Aufhebung der Wohnraumbindung und Ablösung des Förderdarlehens
Mit Ratsbeschluss vom
20.06.1996 wurde der Ev.-luth. Thomaskirchengemeinde Laatzen
für ihr Bauvorhaben
„Ökologischer und sozialer Wohnungsbau für Frauen“ ein erhöhtes Baudarlehen in
Höhe von 127.822,97 € (250.000 DM) analog zur Förderung durch den damaligen Landkreis
Hannover gewährt. Die aktuelle Restschuld beträgt noch 84.363,15 €.
Gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit der
NBank und der Region Hannover dürfen die Wohnungen nur an Alleinerziehende und
Alleinstehende vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen,
der bestätigt, dass die Einkommensgrenzen nach § 3 NWoFG (Niedersächsisches
Wohnraumfördergesetz) und die vorgeschriebenen Wohnungsgrößen eingehalten
werden. Zusätzlich erhielt die Stadt Laatzen als Bauortgemeinde ein
Belegungsrecht.
Die Idee des Bauherrn
war, bezahlbaren Wohnraum alleinerziehenden Frauen mit Kindern und
alleinstehenden Frauen
zur Verfügung zu stellen. Die ökologischen Aspekte waren damals in
ihrer Art einmalig in
Laatzen. Zur Förderung des sozialen Zusammenlebens, wurden im Gebäude
Gemeinschaftsbereiche eingerichtet. Des Weiteren lag dem Konzept eine soziale
Begleitung zu Grunde. Hierfür wurde für die Bewohnerinnen zunächst über
eine AB-Maßnahme eine Sozialarbeiterin eingesetzt. Nach Ablauf dieser Maßnahme
lief das Begleit-Projekt aus, da keine Anschlussfinanzierung möglich war.
Nach 17 Jahren liegt die Hälfte der
Wohnungen oberhalb der Mietobergrenze. Eine Vermietung an bedürftige Personen
ist in diesen Fällen ausgeschlossen, da sie zu teuer geworden sind.
Die Thomaskirchengemeinde sieht sich nicht
mehr in der Lage, den für eine sinnvolle Umsetzung der ursprünglichen
Konzeptidee erforderlichen Aufwand zu gewährleisten. Die Objektbetreuung
erfolgt daher bereits Jahren durch gewerbliche Hausverwalter. Auch aus Sicht
der Stadt Laatzen erscheint das Projekt nicht mehr zeitgemäß. Zwar sind derzeit
alle zehn Wohnungen belegt, allerdings stammt nur eine Mieterin aus Laatzen,
alle anderen Personen kommen aus der Umgebung.
Die ökologischen Anlagen sind
sanierungsbedürftig oder funktionieren nicht mehr, da sie in den
zurückliegenden Jahren nicht sachgerecht bedient wurden. Auch das soziale
Konzept wird nicht mehr angenommen. Die wenigen Frauen aus der Zielgruppe lehnen
häufig die Anmietung einer solchen Wohnung aufgrund der bestehenden inhaltlichen
Zweckbestimmung ab.
Die Kirchengemeinde bemüht sich seit
geraumer Zeit um einen Verkauf des Objektes. Im Fall einer Veräußerung der
geförderten Wohnungen, ist allerdings zuvor die Zustimmung der NBank, der
Region Hannover und der Stadt Laatzen einzuholen. Darüber hinaus sind dem neuen
Erwerber sämtliche Verpflichtungen aus den Vereinbarungen aufzuerlegen. Die
Zweckbestimmung begann mit der Bezugsfertigkeit und endet nach Ablauf von 25
Jahren. Die Bezugsfertigkeit war am 01.08.1997, so dass die Zweckbestimmung mit
Ablauf des 31.07.2022 endet.
Aufgrund der bestehenden Zweckbindung ist es
jedoch nahezu unmöglich, einen Kaufinteressenten zu finden. Um überhaupt eine
realistische Veräußerungsmöglichkeit zu erlangen, wird daher die Aufhebung der
Zweckbindung angestrebt. Diese würde erst mit der Veräußerung wirksam. Die zu
dem Zeitpunkt des Verkaufs noch bestehende Darlehens-Restschuld soll sodann
komplett abgelöst werden.
Ein entsprechender Antrag wurde mit Schreiben vom 04.07.2013 durch die
Ev.-luth. Thomaskirchengemeinde Laatzen erstmalig bei der Region Hannover
gestellt. Die Region Hannover hat eine entsprechende Prüfung und Entscheidung
in Aussicht gestellt, sofern die Stadt Laatzen signalisiert, dass für die
Fortführung des Projekts kein weiterer Bedarf besteht und sie damit einer Aufhebung
der Zweckbestimmung zustimmen würde.
Vor dem Hintergrund des o.g. Sachverhalts ist beabsichtigt, dem Anliegen
der Ev.-luth. Thomaskirchengemeinde Laatzen zu entsprechen und der Region
Hannover mitzuteilen, dass die Stadt Laatzen einem Wegfall der Zweckbestimmung
im Fall eines Verkaufs des Objektes zustimmt.
Im Auftrag
Thomas Schrader