- Beschluss über das Beteiligungsverfahren
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gestaltungssatzung Rethen hat in der Zeit vom 18.06.2014 bis einschließlich 21.07.2014 öffentlich ausgelegen. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Über die in diesem Beteiligungsverfahren und den vorangegangenen Beteiligungsverfahren – Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 13.08.2012 bis einschließlich 13.09.2012 und Erörterungstermin am 04.09.2012 - eingegangenen Anregungen ist abschließend zu beraten.Ein Abwägungsvorschlag über alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie das Protokoll über den Erörterungstermin sind beigefügt.
Es liegen Anregungen vor, die kleinere inhaltliche Änderungen der ausgelegten Fassung der Gestaltungssatzung erfordern. Es wurden zwei Hinweise hinzugefügt sowie eine Korrektur der RAL-Farben vorgenommen. Der Entwurf der Gestaltungssatzung kann somit in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen werden.
In Vertretung
Dürr
Anlagen
Anlage 1 - Abwägungsvorschlag, Protokoll des Erörterungstermins
Anlage 2 - Gestaltungssatzung
Anlage 3 - Begründung der Satzung
Beschlussvorschlag:
A) Beschluss über das Beteiligungsverfahren
Die im Rahmen
der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen privater
Dritter werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der zu Protokoll zu
nehmenden Anlage 1 dieser Drucksache abgewogen.
B) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 84 der NBauO in Verbindung mit § 58 (2) NKomVG beschließt der Rat der Stadt Laatzen den Entwurf der Gestaltungssatzung Rethen in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2 ) als Satzung (§ 10 (1) BauGB). Gemäß § 9 (8) BauGB wird die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3) als Planbegründung beschlossen.