wegzug aus Laatzen) die Kostenübernahmeerklärungen der jeweils neu zuständigen Kommunen in einer Gesamtsumme von rund 150.000 € aus.

 

Aufgrund erheblicher Verwahrlosung, einhergehend mit einer Gefährdung des Kindeswohls, bestand in 2014 mehrfach die Notwendigkeit der Unterbringung von mehreren Geschwisterkindern außerhalb der elterlichen Wohnung.

 

Da die Hilfen zur Erziehung insgesamt in allen Jugendämtern zugenommen haben, sind die stationären Einrichtungen der Jugendhilfe stark ausgelastet. Daher sind die bisher verfügbaren, preiswerteren Jugendhilfeeinrichtungen, auf die lange bevorzugt zurückgegriffen werden konnte, nicht mehr ausreichend verfügbar, so dass auch kostenintensive Einrichtungen in Anspruch genommen werden mussten.

 

Zwar wurden bereits bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2014 höhere Kosten berücksichtigt, die tatsächliche Entwicklung war jedoch nicht absehbar.

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ist die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 595.000 € notwendig.

 

Ein Deckungsvorschlag kann weder aus dem Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfen noch aus dem Teilhaushalt 50 gemacht werden. Bisher sind keine Mehrerträge im Produkt zu verzeichnen.

 

Im Rahmen der Regelungen zum Jugendhilfekostenausgleich werden rund 80 % der Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung durch die Region Hannover erstattet. Dies entspricht einem Betrag von voraussichtlich 476.000 €, die Abrechnung erfolgt im Jahr 2015.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

Beschlussvorschlag:

 

Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 595.000 € unter der Position 18 Transferaufwendungen im Teilhaushalt 50, Produkt 505100 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen, Budgetergebnishaushalt Finanzielle Leistungen, Kinder- und Jugendhilfe wird gem. § 117.1 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in entsprechender Höhe bei der Position 01 Steuern und ähnliche Abgaben im Teilhaushalt 90, Produkt 902100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen.